Diskussion um die Verbrechen der Franco-Diktatur

Krieg um die Vergangenheit

Der spanische Untersuchungsrichter Balta­sar Garzón hat es gewagt, das ge­sell­schaft­liche Tabu der Verfolgung der ­Täter der Franco-Diktatur infragezustellen. Juristisch ist er gescheitert, er könnte jedoch der geschichtspolitischen Auseinandersetzung in Spanien einige Impulse gegeben haben.

Als Spaniens bekanntester Untersuchungsrichter Baltasar Garzón Anfang September die Ermittlun­gen zu dem Schicksal Tausender Opfer des spa­ni­schen Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur aufnahm, waren es vor allem die konservativen Post­franquisten, die ihn heftig dafür kri­ti­sier­ten, dass er »alte Wunden wieder aufreißen« wolle. Jetzt hat er seine Ermittlungen aufgegeben, doch die Polemik um seine Person geht weiter. Ein Teil der Lin­ken wirft dem »Starrichter« vor, er habe große Hoff­nungen bei den Hinterbliebenen geweckt, um sie dann im Stich zu lassen. Bei Segmen­ten der traditionellen Linken ist Garzón wegen seiner Ermittlungen gegen die bewaffneten baskischen Separatisten der Eta nicht besonders beliebt.

Anfang September hatte Garzón die Öffentlichkeit überrascht, indem er sich in die seit Jahren andauernden Auseinandersetzungen um das geschichtspolitische Erbe der Diktatur von Francisco Franco einmischte. Garzón ordnete eine groß angelegte Untersuchung an, die darauf abzielte, den Verbleib Zehntausender desaparecidos aufzuklären. Bei diesen »Verschwundenen« handelt es sich um Opfer der Repression, mit der die franquistischen Sieger ihre Gegner während des Bürgerkriegs 1936 bis 1939 und in den unmittelbar folgenden Jahren überzogen. Die Opfer wurden in anonymen Massengräbern in ganz Spanien verscharrt. Seit Jahren bildet die Aufklärung des Schicksals dieser ermordeten Antifaschisten den Schwerpunkt der Arbeit der landesweit verbreiteten »Vereine zur Wiedererlangung der historischen Erinnerung« sowie von lokalen Initiativen, deren Ziel es ist, die traumatischen Erfahrungen von Bürgerkrieg und Diktatur neu auf die politische Agenda Spaniens zu setzen. Der so genannte Pakt des Schweigens soll nach Jahrzehnten der Geschichtsvergessenheit, die auf den Kompromisscharakter der Überwindung der Diktatur in den siebziger Jahren zurückgeht, gebrochen werden.

Die Schwierigkeiten bei der Suche nach den desa­parecidos sind allerdings enorm. Sie hängen mit der schieren Anzahl der Fälle (genaue Zahlen sind unbekannt, Schätzungen reichen von 30 000 bis über 100 000) und dem Umstand zusammen, dass die Mörder zwar organisiert vorgingen, bei ihren extralegalen Taten aber keinerlei Akten anlegten. In mühsamer Kleinarbeit haben die genannten Vereine und Initiativen gemeinsam mit zahlreichen Historikern in den vergangenen Jahren den Verbleib Tausender desaparecidos aufklären können. Etwa 4 000 Leichen wurden bereits exhumiert. Letztlich sind die zivilgesellschaftlichen Akteure mit dieser Aufgabe jedoch überfordert.
Zwar hat die sozialdemokratische Regierung seit 2004 den Vereinen einige Subventionen für ihre Arbeit zukommen lassen, wie es das im vergangenen Jahr verabschiedete »Erinnerungsgesetz« vorsieht. Letztlich hat es die Regierung ­jedoch vermieden, den Staat für die Menschenrechtsverbrechen verantwortlich zu machen. Dabei weisen Organisationen wie Amnesty international oder Human Rights Watch seit Jahren darauf hin, dass das internationale Recht den Staat unter anderem dazu verpflichtet, die Suche nach den Verschleppten und Ermordeten zu übernehmen.
Um genau dies zu erreichen, hatte ein gutes Dutzend Erinnerungsinitiativen bei der Audiencia Nacional eine entsprechende Anzeige eingereicht, die Garzón zum Anlass für seine Ermittlungen nahm.
Er verfügte die Öffnung von rund 20 Massengräbern und begann Ermittlungen wegen Hochverrats und Menschenrechtsverbrechen gegen Francisco Franco und weitere Verantwortliche des Militärputsches, der im Juli 1936 den Bürgerkrieg auslöste. Der Richter wurde daraufhin von der rechtspopulistischen Zeitung El Mundo und der postfranquistischen Volkspartei (Partido Popular) heftig kritisiert.

In der juristischen Debatte entwickelte sich ein Streit um die Zuständigkeit des Gerichts. Gar­zón verwies unter anderem darauf, dass die universale Rechtskategorie »Verbrechen gegen die Mensch­heit«, die zur Grundlage der Nürnberger Prozesse gegen nationalsozialistische Täter wurde, auch auf die spanischen Faschisten anwendbar sei, die ihre politischen Gegner verfolgt haben. Kritiker wie der Staatsanwalt Javier Zaragoza negierten dies und wiesen demgegenüber darauf hin, dass im republikanischen Strafgesetz­buch aus dem Jahre 1932 ein solches Delikt nicht aufgeführt sei. Dabei war es ja gerade die Argumentation der Londoner Charta von 1945, auf die sich das Nürnberger Tribunal stützte, dass Massenverbrechen an ganzen Kollektiven von Menschen aus »rassistischen, politischen und reli­giösen Motiven« international verfolgt werden können, unabhängig davon, ob in nationalen Gesetzgebungen Entsprechendes verzeichnet sei.
Doch der spanische Fall ist komplizierter, denn während der transición, des »konsensgeleiteten Übergangs« von der Diktatur zur Demokratie, wur­de 1977 vom verfassungsgebenden Parlament eine Generalamnestie für politische Verbrechen beschlossen, die auch die franquistischen Folterer und Mörder mit einschloss.
Die Amnestie jedenfalls ist ein wichtiger Grund dafür, dass in dem erwähnten Erinnerungsgesetz die politische Justiz des Franquismus zwar als im moralischen Sinne »illegitim« bezeichnet wird, aber eben nicht als »illegal« und somit als strafrechtlich zu ahnden.
Ende November erklärte sich die Audiencia Nacional schließlich für nicht zuständig. Baltasar Garzón hatte sich in Erwartung dieser Entscheidung bereits am 18. November selbst für nicht zuständig erklärt und die Untersuchung der Fälle der desaparecidos an die Provinzgerichte verfügt. In seinem richterlichen Beschluss beklagte er das gesellschaftliche Tabu der Verfolgung der franquistischen Täter. »Warum sollten die noch leben­den spanischen Repressoren eine bessere Be­hand­lung erfahren als die Nazis, da doch die Taten ähnlich sind?« fragte er in Erinnerung an die internationale strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Tätern, gegen die bis ins hohe Alter ermittelt wird.
Lässt man einmal die fragwürdige implizite Gleichsetzung des politischen Massenmords in Spanien mit dem Holocaust außer Acht, bleibt für die gesellschaftliche Diskussion trotz des juristischen Scheiterns Garzóns der Umstand bestehen, dass erstmals in der spanischen Justiz die Verbrechen der Franquisten offiziell als das bezeichnet wurden, was sie waren: »ein geplantes und systematisches Vorgehen zur Verschleppung und Eliminierung von Menschen aus ideologischen Gründen«.
In einem Manifest stellten sich zahlreiche Intellektuelle, darunter José Saramago, Ernesto Sábato und Juan Goytisolo, ausdrücklich hinter Garzón. Eine juristische Verurteilung der Täter ist zwar nicht zu erwarten, aber Garzóns Engagement könnte ein Schritt zur gesellschaftlich wich­tigen moralischen Verurteilung der Diktatur sein, hin zu einem antifaschistischen Grundkonsens, der sich in Spanien bis heute nie herausbilden konnte.