Oppositionelle in Russland vor Gericht

Das konstruierte Terrornetzwerk

In St. Petersburg stehen Anarchisten und Antifaschisten vor Gericht. Die Anklage beruht auf Aussagen, die unter Folter erpresst wurden.

In den Ermittlungsakten ist schlicht vom »Netzwerk« die Rede. Am 8. April begann in St. Petersburg der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder jener vermeintlichen Terrorgruppe. Zwei der anarchistischen und antifaschistischen Szene zugehörige Angeklagte, Wiktor Filinkow und Julij Bojarschinow, müssen sich vor einem eigens aus Moskau angereisten Militärtribunal verantworten. Einen »dynamischen Ablauf« hatte der Vorsitzende Richter angekündigt. Sogar Videoaufnahmen wurden gestattet. Allerdings fanden längst nicht alle der zur Prozessbeobachtung ein­getroffenen Angehörigen, Journalisten, Freunde und Bekannten in dem kleinen Raum Platz. Allzu viel öffentliche Aufmerksamkeit schien dem Gericht offenbar nicht angebracht. So waren am dritten Tag bereits am frühen Morgen fast alle Plätze von Jurastudenten besetzt.

Die Anklage lautet, vier in Pensa und St. Petersburg aufgedeckte Zellen des »Netzwerks« hätten Anschläge unter anderem gegen hochrangige Politiker geplant, um während der russischen Präsidentschaftswahlen und der Fußballweltmeisterschaft 2018 einen Umsturz zu provozieren.

Doch die verlesene Anklageschrift ist lückenhaft und beruht zudem zu einem großen Teil auf Aussagen, die nach Angaben Angeklagter, ihrer Verwandten oder Anwälte unter Folter entstanden waren. Zudem heißt es in der Anklage, die mutmaßlichen Gruppenmitglieder hätten für Kampfhandlungen trainiert, allerdings, wie der bislang offengelegten Aktenlage zu entnehmen ist, auf legale Weise in einem der zahlreichen Clubs, die beliebte taktische Geländespiele wie Airsoft anbieten.

Die Frage, ob er die Anklagepunkte nachvollziehen könne, verneinte Filinkow. Er verstehe nicht, auf welcher Grundlage dieser Text verfasst worden sei. Bojarschinow hatte hingegen ein Geständnis abgelegt und beantragt, auf dieser Grundlage in einem gesonderten Schnellverfahren abgeurteilt zu werden. Doch das Gericht lehnte ab. Igor Schischkin, der im Januar als erster von drei in St. Petersburg ermittelten »Netzwerk-Angehörigen« eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren erhielt, durfte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, weil er sich von Beginn an auf einen Handel mit den Ermittlern des Inlandsgeheimdiensts FSB eingelassen und umfangreiche belastende Aussagen gemacht hatte.

So weit wollte Bojarschinow nicht gehen. Vor Gericht lieferte er recht hölzern klingende Erklärungen über Treffen mit Freunden, bei denen über mögliche negative politische Entwicklungen, den Zuwachs nationalistischer Tendenzen ähnlich denen in der Ukraine nach den Ereignissen auf dem Maidan 2014 und die Notwendigkeit zur Selbstverteidigung diskutiert worden sei. Einmal hätten auch einige Gleichgesinnte aus Pensa an solch einer Diskussion teilgenommen. Da sie sich nur oberflächlich gekannt hätten, hätten alle Beteiligten dafür Pseudonyme gewählt.

Als weiteres Beweismittel der Anklage dient ein Dokument, an dessen Echtheit große Zweifel bestehen. Ein A4-Papier soll eine Beschreibung der Struktur des »Netzwerks« und die angebliche Tagesordnung eines Treffens in St. Petersburg Anfang 2017 enthalten, bei dem die Beteiligten nach Auffassung der Anklage diskutieren wollten, wie sie das Land destabilisieren könnten.

Für den 25. April ist in Pensa der Prozessbeginn gegen mutmaßliche Mitglieder zweier Zellen angesetzt, darunter auch zwei wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagte Antifaschisten. Es ist unklar, ob ausreichend Beweismittel dafür vor­gelegt werden können, dass das »Netzwerk« überhaupt existiert hat. Die Hauptangeklagten weisen jegliche Schuld von sich. Klar ist nur, dass sich die meisten von ihnen kannten. Und dass die Sache durch Jegor Sorin, der nicht auf der Anklagebank sitzen wird, erst ins Rollen kam. Dieser wurde mit Drogen erwischt und dann vom ­Inlandsgeheimdienst FSB unter Druck gesetzt. Anfangs sollte er Informa­tionen über islamistische Anwerber an der Universität liefern, später auch über Antifaschisten aus seinem Umkreis.

Nicht zur Debatte steht die Frage, wie die ersten Aussagen der meisten der vermeintlichen »Netzwerk«-Mitglieder zustande kamen. Dabei müsste dieser Aspekt im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen. Schischkin wies nach seiner Festnahme Spuren von Misshandlungen im Gesicht auf und Filinkows Körper war nach unabhängigen Aussagen mit zahlreichen kleinen Brandwunden übersät, wie sie Elektroschocker hinterlassen (Jungle World 19/2018). Dmitrij Ptsche­linzew in Pensa berichtete von mehrmaliger Folter durch Stromschläge in einer Zelle des Untersuchungsgefängnisses, die der leitende FSB-Ermittler Walerij Tokarew zu verantworten habe.

Gegen Tokarew strebt mittlerweile auch ein Geschäftsmann aus Pensa ein Strafverfahren an. Aleksej Schmatko wirft dem FSB-Offizier vor, ihn vor knapp zehn Jahren gefoltert und erpresst zu haben. Anfang April erhielt Schmatko Asyl in Großbritannien. Aus diesem Anlass bot ihm der Fernsehsender Rossija 24 überraschenderweise die Gelegenheit, in einem Interview seine Foltervorwürfe vorzubringen und Tokarew namentlich zu belasten.

Dass der FSB Foltermethoden anwendet, ist an sich nichts Neues, strafrecht­liche Konsequenzen blieben indes bislang aus – anders bei Angehörigen des Justizwesens. Seit der Aufdeckung gut dokumentierter Misshandlungen an Häftlingen in einer Strafkolonie bei Jaroslawl im vergangenen Jahr scheinen Vorwürfe von Folter nun auch Ermittlungen nach sich zu ziehen. Generalstaatsanwalt Jurij Tschajka berichtete unlängst vor dem russischen Oberhaus von zahlreichen Straftaten durch Justiz­angestellte, darunter auch Folter. Senatorin Ljudmila Narusowa, die Mutter der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin Ksenija Sobtschak, arbeitet an einem Gesetzentwurf, der Folter zu einem eigenständigen Straftatbestand machen soll. Am ersten Prozesstag in St. Petersburg beehrte sie den Gerichtssaal mit ihrer Anwesenheit. Ein paar Tage darauf wurde der Prozess bis zum 14. Mai ausgesetzt.