Noch immer erwerben Strafgefangene für ihre Arbeit keinen Rentenanspruch

Haft macht altersarm

Die Justizministerkonferenz hat kürzlich die Aufnahme von Straf­gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung angemahnt. Die Bundesländer verschleppen dieses Vorhaben seit 41 Jahren.

»Auf Initiative von Berlin hat die Justizministerkonferenz am 7. Juni 2018 beschlossen, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist.« Mit dieser kurzen Pressemitteilung weckte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in der vergangenen Woche Hoffnung bei Tausenden Gefangenen. Die Justizministerinnen und -minister der Länder bekundeten auf ihrem jüngsten Treffen die Absicht, endlich ein Gesetz zu befolgen, das bereits 1977 vom Bundestag in Bonn beschlossen worden war. Allerdings war es nie in Landesrecht übernommen worden, die Gegner des Vorhabens hatten stets auf fehlendes Geld verwiesen. Ein weiterer Grund dürfte darin bestehen, dass Strafgefangene keine politische Lobby haben.

Die Folgen sind der juristischen Ignoranz sind gravierend: Selbst wer im Gefängnis jahrelang geschuftet hat, muss wegen der fehlenden Rentenbeiträge aus der Haftzeit mit einiger Wahrscheinlichkeit mit Armut im Alter rechnen. Auch eine gewerkschaftliche Organisierung wird Strafgefangenen verweigert, die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Or­ganisation (GG/BO) wird bislang nicht als Gewerkschaft anerkannt. Die GG/BO forderte in den vergangenen vier Jahren neben dem Mindestlohn für Strafgefangene wiederholt auch deren Einbeziehung in die Rentenversicherung. Wie eng die ­beiden Forderungen zusammenhängen, wird deutlich, wenn man die Grundlage der Rentenberechnung betrachtet. Würde sie sich an den Dumpinglöhnen orientieren, für die Gefangene derzeit schuften müssen, würde sich auch bei ihrer Einbeziehung in die Rentenversicherung an der Altersarmut nichts ändern. Das betont auch der Sprecher der GG/BO, Marco Bras dos Santos, im Gespräch mit der Jungle World. Er sieht es als Erfolg für seine Organisation, dass die Landesjustizminister überhaupt wieder auf ein Gesetz verwiesen haben, dessen Umsetzung die Bundesländer seit 41 Jahren verschleppen.

Selbst wer im Gefängnis jahrelang geschuftet hat, muss wegen der fehlenden Rentenbeiträge aus der Haftzeit mit Armut im Alter rechnen.

Doch für Santos gehören nicht nur der Mindestlohn und die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung zusammen. Er fordert auch die Koalitionsfreiheit für die Kollegen hinter Gittern. Das würde ihnen ermöglichen, für ihre Forderungen in den Arbeitskampf zu treten. Solche Schritte würden den Gefangenen nach derzeitiger Rechtslage als Meuterei ausgelegt, für die sie eine weitere Bestrafung fürchten müssten. So können die Gefangenen kaum für ihre Arbeitsrechte eintreten. Gefangene, die sich in den vergangenen vier Jahren in der GG/BO gewerkschaftlich orga­nisierten, waren ohnehin häufig mit Zellendurchsuchungen, Verlegungen und anderen Sanktionen konfrontiert. Mit großer Unterstützung für ihre Forderungen nach Mindestlohn und Aufnahme in die Rentenversicherung können sie außerhalb der Gefängnisse nicht rechnen. So berichten nur sehr wenige Medien überhaupt darüber, dass die Justizministerkonferenz an die seit vier Jahrzehnten verschleppte Rentenversicherung für Gefangene erinnert hatte.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie gehört zu den wenigen Organisationen, die seit Jahren Mindestlohn und Rentenbeiträge für Strafgefangene fordern. Die Sprecherin des Komitees, Britta Rabe, bewertet die Erklärung der Justizminister im Gespräch mit der Jungle World positiv, weist allerdings auf viele offene Fragen hin: So sei überhaupt noch nicht geklärt, wie die Rentenversicherung geregelt werden soll, etwa was die Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe angeht. Zudem sei kein Termin genannt worden, ab dem die Gefangenen in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Rabe weist auch auf eine Frage hin, die über die erforderlichen konkreten Regelungen hinausweist: Warum sollten nicht auch die Gefangenen entschädigt werden, die in Altersarmut leben, weil die Politik die Anwendung eines Gesetz über vier Jahrzehnten verschleppt hat? Solche Fragen müssten Juristen in der nächsten Zeit auf jeden Fall prüfen, sagt sie. Die Zeit der schönen Absichtserklärungen bei der Rente für Gefangene sei längst vorbei.

Das dürfte auch den Verantwortlichen in den Bundesländern dämmern. Es wird interessant sein zu sehen, wie diejenigen Länder, die sich bislang gegen die Aufnahme der Strafgefangenen in die Rentenversicherung gesträubt haben – neben Bayern waren es auch Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein –, künftig mit der Erinnerung durch die Justizministerkonferenz umgehen werden. Dass die Justizminister keinen Termin genannt haben, kommt den Ländern entgegen, denn so gibt es keine Frist, aus der sich unter Umständen ein einklagbarer Rechtsanspruch für die Gefangenen ableiten ließe.