Fast 18 Jahre nach einem Bombenanschlag auf jüdische Zuwanderer steht in Düsseldorf der mutmaßliche Täter vor Gericht

Die verfolgte Unschuld

In Düsseldorf hat der Prozess wegen des Bombenanschlags auf eine Gruppe jüdischer Zuwanderer im Juli 2000 begonnen. Der Angeklagte wittert eine Verschwörung gegen sich.

Fast 18 Jahre hat es nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn gedauert, bis ein Tatverdächtiger ermittelt und vor Gericht gestellt wurde. Der Mann heißt Ralf S. und sieht sich als Opfer einer Intrige von Antifa, Verfassungsschutz, Presse und ehemaligen Partnerinnen. Es ist unklar, warum Ralf S. erst nach so langer Zeit auf der Anklagebank sitzt.

Der Prozess, der seit Donnerstag vergangener Woche vor dem Düsseldorfer Landgericht geführt wird, ist auch eine kleine Reise in die neuere Geschichte Deutschlands. Im Jahr 2000 wurde überdeutlich, dass es in der ­Bundesrepublik ein Problem mit neonazistischer Gewalt gibt. Am 14. Juni wurde der Mosambikaner Alberto Adriano in Dessau von Neonazis umgebracht. Am 27. Juli wurde der Anschlag in Düsseldorf auf größtenteils jüdische Zuwanderer aus Osteuropa verübt, zehn Menschen wurden teils schwer verletzt, eine Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Am 2. Oktober wurde ein Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge begangen. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) rief zum »Aufstand der Anständigen« auf, Musiker nahmen Lieder gegen Nazis auf. Alle sind gegen Nazis und Rassismus – so schien der gesellschaftliche Konsens zu sein. Wo NPD und sogenannte Freie Kameradschaften auftauchten, wurden ihre Aufmärsche von Tausenden Gegendemonstranten begleitet und oft auch verhindert.

Bis in jede Stadt drang das damals ­allerdings nicht durch. Vielerorts stritten die Stadtoberen die Existenz einer lokalen rechtsextremen Szene ab. So war es in Düsseldorf weiß auch Frank Laubenburg zu berichten. »Am widerlichsten ist der damalige Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) aufgetreten, der öffentlich den Eindruck erweckte, die Opfer des Anschlags könnten selbst in dubiose Machenschaften verwickelt gewesen sein«, so der Kommunalpolitiker der Linkspartei. »Die Existenz von Neonazistrukturen wurde von der Stadtspitze bestritten, obwohl es eine aktive Kameradschaft gab und seinerzeit das aus Düsseldorf betriebene Nationale Infotelefon (NIT) von überregionaler Bedeutung für die ­Naziszene war«, erinnert sich Laubenburg, der von 1999 bis 2014 im Stadtrat saß.

Über die Zeit unmittelbar nach dem Anschlag sagt Laubenburg: »Über 2 000 Menschen gingen wenige Tage nach dem Anschlag gegen rechte ­Gewalt auf die Straße. Die Jüdische Gemeinde hat den Aufruf von Antifa-Gruppen seinerzeit explizit unterstützt, ein Novum. Und die Veranstaltungen der Antifa zu den Neonazistrukturen waren überlaufen. Es ist gelungen, ­Bewusstsein zu schaffen und den Widerstand gegen Naziaktivitäten zu ver­stärken.« Heutzutage, fast 18 Jahre später, sieht das anders aus. Vor dem Landgericht steht am ersten Prozesstag lediglich eine Handvoll Antifaschisten. Auf großen Schildern zeigen sie einige Fragen: »Ralf S. – Einzeltäter?«, »Warum gab es keine sofortige Hausdurchsuchung?«, »Antisemitismus – Kein Tatmotiv?«. Fragen, die auch für den Prozess wichtig sind.

 

Was in dem Prozess wohl keine Rolle spielen wird, sind Untersuchungen der tatsächlichen Rolle des Verfassungsschutzes und von Versäumnissen bei den damaligen Ermittlungen.

 

Nach der Anklageverlesung befragt der Richter Ralf S. Der Angeklagte will aussagen. Zuvor hatte er bereits aus dem Gefängnis heraus zahlreiche Briefe an Medienvertreter geschrieben und seine Unschuld beteuert. So verwundert es wenig, dass er die ersten beiden Fragen des Richters, ob er den Anschlag begangen habe oder etwas darüber wisse, verneint. An das, was er am Tattag ­gemacht hat, kann er sich angeblich nicht mehr erinnern. S. erzählt, wie ­damals sein Alltag aussah. Nachts habe er als Wachmann in einer Papierfabrik gearbeitet, tagsüber auf seinen Militarialaden aufgepasst, auf den »die Antifa« eine Auge gehabt habe. Er sei spazieren gegangen, mit oder ohne Hund, oder habe bei »der Lucie im Tattoo­studio« Kaffee getrunken. Es war ein recht eintöniges Leben, das S. geführt hat, wenn man seinen Beschreibungen glaubt.

Aus dem Mund von Laubenburg klingt das deutlich anders. »Ralf S. war in Düsseldorf kein Unbekannter. Er betrieb einen ›Survival‹-Laden in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Der Laden war Treffpunkt von Neonazis. S. selbst ­patrouillierte nachts mit seinem Schäferhund durchs Viertel und war seinerzeit schon wegen rassistischer Delikte vorbestraft. Er war durch und durch Neonazi, galt als unberechenbar und durchgeschossen.«

S. sagt, »die Antifa« sei dafür verantwortlich, dass er nun vor Gericht stehe. Zugleich beschuldigt er aber auch den Verfassungsschutz. Dieser habe 87 ­V-Männer und -Frauen in seiner Umgebung platziert, die teilweise mit »ero­tischen Tricks« versucht hätten, ihn in die Irre zu führen. Als er 2014 wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Castrop-Rauxel einsaß, soll S. sich verplappert haben. Einem Mitgefangenen soll er gesagt haben, dass er bei dem Anschlag doch nur eine »Abtreibung« durch­geführt habe. Der Angeklagte bestreitet das. Die Aussage des Mithäftlings, eine lange Indizienkette und Aussagen von Personen, die von S. bedroht worden sein sollen, stützen die Anklage. Das Gericht hat bis Juli über 30 Prozesstage angesetzt. Mit Spannung wird besonders die Aussage von Sven Skoda erwartet. Den Düsseldorfer Neonazi soll Ralf S. um ein Alibi gebeten haben.

Was in dem Prozess wohl keine Rolle spielen wird, sind Unterschungen der tatsächlichen Rolle des Verfassungsschutzes und von Versäumnissen bei den Ermittlungen direkt im Anschluss an die Tat. Eine Hausdurchsuchung damals wurde von Ermittlern später als lediglich »oberflächlicher Stubendurchgang« ­bezeichnet. Polizisten sollen S. auch gesagt haben, sie wüssten, dass er nicht der Täter gewesen sei. Mit ­Andre M. gab es im direkten Umfeld von Ralf S. einen V-Mann des Verfassungsschutzes. Am Tag des Anschlags soll dieser sich mit seinem ­V-Mann-Führer getroffen haben, obwohl er als Quelle offiziell schon zwei Monate zuvor abgeschaltet worden war.

Frank Laubenburg befürchtet ebenfalls, dass in dem Prozess nicht alles geklärt werden kann. Das hängt auch mit der Person des anklagenden Staatsanwalts Ralf Herrenbrück zusammen. Herrenbrück hatte nach der Tat gesagt, dass nichts auf die Tat eines Rechts­extremen hindeute, weil ein Bekennerschreiben fehle – eine fatale Fehleinschätzung, die an das Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Mordserie des NSU erinnert.