Deutsche Reparationszahlungen

Schuld und Schulden

Griechenland fordert Reparationen für die deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Doch die Bundesregierung stellt sich taub.

Es war eine emotionale Debatte. Zwölf Stunden lang diskutierte das Parlament in Athen am Mittwoch vor zwei Wochen über die deutsche Besatzungszeit. Auch Augenzeugenberichte von Massakern wurden verlesen. Mit großer Mehrheit beschlossen die Abgeordneten schließlich, ihre Regierung zu beauftragen, sich offiziell für eine endgültige Klärung der griechischen Reparationsansprüche an Deutschland einzu­setzen.

Eine Parlamentskommission hatte zuvor die Kriegsschäden zu beziffern versucht. Es geht um zerstörte Infrastruktur, geraubte Ressourcen und Produktionsverluste aus der Besatzungszeit – Deutschland hinterließ ein völlig zerstörtes Land. Hinzu kommt die Wiedergutmachung für die dem griechischen Staat abgepressten Zwangskredite und Entschädigungen an Kriegsversehrte und die Hinterbliebenen der Kriegstoten. Insgesamt geht es um Forderungen in Höhe von über 300 Milliarden Euro.

»Die Frage nach deutschen Reparationen ist juristisch wie politisch abschließend geregelt.«

Ministerpräsident Alexis Tsipras erfüllt damit ein Wahlversprechen von 2015. Auch die ehemaligen Regierungsparteien Pasok und Nea Dimokratia unterstützen die Initiative. Zustimmung kam zudem von der jüdischen Gemeinde Thessaloniki. Sie hatte bereits im Oktober erklärt, sie unterstütze die Reparationsforderungen, die auch die aus Thessaloniki deportierten und ermordeten Juden betreffen.

Tsipras sagte, man habe das Thema ruhen lassen, bis die akute Abhängigkeit Griechenlands von den europäischen Geberländern vorüber sei, um die beiden Angelegenheiten nicht miteinander zu vermengen. Jetzt, so Tsipras, sei es an der Zeit, über die abschließende Klärung dieses »historisch und emotional beladenen Themas« mit Deutschland zu verhandeln – »freundschaftlich und auf Augenhöhe«. Zunächst wird der griechische Ministerpräsident in einer Verbalnote bei der deutschen Regierung die Forderungen ankündigen.

Aussicht auf Erfolg hat das kaum: Seit Jahren schmettert die Bundesregierung alle griechischen Forderungen konsequent ab. »Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert«, hieß es auch diesmal prompt aus Berlin: »Die Frage nach deutschen Reparationen ist juristisch wie politisch abschließend geregelt.«

Aber stimmt das wirklich? Bereits in den vergangenen Jahren hat sich auch in der deutschen Debatte immer mehr die Einsicht durchgesetzt, dass es zumindest offene Fragen gibt. Im Bundestag gibt es ebenfalls keine vollständig einheitliche Linie: Während die Regierung nicht von ihrer Haltung abweicht, forderten Abgeordnete der Linkspartei, der SPD und in der Vergangenheit auch der Grünen, man solle Gespräche mit Griechenland aufnehmen, anstatt die Forderungen mit Verweis auf die Rechtslage einfach von sich zu weisen. Doch selbst die ist keineswegs so eindeutig, wie die Bundesregierung behauptet.

Bei Reparationen handelt es sich um Wiedergutmachung auf staatlicher Ebene. Warum Griechenland zu diesem Mittel greifen muss, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 2000. Damals hatten Angehörige der 1944 ermordeten Bewohner des Dorfes Distomo erfolgreich vor einem griechischen Gericht auf Entschädigung geklagt. Doch die Bundesregierung weigerte sich zu zahlen: Kein Gericht habe das Recht, über einen anderen Staat zu Gericht zu sitzen. Dieses völkerrechtliche Prinzip wurde 2012 vom Internationalen Gerichtshof bestätigt, nachdem italienische Nachkommen von Nazi-Opfern vor italienischen Gerichten Entschädigungszahlungen eingeklagt hatten.

Den Hinterbliebenen des Massakers von Distomo blieb deshalb nur der Rechtsweg in Deutschland. 2006 scheiterten sie endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht. Einen Entschädigungsanspruch Einzelner gebe es nicht, entschied man in Karlsruhe, denn »das Geschehen in Distomo«, also die Ermordung von 218 Zivilisten durch Angehörige der Waffen-SS, sei »als formell dem Kriegsvölkerrecht unterliegender Sachverhalt zu qualifizieren, dem kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht eigen« sei. Es gehe also um Reparationen für Kriegsverbrechen, und auf die könne nur die andere Kriegspartei einen Anspruch stellen.

Den aber erkennt die Bundesregierung nicht an: Die Reparationsansprüche Griechenlands seien längst erledigt. Und überhaupt: Nach »Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft« habe »die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren«. Nach so langer Zeit doch noch Reparationen zu zahlen, wäre »in der völkerrechtlichen Praxis ein Sonderfall ohne jede Präzedenz«.

Dabei hat Deutschland die Reparationsfrage mit Griechenland nie abschließend geklärt. Alle Zahlungen, die die Bundesrepublik nach dem Krieg leistete – ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag, zuletzt im Rahmen eines bilateralen Abkommens 1960 – waren immer nur vorläufig.

Auf der Londoner Konferenz von 1953 zur Streichung deutscher Schulden wurden Forderungen an Deutschland »bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt«. Laut Bundesregierung sei diese endgültige Regelung 1990 mit dem »Zwei-plus-Vier-Vertrag« getroffen worden, der der sogenannten Wiedervereinigung vorausging. Doch an diesem Vertrag waren nur die vier Siegermächte beteiligt. Auch wurden Reparationen in diesem Vertrag bewusst ausgespart. »Bundeskanzler Helmut Kohl tat alles, die damals virulente Frage nach Reparationen – phantastische Summen wurden da genannt – unter Kontrolle zu halten. Kohl stellte sicher, dass diese Frage gar nicht erst in den öffentlichen Raum gelangte«, beschrieb Michael Stürmer, von 1980 bis 1986 außenpolitischer Berater der Regierung Kohl, vor zwei Jahren in der Welt das Vorgehen des damaligen Kanzlers. Kohl sei damals eine »Meisterleistung der Diplomatie« gelungen: Er überzeugte die Siegermächte, das »Gefäß der Pandora« namens Reparationen gar nicht erst zu öffnen, sondern schnell eine Regelung für Deutschland zu finden.

»Wir haben einen Friedensvertrag von vornherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen«, erinnerte sich auch Horst Teltschik (CDU), während der »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen hochrangiges Delegationsmitglied und stellvertretender Leiter des Kanzleramtes, 2015 im Deutschlandfunk. Da Griechenland damals nicht protestierte, könne es auch heutzutage keine Ansprüche mehr stellen.
Auch der damalige Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) beschreibt in seinen Memoiren, wie er in den Verhandlungen die Zustimmung der Siegermächte erhielt, dass es keinen Friedensvertrag mehr geben solle: »Damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.« Das ist der Hintergrund der Behauptung der deutschen Regierung, die griechischen Reparationsansprüche seien »abschließend geklärt«.

Die griechischen Regierungen sahen das – wie viele Völkerrechtler auch – stets anders. Griechenland habe »Forderungen gestellt, sowohl gegenüber der Regierung Kohl als auch gegenüber der Regierung Schröder, aber die wurden im Allgemeinen bereits vom Türsteher abgewiesen und die Noten wurden zurückgeschickt, weil man sagte, na jetzt, jetzt ist so viel Zeit verflossen«, beschrieb es der Historiker Hagen Fleischer im Gespräch mit dem Deutschlandfunk, als 2010 im Rahmen der Schuldenkrise das Reparationsthema erstmals wieder diskutiert wurde. So ist es bis heute: Die Griechen fordern, Deutschland weist ab.

Wie gut all das mittlerweile bekannt ist, ist auch das Verdienst eines 2017 im Metropol-Verlag erschienen Buchs zweier deutscher Historiker. In »Reparationsschuld: Hypotheken der deutschen Besatzungsherrschaft in Griechenland und Europa« zeichnen die Autoren Karl Heinz Roth und Hartmut Rübner nicht nur anhand des Falls Griechenland nach, für welch riesige materielle Zerstörungen Deutschland Verantwortung zu übernehmen hätte. Roth und Rübener haben auch dokumentiert, mit welcher Unnachgiebigkeit die deutsche Staatsführung über Jahrzehnte griechische Forderungen nach Entschädigung zurückwies. Anfang des Jahres ist das Buch auch auf Griechisch erschienen.

Die Historiker schlagen eine multi­laterale Konferenz vor, bei der Deutschland in Ergänzung zum »Zwei-plus-Vier-Vertrag« auch mit den kleineren Kriegsparteien über eine abschließende Klärung derer Reparationsansprüche verhandeln müsste. Denn neben Polen, wo die nationalkonservative Regierungspartei ebenfalls über Reparationsforderungen diskutiert und das griechische Vorgehen genau verfolgt, gibt es eine ganze Reihe weiterer Staaten, die nie abschließend entschädigt worden sind. Auch aus diesem Grund weigert sich die Bundesregierung hartnäckig, zumindest die grundsätzliche Legitimität der griechischen Ansprüche anzuerkennen.