Edith Lunnebach, Anwältin der Nebenklage, im Gespräch über die milden Urteile gegen die NSU-Unterstützer

»Das Urteil ist ein Skandal«

Edith Lunnebach ist im Münchner NSU-Prozess Anwältin der Nebenklage. Sie vertritt die Opfer des Bomben­anschlags, der 2001 in der Kölner Probsteigasse ein damals 19jähriges Mädchen schwer verletzte. Mit der »Jungle World« sprach sie über schwerwiegende Versäumnisse in der Aufarbeitung des NSU-Komplexes und den politischen Charakter des Prozesses in München.
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Am 11. Juli wurde das Urteil im Münchner NSU-Prozess verkündet. Bei den Angehörigen der Mord­opfer, den linken Anwälten der Nebenklage und den Beobachtern und Beobachterinnen des Prozesses herrschte Enttäuschung über die vergleichsweise milden Urteile gegen einige der wegen Unterstützung Angeklagten. Zu Recht?
Es ist befremdlich, wie weit die Urteile unter die Anträge der Staatsanwaltschaft gegangen sind. Nicht, dass Linke die Anträge der Staatsanwaltschaft per se für richtig halten müssen. Aber wenn wir das Urteil im NSU-Prozess mit Urteilen vergleichen, die gegen Linke wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen verhängt worden sind, ist das ein Skandal.

André Eminger wurde ein enges Verhältnis zum NSU-Trio nachgewiesen. Das Gericht geht davon aus, dass er bis 2007 nur von kriminellen Taten des NSU wusste und diese unterstützte, erst danach den terroristischen Charakter der Taten kannte. Die Strafe fällt dann so gering aus, weil die Unterstützung der kriminellen Taten tatsächlich schon verjährt ist. Das mag rechtlich richtig sein, aber ausgerechnet dem erklärten Neonazi Eminger sein angebliches Unwissen abzukaufen, ist einfach skandalös.

Ich finde auch keine Begründung dafür, warum Holger Gerlach nur drei statt fünf Jahren bekommen hat. Er gab dem NSU-Kerntrio seinen Ausweis, unterstützte sie mit Geld, fuhr mit ihnen in den Urlaub, um dabei ihre Tarn­identität zu »checken«.

Das Strafmaß gegen Ralf Wohlleben fällt zwei Jahre niedriger aus als von der Bundesanwaltschaft gefordert. Bei ihm ging es um die Beihilfe zu den Mordtaten. Auch das ist eher ungewöhnlich bei Urteilen von Staatsschutz­senaten.

Eminger ist zu nur zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Von der Beihilfe zum Mordversuch an Ihrer Mandantin, der damals 19jährigen M. M., wurde er freigesprochen. Sie überlebte den Bombenanschlag in Köln 2001 sehr schwer verletzt. Hätten Sie da ein anderes Urteil erwartet?
Ja. Immerhin hatte der Senat ihn aufgrund der Anträge der Bundesanwaltschaft im September letzten Jahres wegen dringenden Tatverdachts und der hohen Straferwartung in Haft genommen. Seitdem hat sich die Beweislage im Prozess, der sich nur noch mit den Plädoyers beschäftigt hat, nun wirklich nicht mehr verändert. Wir rechneten daher mit der Bestätigung der Ansicht der Bundesanwaltschaft, Eminger habe sich der Beihilfe an dem Mordversuch gegen meine Mandantin schuldig gemacht. Im Urteil des Senats hieß es nun aber, dies sei ihm nicht nachzuweisen. Soweit es nur um die Frage geht, ob die Bombe, mit der der Anschlag gegen die Mandanten ausgeführt wurde, tatsächlich mit dem von Eminger angemieteten Wohnmobil transportiert wurde und er davon wusste, habe ich selbst im Plädoyer die Auffassung vertreten, dass das nicht nachgewiesen wurde. Meine Man­danten und ich gehen nämlich davon aus, dass die Bombe in Köln hergestellt wurde, mindestens aber von Kölner Tätern überbracht wurde.

Hierfür spricht aus unserer Sicht eben, dass anhand des nach der unmittelbaren Erinnerung erstellten Phantombilds des Ablegers der Bombe Uwe Böhnhardt als Täter nicht in Frage kommt. Ausgerechnet in dieser Frage hat sich der ­Senat in seinem Urteil der auch aus dessen Sicht ansonsten weitgehend unglaubwürdigen Aussage Beate Zschäpes angeschlossen, die dies von Uwe Böhnhardt selbst erfahren haben will. Meine Mandaten und ich gehen davon aus, dass es ein Kölner Netzwerk von Unterstützerinnen und Unterstützern ge­geben haben muss, die den Tatort ausgespäht und auch die Bombe platziert haben. Es gab nach unserer Überzeugung einen oder mehrere Unterstützer, die noch auf freiem Fuß sind. Wir glauben, die Bombe ist nicht mit dem Wohnmobil von Zwickau nach Köln transportiert, sondern in Köln hergestellt worden. Genauso wie der versteckte Tatort des Geschäfts der Mandanten nicht ohne Hilfe aus Köln gefunden werden konnte.

»Das Urteil zeigt: Wer konsequent schweigt, kommt mit einer milden Strafe davon, wer die Aufklärung torpediert, kommt erst gar nicht vor Gericht.«

Zu der Person und dem Phantombild: Sie haben doch auch einen möglichen Verdächtigen in Ihrem Plädoyer genannt?
Ja, das ist der Verfassungsschutz-V-Mann Johann H., der jetzt ja auch durch die Medien gegangen ist. Sein Aussehen passt zum Phantombild. Natürlich lässt sich alleine aufgrund einer Lichtbildidentifizierung nicht sagen: »Für uns ist er der Täter.« Aber für uns ist es ausgesprochen problematisch, dass er 2001 nicht befragt worden ist, obwohl er als V-Mann in der rechten Szene aktiv war, mit dem angeblichen Ziel, potentielle Taten und Gefahren durch Rechtsextreme aufzuspüren. Es wurde also schon damals weder gründlich ermittelt noch beim Verfassungsschutz nachgefragt, ob es Kenntnisse über rechtsextremistische Strukturen, zum Beispiel in Köln, gibt, die als Täter des Anschlages in Frage kommen. Als dann 2011 und 2012 die Ähnlichkeit zwischen H. und dem Phantombild bekannt wurde, wurde nicht gegen ihn ermittelt.