Der Arbeitskampf bei Maredo

Brot und Bagatelle

Bei der Steakhauskette Maredo wurde Mitgliedern des Betriebsrats gekündigt. Als Grund nannte die Geschäftleitung Eigentumsdelikte. Die Beschäftigten wurden mit Videokameras überwacht.

Beschäftigte sollten sich überlegen, ob sie während der Arbeitszeit in eine Brotscheibe beißen, besonders wenn sie Gewerkschafter sind. Anfang August entschied das Arbeitsgericht in Frankfurt, dass die Kündigung von zwei Beschäftigten eines Restaurants der Steakhauskette Maredo rechtens ist. Nur in einem Fall wurde die Kündigung zurückgewiesen. »Maredo besiegt Betriebsräte« titelte die Frankfurter Rundschau nach dem Prozess. Doch die Auseinandersetzung ist damit noch nicht beendet. Begonnen hat sie im November vorigen Jahres, als die Geschäftsleitung von Maredo nach Angaben der Beschäftigten mit Sicherheitspersonal und zwei Rechtsanwälten unangekündigt in der Frankfurter Filiale in der Freßgass auftauchte. Man habe sie vor die Wahl gestellt, ihre Kündigung zu unterschreiben oder wegen Diebstahls und Betrugs angezeigt zu werden. Die Eingänge seien versperrt und die Handybenutzung sei ihnen verboten worden. 14 Beschäftigte haben gegen die Geschäftsleitung Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung erstattet.
Als Gründe für die Kündigung nennt die Geschäftsleitung von Maredo Eigentumsdelikte und gibt zu, dass sie auf geheime Überwachungsmethoden wie Videoaufzeichnungen und das Einschleusen von verdeckten Ermittlern zurückgegriffen hat. Vor einigen Wochen fand in der Frankfurter Maredo-Filiale eine polizeiliche Hausdurchsuchung zur Sicherstellung der illegal entstandenen Videodokumente statt.

Die Beschäftigten leugnen nicht, dass sie gelegentlich zum Wegwerfen bestimmte Brote gegessen und Leitungswasser getrunken haben. Das Verzehren solcher ausgemusterten Lebensmittel sei bei Maredo jahrelang toleriert worden. Erst als die Geschäftsleitung eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft loswerden wollte, sei es zum Eigentumsdelikt erhoben worden. Auch in der Osnabrücker Maredo-Filiale wurde der Betriebsratsvorsitzenden Jaqueline Fiedler gekündigt. Ihr wurde vorgeworfen, ihren Zweitjob weiterhin ausgeübt zu haben, während sie mit ärztlichem Attest bei Maredo krangeschrieben gewesen sei. Auch in ihrem Fall bestätigte das Arbeitsgericht die Kündigung in der ersten Instanz. Dass aufmüpfigen oder gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten Eigentumsdelikte zur Last gelegt werden, um sie loszuwerden, ist nicht selten. Ein Solidaritätskomitee machte 2008 den »Fall Emmely« bundesweit bekannt. Der gewerkschaftlich organisierten Kassiererin einer Berliner Filiale der Supermarktkette Kaiser’s war fristlos gekündigt worden, wegen des Vorwurfs, ­Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Die Kassiererin konnte 2010 in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht doch noch einen juristischen Erfolg verbuchen und arbeitet wieder in einer Kaiser’s-Filiale. Dazu haben auch die vom Solidaritätskomitee initiierten außerparlamentarischen Proteste beigetragen. Auch die Beschäftigten von Maredo gehen seit Monaten auf die Straße. Im Rahmen von Aktionstagen fand am 18. Mai aus Solidarität mit den Beschäftigten ein Flashmob vor der Frankfurter Maredo-Zentrale statt.

In mehreren deutschen und europäischen Städten wurde vor Filialen der Steakhauskette protestiert. Am Protest beteiligten sich neben Gewerkschaften auch Gruppen der außerparlamentarischen Linken. In einem Interview mit der Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Express, sagte Michael Weißenfeldt, ein Mitglied des Betriebsrats der Maredo-Filiale: »Das wichtigste für uns ist die Solidarität und die Unterstützung durch die Gewerkschaft.« Daneben verweist er auch auf die Unterstützung durch linke Gruppen. Die Arbeit der Unterstützer zeigt bei der Gegenseite Wirkung. Der Rechtsanwalt von Maredo, Jan Tibor Lelley, spricht von einer »seit Monaten laufenden Kampagne der Beschäftigtenseite«, die »die Bahnen der normalen Rechtswahrnehmung bei weitem überschritten« habe. Eine gütliche Einigung schließt er daher aus.