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»Zuschlag für den Genozid«

In der vergangenen Woche reichten Vertreter der Herero und Nama aus Namibia an einem New Yorker Gericht eine Sammelklage gegen Deutschland ein. Sie verlangen unter anderem die Einrichtung eines Entschädigungsfonds wegen des Anfang des 20.Jahrhunderts von deutschen Truppen in dem Land begangenen Genozids. Ruprecht Polenz (CDU), der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die deutsche Kolonialgeschichte in Namibia, lehnte daraufhin eine »persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer« ab –eine solche fordern Herero und Nama allerdings gar nicht. Der Historiker Christian Kopp von der Organisation »Berlin Postkolonial« hat mit der Jungle World über die Angelegenheit gesprochen.

Ruprecht Polenz hat eine persönliche finanzielle Entschädigung der Nachfahren früherer Opfer abgelehnt. Haben Herero und Nama jemals eine solche Entschädigung gefordert?

Es ist möglich, dass einzelne Ovaherero und Nama so etwas diskutiert haben. Mir ist aber nicht bekannt, dass sich Vertreter der Gruppen jemals offiziell so geäußert hätten. Das Entscheidende sollte jetzt die Klageschrift sein: Darin ist ganz im Gegenteil von einem Constructive Trust, also einem Aufbau- oder Reparationsfonds für die Communities der Ovaherero und Nama die Rede. Doch Deutschland will aus Prinzip keine Reparationen zahlen.

Hat die deutsche Seite schon früher den Vorwurf erhoben, es gehe den Nachfahren der Opfer um persönliche Bereicherung?

Von offizieller Seite war so etwas nicht zu hören. Aber in Artikeln und Kommentaren in deutschen Medien tauchen solche Vorwürfe auf. Es ist eine absurde, aber weitverbreitete Meinung hierzulande, dass sich afrikanische Länder auf Kosten Deutschlands bereichern. Im vorliegenden Fall wird Ovaherero und Nama vorgeworfen, mit dem Schicksal ihrer Vorfahren Geld verdienen zu wollen.

Polenz stellt eine noch größere Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia in Aussicht. Könnte diese eine Entschädigung ersetzen?

Hier gibt es eine ganz klare Position der Ovaherero und Nama: Es sind zwei verschiedene Dinge, einerseits Geld für die Entwicklungszusammenarbeit, die es seit der Gründung Namibias immer gab, und andererseits Reparationen. Das eine ist eine Sache zwischen der Bundesrepublik und dem Staat Namibia, das andere zwischen Deutschland und Ovaherero und Nama. In der Realität sind beide Fragen verwoben. Die Höhe der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit hat mit der Vergangenheit zu tun. Da ist eine Art Zuschlag inbegriffen für den Genozid und aus Rücksicht auf die deutschsprachigen namibischen Siedler, die immer noch nicht enteignet wurden und auf dem Land der Ovaherero und Nama sitzen. Deshalb waren die Summen für Namibia schon immer höher als für andere Länder des Südens.

In welcher sozialen Lage befinden sich Herero und Nama heutzutage in Namibia?

Es gibt selbstverständlich einzelne wohlhabende Ovaherero und Nama. Mehrheitlich ist die Lage aber schlecht, gerade in den Regionen, die vom Genozid betroffen waren, und gerade für die Communities, deren Vorfahren von ihrem Land vertrieben wurden. Sie haben es nicht zurückbekommen und leben in Regionen, die weit weniger fruchtbar sind als die, in denen weiße Siedler leben. Polenz hält die Klage in New York für aussichtslos, da es keine rechtliche Handhabe für Kriegsverbrechen gebe, die vor 1951 begangen wurden.

Wie groß ist dieses Problem?

Die Fixierung auf dieses Problem lässt außer Acht, dass es in der Klage nicht an erster Stelle um Reparationen geht, sondern um die Teilnahme der vom Genozid betroffenen Gemeinschaften an Verhandlungen. Das wird zuvorderst eingeklagt. Wenn es um derart zentrale Belange indigener Gruppen geht – und dazu gehören Ovaherero und Nama –, dann müssen ihre Vertreter an Verhandlungen beteiligt werden. Es ist ein Skandal, dass Deutschland das bisher nicht zugelassen hat, zumal die Bundesrepublik stets mit dem vermeintlichen Ziel der Versöhnung angetreten ist. Die Klage, die weltweit Aufmerksamkeit erhalten hat, sollte daher als Ausdruck des völligen Scheiterns der diplomatischen Strategie Deutschlands begriffen werde