Das Landgericht Hamburg hat »die drei von der Parkbank« verurteilt

Benzin in Plastikflaschen

Das Landgericht Hamburg hat die als »die drei von der Parkbank« bekannt gewordenen Linken wegen Verabredung zu einfacher Brandstiftung zu Haftstrafen verurteilt.

Als »menschenverachtende Terroristen, denen jedes Mittel recht ist und die den moralischen Kompass verloren haben«, bezeichnete Oberstaatsanwalt Ralf Schakau die Angeklagten Felix R., Ingmar S. und Lykke D. bei dem Prozess vor dem Landgericht Hamburg. In seinem Plädoyer Ende Oktober forderte er dreieinhalb Jahre Haft für R. und je drei Jahre für die beiden anderen Angeklagten – wegen versuchter »schwerer Brandstiftung« und »Verstößen gegen das Waffengesetz«.

Zivilbeamte hatten die drei am 7. Juli 2019, dem zweiten Jahrestag des G20-Gipfeltreffens, festgenommen, als sie nachts zusammen auf einer Parkbank saßen (Jungle World 5/2020). Das Landgericht Hamburg verurteilte sie vergangene Woche wegen Verabredung zu einer Brandstiftung zu Haftstrafen ohne Bewährung zwischen einem Jahr und sieben Monaten und einem Jahr und zehn Monaten und blieb damit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück.

Diese hatte Schakau in seinem Plädoyer auch mit der »Gesinnung« der Angeklagten begründet. Er zählte Poster und Flyer mit seiner Meinung nach staatsfeindlichen Motiven auf, die bei Wohnungsdurchsuchungen der Beteiligten gefunden worden waren. Der Prozessbeobachtungsgruppe »Parkbankprozess« zufolge soll darunter ein Brief gewesen sein, der Kritik an Abschiebehaft übte.

Der zehnmonatige Prozess begann im Januar im Hochsicherheitssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes. Da zwei der Angeklagten keine gültige Meldeadresse haben, saßen sie während dieser Zeit in Untersuchungshaft.

Die Vorsitzende Richterin Sandra Paust-Schlote sagte in der Urteilsbegründung, der Tathergang sei klar: Der Hauptangeklagte Felix R. habe sich am 7. Juli 2019 mit dem Fahrrad auf den Weg zu einer Tankstelle gemacht, wo er Benzin in einen Kanister gefüllt habe. Danach sei er in eine Kleingartensiedlung gefahren, wo er das Benzin in vier PET-Flaschen gefüllt und diese mit Streichhölzern und Grillanzündern versehen habe. Mit dem Rad sei er abends wieder nach Hause gefahren, wo er Ingmar S. getroffen habe. Zusammen seien sie zu der Parkbank gefahren, wo sie um fünf vor zwölf Lykke D. getroffen hätten. Dort nahmen Beamte die drei um 0:24 Uhr fest. Diese hätten Feuerzeuge und Wechselkleidung dabeigehabt, aber keine Zigaretten und keine Mobiltelefone.

Im Rucksack des Hauptangeklagten sei neben den Brandsätzen – vier mit Benzin gefüllten 0,5-Liter-PET-Flaschen mit Grillanzündern – ein Zettel mit vier Adressen gefunden worden, die die Richterin als Brandstiftungsziele deutete. Darunter war auch die Privatadresse der Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Die Generalstaatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagten das Wohnhaus in Brand setzen wollten, was eine versuchte schwere Brandstiftung dargestellt hätte.

Ein Brandgutachten des Bundeskriminalamts kam zu dem Schluss, dass die kleinen mit Benzin gefüllten Plastikflaschen für eine schwere Brandstiftung ungeeignet gewesen seien.

In einem ersten, vom Landeskriminalamt bestellten Brandgutachten erklärte der Gutachter die Annahme für richtig. Einem Bericht der Taz zufolge entließ das Gericht den Gutachter allerdings wegen Befangenheit. Ein zweites Brandgutachten, diesmal des Bundeskriminalamts, kam zu dem Schluss, dass die kleinen mit Benzin gefüllten Plastikflaschen für eine schwere Brandstiftung ungeeignet gewesen seien.

Die Strafkammer sah deshalb keinen Beweis dafür, dass die hohe Schwelle zur schweren Brandstiftung, ein Haus mit schlafenden Menschen anzuzünden, überschritten worden sei. Ziel der Brandstiftung könne nur eine Mülltonne oder dergleichen vor dem Haus gewesen sein. Das Gericht verurteilte die drei Angeklagten daher lediglich wegen Verabredung zu einfacher Brandstiftung.

Die anderen drei Brandanschlagsziele seien ein vor einem Bürohaus abgestelltes Dienstauto des Wohnungskonzerns Vonovia sowie Firmenwagen vor einer Vo­novia-Niederlassung und einem Büro der Makler­firma Grossmann & Berger gewesen. Richterin Paust-Schlote zufolge habe das Trio es auf die Immobilienwirtschaft abgesehen. Die Angeklagten selbst machten in dem Prozess keine Aussagen zu ihren Motiven. Wegen der »rechtsfeindlichen Gesinnung« der Angeklagten setzte die Richterin die Strafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis nicht zur Bewährung aus.

Da zwei der Verurteilten 16 Monate in Untersuchungshaft verbrachten, haben sie einen Großteil der Strafe bereits verbüßt. Das Gericht hob die Haftbefehle vorerst auf, die drei konnten das Gerichtsgebäude daher nach der Urteilsverkündung verlassen. Das Urteil gegen »die drei von der Parkbank« ist noch nicht rechtskräftig. Einer der Verteidiger, Alexander Kienzle, stellte eine Revision in Aussicht.

Unterstützer der Angeklagten protestierten während der Verhandlung vor dem Gebäude. Die Polizei setzte Pfefferspray gegen sie ein und nahm eine ­Person fest, die einen Böller gezündet haben soll.

Bisher ist nicht geklärt, ob die achtmonatige Observation des Hauptangeklagten rechtswidrig und die Verwendung hieraus gewonnener Beweismittel bei der Verhandlung deshalb unzulässig war. Nach dem seit Dezember 2019 geltenden Hamburger Polizeigesetz hätte die Polizei dafür eine richterliche Genehmigung gebraucht. Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine längere Observation ohne richterliche Anordnung verfassungswidrig sei. Dass die Polizei eine solche Anordnung nicht einholte, hält die Verteidigung daher für illegal. Im Januar hatte Oberstaatsanwalt Schakau gesagt, er habe sich »nicht die Mühe gemacht zu durchdringen, ob das rechtswidrig gewesen sein kann«.