Der Attentäter von Wien hatte Verbindungen zu deutschen Islamisten

Jihad leicht gemacht

Der jihadistische Attentäter von Wien hatte Verbindungen zu deutschen Islamisten – was deutschen und österreichischen Behörden bekannt war. Das Verhalten der Zuständigen in Österreich erinnert an das Vorgehen der deutschen Behörden im Fall Anis Amri, in dem es neue Erkenntnisse gibt.

Im Juli informierten deutsche Behörden das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) über Besucher aus Deutschland: Zwei junge deutsche Islamisten aus Kassel und aus Osnabrück hatten sich nach Wien begeben. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, waren beide zu diesem Zeitpunkt Gegenstand eines beim Bundeskriminalamt mutmaßlich geführten Gefahrenabwehrvorgangs namens »Metapher«, bei dem die Verbindungen mehrerer Islamisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz intensiv beobachtet werden. Das BVT meldete zurück, die beiden hätten sich zwischen dem 17. und 20. Juli mit dem Wiener Kujtim F. sowie zwei weiteren Islamisten aus der Schweiz getroffen. Einen Tag später, am 21. Juli, fuhr F. in die Slowakei und versuchte, sich dort Munition für ein Sturmgewehr vom Typ AK-47 zu kaufen, wie der slowakische Geheimdienst dem österreichischen unverzüglich mitteilte. Am 2. November verübte F. einen Terroranschlag in Wien. Er tötete vier Menschen und verletzte 23 teils schwer, ehe er von der Polizei erschossen wurde.

Ein »Whistleblower« des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommerns behauptete, der Geheimdienst habe kurz nach dem Anschlag am Breitscheidplatz Hinweise einer V-Person auf mögliche Unterstützer des Attentäters nicht weitergegeben.

Die Ereignisse in den Monaten vor dem Anschlag in Wien erinnern stark an die letztlich konsequenzlose Beobachtung des späteren Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, durch deutsche Behörden. Dieser hatte vor dem Anschlag intensiven Kontakt zu verschiedenen behördlich bekannten und intensiv observierten Islamisten aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin. Obwohl es sowohl Hinweise einer V-Person auf geplante Waffenkäufe Amris als auch Hinweise auf dessen Gefährlichkeit durch ausländische Nachrichtendienste gegeben hatte, wurde der Anschlag nicht verhindert.

Zeitweise saßen 15 mutmaßliche Islamisten, die zum Umfeld des Attentäters von Wien gezählt werden, in Untersuchungshaft, sieben wurden bereits wieder entlassen. Auch in Deutschland gab es nach dem Anschlag Durchsuchungen in den Räumen von Personen, die zum islamistischen Milieu gehören sollen. Darunter befand sich auch die Wohnung von W. in Pinneberg. Der bis vor kurzem in Wien lebende W. soll Berichten deutscher und österreichischer Medien zufolge nicht nur Kontakte zum Attentäter F. gehabt haben, sondern auch Verbindungen in das Umfeld des bekannten Hildesheimer Predigers Abu Walaa. Diesen bezeichnen Ermittlungsbehörden als »Statthalter« des »Islamischen Staats« (IS) in Deutschland.

Walaa soll einem Papier des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts zufolge Amri eine »Privataudienz« gewährt haben; er steht seit über drei Jahren wegen Unterstützung des IS in Celle vor Gericht. Die dort verhandelten Vorwürfe gegen den Prediger des mittlerweile verbotenen »Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim« umfassen vor allem die Organisation der Ausreise einer Vielzahl junger Menschen in das Gebiet des IS sowie Aufrufe, Terroranschläge in Europa zu begehen. Auch die beiden damals erst 16jährigen Yusuf T. und Mohammed B. hatten Kontakt in das Umfeld des Predigers. Die beiden verübten im April 2016 den Bombenanschlag auf den Tempel der Sikh-Gemeinde in Essen, der als erster erfolgreicher islamistischer Sprengstoffanschlag in Deutschland gilt. Yusuf T. belastete vor Gericht Abu Walaa und einige seiner Getreuen, ihn zur Tat inspiriert zu haben.

Die derzeitigen Erkenntnisse über den Terroranschlag von Wien, den Attentäter und die deutlichen Hinweise auf Verbindungen zu islamistischen Netzwerken in Deutschland zeigen erneut die Versäumnisse von Polizei und Geheimdiensten. Bereits behördlich bekannte und in einem erheblichen Ausmaß auch überwachte Islamisten begehen ungehindert Anschläge. Entscheidende Momente der Tatvorbereitung, insbesondere die Waffenbeschaffung, bleiben anscheinend unbemerkt. Geheimdiensten vorliegende Hinweise werden nicht an die Polizeibehörden weitergeleitet, offenbar nach dem Motto: »Nur wir bestimmen, was gefährlich ist.« Darüber hinaus zeigt sich, dass den Polizeibehörden Fachkompetenz fehlt, wenn es um situationsbedingte Gefahrenbewertung sowie der Gefährdungseinschätzung der handelnden Personen und Netzwerke geht.

Wie der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag am Breitscheidplatz (Jungle World 50/2019) offenlegte, waren die für die Gefahrenprognose zuständigen Beamtinnen und Beamten nicht mit der einschlägigen IS-Literatur und somit auch nicht mit den gängigen Vorgehensweisen der Terrororganisation vertraut. Es wäre erforderlich gewesen, die Beamtinnen und Beamten besser zu schulen sowie die Geheimdienste zu mehr Kooperation zu zwingen, wofür wohl eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zur Datenübermittlung erforderlich wäre.

Um solche Anschläge zu verhindern, ist es hingegen nicht nötig, Befugnisse für die Geheimdienste in einer Art zu erweitern, wie es in Diskussionen der vergangenen Jahre, gefordert wurde; das gilt für den sogenannten Staatstrojaner ebenso wie für die Gedankenspiele von Stellen der EU über ein Verbot verschlüsselter Kommunikation. Solche Diskussionen lenken lediglich von den genannten, von den Behörden selbst verursachten Problemen bei der Terrorismusbekämpfung ab.

In Wien hat die Ermittlung der Tatumstände, der involvierten Personen und Netzwerke sowie der behördlichen Fehler gerade erst begonnen. Alle Beteiligten sollten sich auf eine langwierige und schwierige Ursachenforschung einstellen. Beinahe vier Jahre nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz erreichten den Untersuchungsausschuss jüngst Hinweise auf weitere Behördenfehler, die die Aufklärung nach dem Anschlag und insbesondere die Suche nach Mittätern erheblich erschwert haben dürften: Ein »Whistleblower« des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern behauptete im Gespräch mit der Bundesanwaltschaft, dass der Geheimdienst des Bundeslands Anfang 2017, also kurz nach dem Anschlag, Hinweise einer V-Person auf mögliche Unterstützer des Attentäters nicht weitergegeben habe. Eine Weitergabe an das Bundeskriminalamt sei sogar ausdrücklich unterbunden worden.

Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss des Bundestags kommt also erneut Bewegung in die Aufklärung. Während die Ermittler dem Sachverhalt nachgehen und nachdem schon drei Verfassungsschützer vor dem Untersuchungsausschuss befragt wurden, muss voraussichtlich auch noch der ehemalige ­Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier (CDU), vor dem Gremium aussagen.