Die Regierung des Autonomen Gebiets Xinjiang erlässt ein Gesetz gegen religiösen Extremismus

Der Bart muss ab

In der chinesischen Provinz Xinjiang hat die Lokalregierung Anfang April eine Kampagne gegen »religiösen Extremismus« begonnen. Die Kommunistische Partei verbietet 15 Verhaltensweisen, die als Störung der säkularen Ordnung gelten, und zielt dabei vor allem auf den Islam.

Die Regierung der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang hat auf Stadt-, Distrikt- und Kreisebene »kleine Führungsgruppen zur Beseitigung des ­Extremismus« eingesetzt. Sie leiten und koordinieren die Mobilisierung der Massenorganisationen wie Jugend- und Frauenverbände und der Regierungsabteilungen wie öffentliche Sicherheit, Bildung, Verkehr, Handel und sogar Gesundheit. Staats- und Parteichef Xi Jinping verkündete: »Die ideologische Grundlage der Kräfte, die die Nationalitäten Xinjiangs spalten, ist der religiöse Extremismus. Diese Kräfte stützen sich hauptsächlich auf gewaltsame terroristische Methoden.« Gemeint sind verschiedene uigurische Gruppen, die für ein unabhängiges »Ostturkistan« kämpfen. Der chinesischen Regierung zufolge haben die Separatisten Verbindungen zu al-Qaida und dem »Islamischen Staat« (IS). Seit Jahren kommt es immer wieder zu Anschlägen auf Regierungseinrichtungen und Zivilisten in Xinjiang und anderen Provinzen.

Neu ist an den erlassenen »Richtlinien zur Beseitigung des Extremismus«, dass einige Alltagspraktiken von Muslimen in Xinjiang verboten werden. ­Darunter fällt das Tragen von »abnormalen Bärten« sowie von »Gesichtsschleiern«, womit Niqab und Burka gemeint sind. Von einem generellen Verbot von Kopftüchern, wie einige Medien berichteten, ist in den Richtlinien keine Rede. Staatsangestellte sind angewiesen, die Verbote im öffentlichen Raum, in Verkehrsmitteln und Flughäfen durchzusetzen. Ob das in der Praxis möglich ist, wird sich zeigen, da in China generell viele Regeln nur auf dem Papier existieren. 

Die Richtlinien verbieten auch, »Halal«-Produkte über Nahrungsmittel hinaus einzufordern. Zudem dürfen Menschen, die kein »Halal«-Fleisch konsumieren wollen, nicht diskriminiert oder in ihrem Alltag gestört werden. Die Richtlinien unterstreichen, dass in Religionsfreiheit und den Alltag aller Menschen Xinjiangs nicht durch »Ext­remisten« eingegriffen werden darf. Verboten ist es auch, Kindern den Besuch von staatlichen Schulen zu verwehren. Dieser Punkt richtet sich offensichtlich gegen Eltern, die ihre Kinder lieber auf inoffizielle Koranschulen schicken. ­Außerdem dürfen keine Eheschließungen oder Scheidungen ohne Beteiligung staatlicher Behörden vollzogen werden. Die Regierung versucht also, die staatliche Schulpflicht und die Zivilehe durchzusetzen. Auch die Geburtenplanung darf nicht behindert werden.
Die Behörden sollen gemäß den Richtlinien zwischen »normalen« und »illegalen religiösen Aktivitäten« unterscheiden. Als generelles Ziel wird die »Sinisierung des Islam« angestrebt, ­deren Verrechtlichung eine Verbindung von Religion und Sozialismus möglich machen soll. Die Kommunistische Partei bekennt sich offiziell zur Religionsfreiheit und greift den Islam nicht als Religion an. Die neuen Richtlinien de­finieren »Extremismus« als Worte oder Taten zur Verbreitung von Hass, Diskriminierung Andersgläubiger sowie Störung von Produktion und Alltag. Nicht nur das Verbreiten von »extremistischer« Literatur, Musik oder Filmen ist verboten, sondern auch deren Konsum. Lokale Regierungen bieten künftig Geldprämien für Hinweise zu »extremistischen Straftaten«.

Die Kommunistische Partei bekennt sich offiziell zur Religionsfreiheit und greift den Islam nicht als Religion an.

Für die Muslime außerhalb Xinjiangs gelten die neuen Richtlinien zunächst nicht. In China gibt es rund 23 Millionen Muslime. Die Uiguren sind hauptsächlich in Xinjiang angesiedelt und stellen dort mit zehn Millionen Menschen fast 45 Prozent der Bevölkerung. Sie dominieren den ärmeren Südwesten der Region, während die Han-Chinesen eher im reicheren Osten und den Städten ­leben. Xinjiang ist von großer strategischer Bedeutung, da es eine 5 600 Kilometer lange Grenze zu den Staaten Zentralasiens und der Mongolei hat. Die KPCh setzt seit 1949 auf han-chinesische Zuwanderung und Landerschließung durch die Militärischen Aufbaukorps, um die Region zu kontrollieren. 
Seit einigen Jahren bewirbt die chinesische Regierung das Projekt »Ein Gürtel, eine Straße«, mit dem eine riesige interkontinentale Infrastruktur zwischen China und Europa geschaffen werden soll. Xinjiang ist ein zentraler Investitionsschwerpunkt auf der »neuen Seidenstraße«. Die chinesische Regierung hofft, durch Wirtschaftswachstum und die Verbesserung des Lebensstandards die Konflikte in der Provinz zu beruhigen und die Separatisten ­unter den Uiguren zu isolieren.

Die Kampagne gegen »Extremismus« im Alltag zeigt, dass man sich allein auf ökonomische Befriedung nicht verlässt. Kritiker werfen der Regierung vor, mit dem Verbot von »abnormalen Bärten« und Geschichtsschleiern Uiguren noch weiter zu entfremden und ethnische Konflikte zu verschärfen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die chinesische Regierung die Themen Separatismus, Islamismus und Terrorismus vermische und jede Kritik an der Politik gegenüber den ­Uiguren unterdrücke. In gewisser Weise liegt China im globalen Trend, da auch einige westliche Staaten das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit verboten haben – ein Orientierungspunkt für China. Li Jianhua, der Parteisekretär der Autonomen Region Ningxia, bezeichnete im März den Versuch des US-Präsidenten Donald Trump, ein Einreiseverbot für Menschen aus einigen mehrheitlich muslimischen Ländern zu ­erwirken, als Schutzmaßnahme gegen »Extremismus«.