Der Protest gegen das geplante Bundesteilhabegesetz

Verbesserung notwendig

Behindertenorganisationen protestieren gegen das geplante Bundesteilhabegesetz.

In drei Wochen soll der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschieden, das Deutschland der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein großes Stück näherbringen soll. Das jedenfalls behauptet im Namen der Bundesregierung die verantwortliche Ministerin Andrea Nahles (SPD). Am Montag tagte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Thema, die geladenen Fachleute waren sich allerdings weitgehend einig, dass weitreichende Änderungen nötig wären, um das Gesetz in Einklang mit der UN-BRK zu bringen. Selbst die von den Regierungsparteien eingeladenen Expertinnen und Experten mahnten Verbesserungen an. Bedenklich ist beispielsweise die geplante Beschränkung der Leistungsberechtigung auf Menschen, deren Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe in fünf von neun Lebensbereichen beeinträchtigt ist. Vor allem Sinnesbeeinträchtigte wie Blinde oder Hörgeschädigte, aber auch psychisch kranke Menschen, die Assistenz benötigen, würden damit keine Hilfe mehr erhalten. Umso problematischer ist, dass weder blinde, gehörlose oder schwerhörige Menschen noch die Verbände psychisch beeinträchtigter Menschen als Sachverständige geladen waren.
Den Grundsatz »Ambulant vor stationär«, der festlegt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf ein Leben in der eigenen Wohnung statt in einer Einrichtung haben, sehen die Sachverständigen im Gesetzentwurf nicht gewahrt. Eine Heimunterbringung gegen den Willen der Betroffenen widerspräche aber den Menschenrechten, daher sei der Vorrang inklusiver Lösungen zwingend im Gesetz festzuschreiben. Immer noch nicht aus dem Gesetzentwurf verschwunden ist das »Poolen« von Leistungen, bei dem eine Assistenz leistende Person mehreren behinderten Menschen zur Verfügung stehen soll. Die Idee hinter der persönlichen Assistenz – selbst bestimmen zu können, wann man was machen möchte – würde damit ad absurdum geführt. Die Richterin Nancy Poser vom »Forum behinderter Juristinnen und Juristen« sagte in der Anhörung, dass hier ein Zustimmungsvorbehalt zwingend notwendig sei, da ein Zwang zum »Pooling« bei persönlicher Assistenz gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. Zudem warnte sie vor einem »Zweiklassensystem« für behinderte Menschen. Wer nicht arbeiten könne und von Hilfen zur Pflege abhängig sei, dürfe nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nur wenig ansparen, Lebens­partner würden weiterhin arm gemacht. Nach der Anhörung mahnte auch Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Forderungen der vom Gesetz betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Wie ernst in Deutschland der Grundsatz »Nichts über uns ohne uns« genommen werde, müsse sich daran messen lassen, ob qualifizierte Kritik aufgenommen, die »Schwachpunkte des Gesetzes« getilgt und »seine positiven Ansätze« gestärkt würden.
Bereits seit Monaten gibt es heftige Proteste gegen das Gesetz. Blinde Menschen waren in der Spree »baden gegangen«, Dutzende hatten sich über Nacht vor dem Reichstag angekettet, auf Kundgebungen den Umzug ins Heim inszeniert oder sich selbst in einen Käfig gesperrt. Vor, nach und während der Anhörung fanden in der Umgebung des Parlaments Protestveranstaltungen statt. Mehr als 7 000 Menschen sollen nach Angaben der Veranstalter daran teilgenommen haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe, eine Selbsthilfevereinigung von Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung, überreichte der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (SPD), mehr als 150 000 Unterschriften gegen den derzeitigen Gesetzentwurf.
Die Hoffnung auf ein Umschwenken der Koalition ist allerdings nicht besonders groß. Auch nach der Anhörung werden höchstens kleinere Änderungen erwartet. Bereits Mitte Dezember soll der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Hier haben mehrere Bundesländer Widerstand angekündigt, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – den einen geht das Gesetz nicht weit genug, den anderen ist es so schon zu teuer.