Deutschland versucht, sich des Problems der IS-Rückkehrer zu entledigen

Das Problem ausbürgern

Bundesbürgern, die sich dem »Islamischen Staat« angeschlossen haben, soll nach Plänen der Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft entzogen werden können. Die Bundesrepublik könnte sich so wieder einmal des lästigen Umgangs mit faschistischen Tätern entledigen.

Was tun mit rückkehrwilligen ehemaligen Mitgliedern des »Islamischen Staats« (IS)? Vor kurzem hat die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung angekündigt: Volljährigen IS-Terroristen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, soll die deutsche entzogen werden können. So könnte ihre Rückkehr nach Deutschland verhindert werden. Die Entscheidung erfolgte in Abwehr des Drängens kurdischer Kräfte, gefangengenommene Europäer in ihren Herkunftsländern aufzunehmen, sowie der Aufforderung des US-Präsidenten Donald Trump, Gefangene mit europäischen Staatsbürgerschaften zurückzuholen und ihnen den Prozess zu machen.

In der Tat gibt es einiges an dem Vorhaben zu kritisieren. Es ließe sich darauf verweisen, dass der Beschluss eher symbolischer Natur ist, da auch für ein solches Gesetz das sogenannte Rückwirkungsverbot gelten wird; die bisher ausgereisten und mittlerweile festgenommenen Terrortouristen in Syrien und im Irak können also nicht auf diese Weise belangt werden. Somit wäre ein Argument der Entzugsbefürworter nichtig: Die Sicherheitslage in Deutschland würde sich nicht verbessern.

Es handelt sich um eine Abwehr von Verantwortung, die das Eingeständnis beinhaltet, dass die Bundesrepublik die IS-Terroristen weder verurteilen will noch kann.

Vor allem aber handelt es sich um eine typische Abwehr von Verantwortung, die das Eingeständnis beinhaltet, dass die Bundesrepublik diese Leute weder verurteilen will noch kann, da man es versäumt hat, Gesetze zu schaffen, die diesem Terror und seinen Vollstreckern auch nur im Ansatz gerecht würden. Zudem dürfte Deutschland mit einem solchen Entzug der Staatsangehörigkeit tendenziell den Kurden oder den USA die Drecksarbeit überlassen.

Eine ganz eigene Kritik hat die in Frank­furt am Main ansässige »Bildungsstätte Anne Frank« formuliert. Über soziale Medien warf die Institution ein: »Gefangenen deutschen IS-Kämpfern, die eigentlich nach Deutschland zurückgeholt werden müssten, soll nun nach einem Entwurf der Großen Koalition der Pass entzogen werden – voraus­gesetzt, sie sind volljährig und werden durch den Entzug der Staatsangehörigkeit nicht staatenlos.« Dagegen habe sich unter anderem »mit Bezug auf das Dritte Reich« viel Protest formiert. »Tatsächlich machten die Nazis großzügig Gebrauch vom Mittel der Ausbürgerung. In mehreren Wellen wurden insgesamt über 39000 Personen ausgebürgert – besonders Jüdinnen und Juden. Ab November 1941 verloren diese automatisch ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie die Reichsgrenze überschritten – egal, ob sie ›freiwillig‹ emigrierten oder deportiert wurden. Ihr Vermögen wurde eingezogen.« Die Bildungsstätte verweist auf Albert Einstein und Hannah Arendt als Opfer der nationalsozialistischen Ausbürgerungen und schreibt weiter, der Entzug der Staatsbürgerschaft sei ein Mittel, Bürgerinnen und Bürgern »direkt die Möglichkeit zur Mitwirkung« zu entziehen. Juristinnen und Juristen plädierten »für einen zurückhaltenden Umgang mit diesem Mittel«.

Abschließend zitiert die Bildungsstätte die Frankfurter Juristin Astrid Wallrabenstein mit den Worten: »Für Sicherheit sind Polizei und Strafverfolger zuständig, nicht die Passbehörden.«

Die in dem kurzen Text nahegelegte Analogie fiel etlichen Lesern auf: Den gefangenen Anhängern und Vollstreckern der islamischen Terrormiliz wird potentiell die Rolle der neuen Juden zugeschrieben. Nach deutlicher Kritik veröffentlichte die Bildungsstätte eine vermeintliche Entschuldigung und eine korrigierte Fassung des Textes, aus der sie lediglich die Juden als Gruppe und die spezifischen Namen strich, also die verräterischen Punkte, an denen die Analogiebildung von Jihadisten und Juden offensichtlich wurde. Die Argumentation blieb jedoch bestehen. Die Bildungsstätte bewies also, dass sie es grundlegend genauso gemeint hatte, wie es verstanden worden war.

In gewisser Weise passt das durchaus zum Selbstverständnis dieser Institu­tion. Ziel sei es, »innovative Konzepte und Methoden« zu entwickeln, »um Jugendliche und Erwachsene für die aktive Teilhabe an einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu stärken und zu empowern«, heißt es in der Selbstbeschreibung. Die Bildungsstätte »unterstützt und vernetzt« unter an­derem »Selbstorganisationen von marginalisierten Gruppen«. Dabei sehe sie es als ihre Aufgabe, »sie dabei zu unterstützen, ihre Stimmen, Positionen und Belange hör- und sichtbar zu machen«. Es mag durchaus innovativ erscheinen, die »marginalisierte Gruppe« der IS-Terroristen und -Terroristinnen darin zu unterstützen, ihre Belange hörbar zu machen, zumal die Bildungsstätte von sich behauptet, sich nicht davor zu scheuen, »brisante und konfliktbehaftete gesellschaftliche Debatten in der Bildungs- und Beratungsarbeit aufzugreifen«.

In der ursprünglichen Mitteilung hatte die Institution auch Hannah Arendts Diktum zitiert: »Der Ausgebürgerte verliert das Recht, Rechte zu haben.« Den verantwortlichen Mitarbeitern hätte die weitere Lektüre ihrer eigenen Referenz durchaus auf die Sprünge helfen können.

Ausgangspunkt der keineswegs einfach richtigen, jedoch diskussionswürdigen Thesen Arendts ist die »absolute Unschuld« der Verfolgten und Ausgebürgerten. Aus jener Grundannahme heraus galten ihr die Juden als minorité par excellence und nicht als irgendeine beliebige Minderheit. Genau diese Unschuld wäre als Mindestbe­dingung zu betrachten. Das »Recht, Rechte zu haben«, setzt Arendt mit der Staatsangehörigkeit nahezu gleich. Genau darauf reagiert die Einschränkung der angekündigten Neuregelung, laut der ein Passentzug nicht erfolgen dürfe, sofern den Betreffenden die Staaten­losigkeit drohe, was die Bildungsstätte ihrem eigenen Beitrag, in dem sie die Voraussetzung der doppelten Staatsbürgerschaft vermerkte, hätte entnehmen können.

In der vermeintlichen Kritik der Bildungsstätte am Beschluss der Bundesregierung würde jedoch sogar eine unter dieser Einschränkung erfolgende Anwendung auf die IS-Mitglieder gegen einen »zurückhaltenden Umgang« verstoßen – eine Formulierung, in der doch aufgehoben ist, dass kein absolutes Tabu des Entzugs der Staatsangehörigkeit existiert. Zugleich erweist sich darin die partielle Unwahrheit der These Arendts: Die Staatsbürgerschaft stellt zwar die notwendige, aber keinesfalls die hinreichende Bedingung dar, unter der Menschenrechte gewahrt werden.

Dabei hat das Vorhaben der Bundesregierung sehr wohl eine Parallele in der deutschen Geschichte, oder in den Worten der Bildungsstätte: einen »historischen Kontext«. Darin stellen offensichtlich nicht Albert Einstein, Hannah Arendt und die Familie Frank, sondern Adolf Eichmann, Alois Brunner, Aribert Ferdinand Heim, Sören Kam, Jakiv Palij oder Klaas Carel Faber die Referenzpunkte dar. Mit diesen alten ­Kameraden verfuhr die Bundesrepublik nicht einheitlich. War man mal froh, dass sie sich in Südamerika oder dem Nahen Osten aufhielten, der Bundesnachrichtendienst in der Regel recht gut über den Aufenthaltsort informiert war und sich diese NS-Täter außerhalb der Reichweite deutscher Gerichte befanden, verweigerte man in anderen Fällen mit Verweis auf »Führererlasse«, denen zufolge beispielsweise niederländische SS-Mitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten, die von anderen Staaten beantragten Auslieferungen.

Die Liste solcher Parteinahmen wäre fortzusetzen. Erst davon ausgehend ließe sich überhaupt über das Thema debattieren, und dies hieße, insbesondere angesichts des Namens der Bildungsstätte, zu kritisieren, dass Deutschland die eigenen Islamfaschisten nicht unbedingt ins Land zurückholen und juristisch zur Rechenschaft ziehen will. Die meisten Einwände gegen den Passentzug beziehen sich ausgerechnet auf den Rechtsschutz, der den Terroristen zu gewähren sei – was in guter deutscher Tradition die Aussicht auf Freispruch oder sehr geringe Haftstrafen bedeuten dürfte, da es schwer werden könnte, einzelnen ehemaligen IS-Mitgliedern beispielsweise eine individuelle Tatbeteiligung an Morden nachzuweisen. Die Bestrafung von Tätern und Mittätern im Fall von Verbrechen gegen die Menschheit erscheint wieder einmal – wenn überhaupt – nur eine höchst lästige Pflicht zu sein, vor der die Bundesrepublik sich nur allzu gern drücken würde.