Die ersten Auswirkungen des »Prostituiertenschutzgesetzes«

Schikanen für Sexarbeiterinnen

Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz drängt viele Prostituierte in die Illegalität, auf alle kommen zusätzliche Kosten zu
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Das »Gesetz zum Schutz von in der Prostitution Tätigen«, kurz Prost­SchG, ist Anfang des Monats in Kraft getreten. Damit gelten unter anderem eine Beratungs- und Anmeldepflicht für Sex­arbeiter und Sexarbeiterinnen vor Aufnahme der Tätigkeit, eine Kondompflicht für alle oralen, vaginalen und analen sexuellen Dienstleistungen am Penis des Kunden, ein Übernachtungsverbot in Bordellen, eine Erlaubnispflicht und zahlreiche Auflagen für ­Prostitutionsgewerbe sowie ein Verbot von »Gangbang«-Partys und »Flatrate«-Angeboten.

Soweit die Theorie. In der Praxis sind die Bundesländer mit dem Gesetz überfordert und so verzögert sich die Umsetzung. In den meisten Ländern ist noch nicht einmal klar, welche Behörden für Beratungen und Anmeldungen zuständig sein sollen, wie viele Anmeldestellen es geben wird und wann die »Hurenausweise« ausgestellt werden können. Aus den Landesverwaltungen sind daher seit einigen Wochen panische Beteuerungen zu vernehmen, man sei dabei, aber es sei eben sehr kompliziert. Abzusehen ist, dass das Gesetz keineswegs einheitlich angewandt werden wird und weitere Schikanen auf Prostituierte warten: Baden-Württemberg hat verlauten lassen, die dortige Anmeldung sei abweichend vom Gesetzestext nur in diesem Bundesland gültig. Wer also auch in anderen Bundesländern arbeiten will, muss sich dort erneut anmelden – und fünf Tage auf die Erlaubnis warten. Bayern und Hessen wollen Gebühren in Höhe von 35 Euro für die Beratungen erheben. Von der Stadt Wiesbaden heißt es, wer nicht ausreichend Deutsch spreche, solle zum Beratungstermin selbst einen Dolmetscher mitbringen.

Auch andere Nachrichten deuten auf fatale Konsequenzen hin: Da für die Anmeldung eine deutsche Meldeadresse notwendig ist, die viele Arbeitsmigrantinnen nicht besitzen, soll es bereits Schwarzmärkte für Zustelladressen geben. Auch tummeln sich in der Branche bereits allerhand Leute, die mit fragwürdigen Beratungen zum neuen Gesetz, das von der Regierung nicht gerade mit Eifer bekanntgemacht wurde, Geld verdienen wollen.

Auch auf anderer Ebene hat das Gesetz bereits Wirkung entfaltet: Die Entsolidarisierung gegenüber Sexarbeiterinnen ist in vollem Gange. Nachdem die Frankfurter Prostituiertenorganisation »Doña Carmen« über Jahre hinweg an der »Langen Nacht im Bahnhofsviertel« mit an Frauen gerichteten Führungen und Diskussionsrunden in Bordellen teilgenommen hat, heißt es nun in einem Schreiben der Stadt Frankfurt am Main an die Organisation, man wolle »keinerlei Werbung für die Prostitution und/oder Führungen in entsprechenden Einrichtungen«. »Joyclub«, ein Onlineportal für sexuelle Verabredungen, fordert, nachdem es jahrelang mit den kostenpflichtigen Profilen von Sexarbeiterinnen Geld verdient hat, diese nun in einer lapidaren Mitteilung auf, ihre Profile zu löschen. Die Betreiber berufen sich dabei vage auf das Gesetz, vergessen aber nicht, klarzustellen, dass »Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie« für sie nicht im Einklang mit sexuellen Dienstleistungen stünden. Das Portal sei daher für diese Angebote »nicht mehr der richtige Ort«.

Die Folgen des Gesetzes sind in zweierlei Hinsicht negativ: Viele Prostituierte werden in die Illegalität gedrängt und auf alle kommen neue Kosten zu. Gebühren, Bußgelder, Meldeadressen, Wohnung, mehr Kosten für Werbung und auch die teuren Auflagen für Bordelle könnten von den Betreibern auf die Arbeiterinnen umgelegt werden. Und das ist vermutlich ganz im Sinne des Gesetzgebers – Sexarbeit soll sich nicht mehr lohnen. Zum Glück hält Deutschland für Migrantinnen einen großen Niedriglohnsektor bereit. Als Kellnerinnen dürfen sie dann bei der »Langen Nacht im Bahnhofsviertel« den Stadtoberen den Äbbelwoi servieren.