Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt es, religiöse Gefühle über die Meinungsfreiheit zu stellen

Bloß keine Gefühle verletzen

Wer den Propheten Mohammed pädophil nennt, kann bestraft werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Religionskritiker sehen die Redefreiheit bedroht.

Kennen Sie den? Die Ehefrau des Propheten Mohammed stürmt wütend in dessen Zimmer. Sie will ihn zur Rede stellen und sagt: »Du bist pervers.« Dieser entgegnet kühl: »Das sind große Worte für eine Sechsjährige.«

Witzeleien und Äußerungen zu den erotischen Vorlieben von Religionsgründern aus der Spätantike stehen für gewöhnlich nicht im Zentrum der Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

In seinem Urteil vom 25. Oktober musste sich das Gericht jedoch zur Meinungsfreiheit und zu verletzten religiösen Gefühlen verhalten.

Das war geschehen: Eine Österreicherin hielt 2009 bei zwei von der rechtsextremen FPÖ ­organisierten Bildungsseminaren einen Vortrag über den Islam. In ihrem Referat sagte sie über die Eheschließung Mohammeds mit der nach Angaben der autoritativen islamischen Quellen sechs- oder siebenjäh­rigen Aisha – beim »Vollzug der Ehe« soll sie neun oder zehn Jahre alt ge­wesen sein –, der ­Prophet »hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was«. Weiter fragte sie: »Ein 56jähriger und eine Sechsjährige (…) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?« 2011 wurde sie von einem Wiener Gericht deswegen zu ­einer Geldstrafe von 480 Euro und der Erstattung der Prozesskosten verurteilt. Der Vorwurf: »Herabwürdigung religiöser Lehren«, ein Tatbestand im österreichischen Strafrecht. Der »religiöse Frieden« sei durch diese Aussagen gestört worden. Die Frau sah sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt, ging durch alle österreichischen Instanzen und zog schließlich vor den EGMR.

Als Beispiel für eine vermeintlich proislamische Haltung des EGMR taugt der Fall nur bedingt.

Der entschied nun, dass die Verurteilung statthaft war. Zwar gab das Gericht der Klägerin recht, dass Religions­gemeinschaften sachlich begründete Kritik aushalten müssten. Die Religionsfreiheit schütze davor nicht. Doch nicht der reine Inhalt oder der unmittelbare Kontext einer Aussage bestimmten darüber, ob diese von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Wer sich in eine aufgeheizte Debatte einschalte, müsse bedenken, was er damit bewirken könnte. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil vor allem auf die Aussage, dass Mohammed pädophile Neigungen gehabt habe. Die Beschwerdeführerin unterstelle damit, Mohammed sei es nicht wert, religiös verehrt zu werden. Das könne Empörung aus­lösen, denn Pädophilie sei gesellschaftlich geächtet. Die Beschwerdeführerin hätte beachten müssen, dass Mohammeds Ehe mit Aisha bis zum Tod des Propheten und somit nach deren Pubertät angedauert habe. Die Schlussfolgerung des EGMR: Ein primäres sexuelles Interesse an Kindern könne bei Mohammed nicht festgestellt werden.

Ekmeleddin İhsanoğlu, ehemaliger Generalsekretär der Organisation für ­Islamische Zusammenarbeit (OIC), begrüßte das Urteil. Der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu sagte er: »Der Kampf gegen Islamophobie und die Auffassungen, die wir seit Jahren vertreten, wurden vom EGMR angenommen. Das Urteil ist in allen Aspekten erfreulich.« Die OIC ist ein Block aus 57 mehrheitlich muslimischen Staaten mit Sitz im saudi-arabischen Jeddah.

Auf UN-Ebene setzt sie sich für nicht bindende Resolutionen ein, die Blasphemie ächten und verbieten sollen.

Die Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU) beschreibt sich selbst als repräsentative Dachorganisation der Humanistischen Bewegung. Ihr Direktor, Gary McLelland, schrieb auf ihrer Homepage, das ­Gericht zeige eine »zunehmde Zaghaftigkeit bei grundlegenden Fragen der Redefreiheit. Angesichts der nationalistischen und populistischen Welle in Europa ist es verständlich, dass viele die Auseinandersetzung mit diesen schwierigen Fragen meiden wollen. Aber eine Einschränkung der Meinungsfreiheit läuft Gefahr, die Stimmen der Paranoiden zu legitimieren und eine ›Tabukultur‹ zu schaffen.«

Maajid Nawaz ist Gründer von Quilli­am. Die Organisation setzt sich gegen Extremismus in der muslimischen Gemeinde Großbritanniens ein. »Das Urteil ist antimuslimisch. Im Namen des ›Friedens‹ verstärkt es das Blasphemieverbot (aber nur im Islam)«, kritisierte Nawaz auf Twitter. Das Urteil basiere auf einer »Bigotterie der geringen Erwartungen« gegenüber Muslimen. Die Frauenrechtlerin und Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali sprach ebenfalls auf Twitter vom »widerlichsten, barbarischsten Urteil unserer Zeit«. Für Muslime und Nicht-Muslime, die sich für Meinungsfreiheit einsetzen, sei dies ein Rückschlag. »Kein Wunder, dass die Bürger Europas ihren Glauben an Institutionen wie diese verloren haben.«