Ex-Prediger Sven Lau kommt frei

Einmal Jihad und zurück

Der bekannte Salafist Sven Lau darf das Gefängnis vorzeitig verlassen. Hat er sich vom Islamismus tatsächlich distanziert?

Seit dem 12. Januar 2018 ist nichts mehr passiert auf der Facebook-Seite von »Abu Adam«. Zu diesem Zeitpunkt saß der salafistische Prediger, der mit bürgerlichem Namen Sven Lau heißt, schon über zwei Jahre im Gefängnis, erst in Untersuchungs-, dann in Strafhaft. Gab es auf der Facebook-Seite während des Prozesses ­gegen Lau noch Informationen über den Verhandlungsverlauf, entwickelte sich die Seite danach zur Marketingplattform für die Bekleidungsmarke eines Wuppertaler Mitstreiters des Predigers.

Der Name Sven Lau war in salafistischen Kreisen lange werbewirksam gewesen, der ­Focus nannte ihn auf der Titelseite »Staatsfeind Nr 1.«

Laus Name dürfte in salafistischen Kreisen lange werbewirksam gewesen sein, schließlich hatte das Magazin ­Focus den Mann einst auf der Titelseite als »Staatsfeind Nr 1.« bezeichnet. Vor einigen Jahren gehörte Lau zu Deutschlands prominentesten Salafisten. Gemeinsam mit Pierre Vogel veranstaltete er öffentliche Gebetstreffen in Innenstädten, er beteiligte sich an der Kampagne »Lies«, bei der in deutschen Städten Ausgaben des Koran verteilt wurden, und mit den Spaziergängen seiner »Sharia-Polizei« durch Wuppertal löste er eine bundesweite Debatte über den Salafismus aus. Doch nicht nur in der Öffentlichkeit war Lau äußerst umtriebig. Er bewegte sich auch im Milieu der Jihadisten und vermittelte unter anderem der Miliz Jamwa, die sich dem »Islamischen Staat« anschloss, zwei Kämpfer. Wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in vier Fällen wurde er im Sommer 2017 nach einem langwierigen Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Kurz vor der Urteilsbegründung beklagte Lau, er sei im Gefängnis bedroht, beschimpft und angespuckt worden, und bat um ein faires Urteil. Im Prozess wirkte er oft erschöpft. Allzu viele öffentliche Solidaritätsbekundungen aus dem salafistischen Milieu gab es für ihn nicht.

Was das Düsseldorfer Oberlandes­gericht in der vergangenen Woche verkündete, könnte Lau die verbliebenen Sympathien seiner »Brüder« kosten: Nach zwei Dritteln der Haftzeit hat der Staatsschutzsenat des Gerichts die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, Lau wird aus dem Gefängnis entlassen. Vor dieser Entscheidung hatte die Behörde nach eigenen Angaben Rücksprache mit einem »renommierten Sachverständigen« und der Bundesanwaltschaft gehalten. Diese unterstützen die Einschätzung der Justizvollzugsanstalt und des nordrhein-westfälischen Aussteigerprogramms für Islamisten: Lau habe sich von seiner »­ursprünglichen radikal-islamischen Haltung« distanziert. Zu den Bewährungsauflagen gehören ein Kontaktverbot mit Islamisten und die Fortführung des in der Haft begonnenen Aussteigerprogramms.

Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Erst dann wird zu beurteilen sein, wie ernst es Lau mit dem Ausstieg wirklich meint. Aus dem Neonazimilieu sind Dutzende Fälle bekannt, bei denen das Ende der Bewährungszeit auch das des Ausstiegs war. Nordrhein-Westfalens Sicherheitsbehörden haben bereits angekündigt, den in die Freiheit entlassenen Lau genau zu ­beobachten. Der Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) stellte in Aussicht, dass Lau »ganz schnell wieder drin« sein werde, wenn er sich nicht ernsthaft distanziere.

Laus alte Weggefährten von der »Sharia-Polizei« stehen seit Montag vergangener Woche erneut in Wuppertal vor Gericht. Es geht um das Uniformierungsverbot. Die Warnwesten, die die selbsternannten Tugendpolizisten bei ihren Rundgängen getragen hatten, hatten nach Ansicht des Wuppertaler Landgerichts keine »einschüchternde Wirkung«, weshalb die sieben Angeklagten in einem vor­herigen Prozess freigesprochen worden waren. Nach der Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil mit der Begründung auf, es gehe nicht um eine tatsächliche einschüchternde Wirkung, sondern darum, ob das Auftreten der »Sharia-Polizei« dazu geeignet gewesen sei, eine einschüchternde Wirkung zu erzielen. Lau wird nicht auf der ­Anklagebank sitzen, sein Verfahren war wegen der hohen Strafe in dem an­deren Prozess eingestellt worden. Er soll allerdings an diesem Freitag als Zeuge in dem Prozess auftreten.

Der prominenteste Angeklagte ist Kevin S. Er betreibt das islamistische Kleidungsunternehmen, das auf Laus Facebook-Seite wirbt.