Der nahe Osten – eine Kolumne über die sächsischen Verhältnisse

Ich hatt’ einen Kameraden

Die sächsische Justiz und der organisierte Neonazismus.
Kolumne Von

»Das ist doch einfach nur noch irre«, twitterte der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im sächsischen Landtag, Valentin Lippmann, vergangene Woche. Angesichts des jüngsten Skandals im sächsischen Polizei- und Justizapparat zeigte sich der Politiker entrüstet. Schauplatz der neusten Episode der sächsischen daily soap über das Verhältnis des Freistaats zu seinen Nazis ist das Landgericht Dresden. Dort läuft seit gut einem Jahr ein Verfahren gegen die »Freie Kameradschaft Dresden«. Fünf Männer und eine Frau sind wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und des Herbeiführens ­einer Sprengstoffexplosion angeklagt. Doch der Prozess könnte platzen. Denn vergangene Woche wurde durch Recherchen des MDR bekannt, dass der mutmaßliche Anführer der neonazistischen Gruppe, Benjamin Z., monatelang im Gefängnis trotz Verbots Zugang zum Internet hatte. Die Verantwortlichen hatten ihm die Benutzung eines Tablets erlaubt, jedoch nur, um digitale Gerichts­akten zu lesen. Stattdessen jedoch ging Z. ins Internet, tauschte sich ausführlich mit Kameraden und Mitangeklagten aus und versuchte sogar aus der Haft heraus, Zeuginnen zu beeinflussen. Bereits im Sommer war das Tablet in der JVA Torgau beschlagnahmt worden, aber die Behörden hatten es nicht für nötig gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren. Es seien keine verfahrensrelevanten Hinweise auf dem Gerät entdeckt worden, gab das zuständige Landeskriminalamt an. Das stimmt nicht ganz, wie der MDR rausfand, und so kam im Zuge der »Tablet-Affäre« gleich der »Supergau« (Lippmann) hinterher: Aus den sichergestellten Chatprotokollen geht hervor, dass eine Schöffin, die seit Beginn am Prozess gegen die »Freie Kameradschaft Dresden« beteiligt ist, zuvor eine Affäre mit dem Hauptangeklagten hatte. Besser lässt sich das Verhältnis der sächsischen Justiz zum organisierten Neonazismus wohl kaum versinnbildlichen. Der Prozess ist vorerst unterbrochen. Gegen insgesamt vier beteiligte Richter und Schöffen wurden Befangenheitsanträge gestellt, offenbar wussten mindestens zwei von ihnen von der Liaison. Ob und wie das Verfahren weitergehen soll, ist derzeit unklar.

Aber immerhin, könnte man sagen, gibt oder gab es überhaupt einmal ein Verfahren in Sachsen wegen des rechten Terrors. Das ist keineswegs gewöhnlich, wie gerade erst durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei deutlich wurde: Die Ermittlungen wegen der hundertfachen Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte in den Jahren 2015 bis 2017 wurden in fast 80 Prozent der Fälle eingestellt.

Nun sind aber die rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz nicht spurlos an Politik und Behörden in Sachsen vorbeigegangen. Der sächsische Verfassungsschutz konnte der Öffentlichkeit bereits im Oktober einen ersten Erfolg seiner investigativen Arbeit präsentieren: Neonazis träfen sich in Kleingartenvereinen, habe man herausgefunden – das auch nur, weil die grüne Landtagsfraktion eine Kleine Anfrage dazu eingereicht hatte –, man wolle künftig enger mit den Kleingartenvereinen zusammenarbeiten.

Auch die Landesregierungen von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sich zusammengesetzt und wollen auf der kommenden Innenministerkonferenz Ende November in Magdeburg ein bahnbrechendes Konzept zur Bekämpfung der rechts­extremen Gefahr vorstellen: Der Verfassungsschutz soll künftig bundesweit muslim- und fremdenfeindliche Netzwerke beobachten. Da könnte man sich fragen, was der Verfassungsschutz eigentlich bisher gemacht hat (siehe auch Seite 8). Die Antwort darauf lassen der NSU-Komplex, der Fall Maaßen sowie die neusten Entwicklungen in Dresden unschwer erahnen. Aber diesmal soll es dem Verfassungsschutz nicht nur um die Akteure selbst gehen, sondern auch um ihren Einfluss auf ihr Umfeld. Es habe sich gezeigt, dass es »den Extremisten« gelinge, die Mitte der Gesellschaft mit ihren Botschaften zu erreichen, begründete Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) den Vorschlag der drei Bundesländer.

Da spricht er wohl aus eigener Erfahrung. Schließlich lässt die sächsische CDU in Sachen Migrationspolitik und identitärer Heimatduselei so manche westdeutsche AfD-Kreisgruppe links liegen. Wöller selbst hatte im September gefordert, man solle Asylsuchende in Haft nehmen dürfen, wenn Zweifel an ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit bestehen, und deshalb eine Gesetzesänderung verlangt. Zur Begründung hatte er auch den Totschlag an Daniel H. in Chemnitz angeführt, da einer der Tatverdächtigen bei seinem Asylantrag gefälschte Personaldokumente vorgelegt haben soll. So nutzt die sächsische CDU die Ausschreitungen von Chemnitz einerseits, um weitere Verschärfungen des Asylrechts zu fordern, während sie sich andererseits wegen der hässlichen Bilder, die im September um die Welt gingen, gezwungen sieht, etwas gegen den Rechtsextremismus zu tun. Anlässlich des vierten Jahrestags der Pegida-Demons­trationen Ende Oktober in Dresden ging sogar Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) höchstpersönlich auf der Straße – und zwar nicht, wie man vermuten könnte, bei den »besorgten Bürgern«, sondern in der ersten Reihe des bürger­lichen Demonstrationszugs, der gegen Pegida protestierte. Auf dem Transparent, das er dabei trug, stand in großen Buchstaben »Dresden. Respekt«. Was genau er damit den Pegida-Teilnehmern sagen wollte, wurde er leider nicht gefragt.