Chinas neue Internierungspolitik

»Es gibt keine rechtliche Grundlage«

Katja Drinhausen ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programm Innenpolitik am Mercator Institute for China Studies (MERICS) in Berlin. Mit der »Jungle World« spricht sie über historische Vorläufer und politische Rechtfertigung der Internierung von Uiguren und anderer Minderheiten durch die chinesische Regierung.

Seit einiger Zeit mehren sich die Berichte, dass in der westchinesischen  Autonomen Region Xinjiang seit 2016 mehr als eine Million ­Uiguren, etwa zehn Prozent der Bevölkerung, in sogenannte Umerziehungszentren gebracht worden seien. Inwiefern stellt das eine Rückkehr zu den in China 2013 abgeschafften Umerziehungslagern dar?
Hier ist es wichtig zu unterscheiden. Historisch gesehen war die sogenannte Umerziehung durch Arbeit in Lagern eine Verwaltungsstrafe, die Polizeibehörden direkt, ohne gerichtliche Ver­urteilung, verordnen konnten. Wiederholte kleinere Vergehen, die noch keine Straftat darstellen, wurden dadurch mit bis zu vier Jahren Freiheitsentzug sanktioniert. Diese Strafe beinhaltete nicht nur Arbeit, sondern auch sogenannte politische Unterweisung.
Grundlage dieses in den fünfziger Jahren unter Mao Zedong eingeführten Systems war aber nur eine Verwaltungsverordnung, kein formales Gesetz. Dieser Umstand und der Missbrauch der Befugnisse der Polizei, um Dissidenten, Protestierende und Angehörige nicht anerkannter Religionen einzusperren, wurde von westlichen Staaten, den Vereinten Nationen, aber auch in ­Juristenkreisen in China viel kritisiert. Einzelfälle befeuerten die öffentliche Debatte, was 2013 zur Abschaffung des Systems führte.Was in Xinjiang passiert, ist keine Rückkehr zur Umerziehung durch ­Arbeit. Stattdessen bezeichnet die chinesische Führung die Internierungsstätten als Bildungszentren zur Vermittlung beruflicher Kompetenzen und von Rechtswissen, wo die »Auszubildenden« angeblich freiwillig sind, um sich vom Extremismus abzuwenden.

Aber sind die sogenannten Umerziehungszentren in Xinjiang mit der Umerziehung durch Arbeit nicht vergleichbar?
In den Zentren in Xinjiang sollen die Betroffenen vom Extremismus ­»geheilt« werden, der von der chinesischen Führung immer wieder mit ­einem Virus verglichen wird, für das die ethnisch-religiösen Minderheiten in der Region aus Sicht der Regierung besonders anfällig sind. Die Vorgehensweise baut zwar auf dem Konzept der Umerziehung durch Arbeit auf, ins­besondere auf dem Ansatz der politischen Indoktrination. Nur bekennt sich dieses Mal die chinesische Regierung bewusst nicht dazu, dass hier Menschen ihrer Freiheit beraubt werden. Das hat sie bei der Umerziehung durch Arbeit durchaus getan, man konnte daher auch international und im Land über eine Verbesserung der Standards, über Reform und letztlich Abschaffung reden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Menschen in der Provinz Xinjiang gegenwärtig interniert?
Ende 2018 revidierte die Autonome Region Xinjiang ihre Verordnung zur Extre­mismusbekämpfung, um dem Vorgehen einen legitimen Anschein zu geben. Die Verordnung erlaubt die Ver­hängung sogenannter Transformation durch Bildung in Berufsbildungs- und Trainingszentren als Zwangsmaßnahme für Personen, die dem Extremismus verfallen sein könnten. In der Verordnung steht aber nicht, dass es eine freiheitsentziehende Maßnahme ist.

Das klingt, als finde die Internierung in einer extralegalen Parallelstruktur statt.
Ja, das scheint sich hier gerade herauszubilden. Für diesen umfangreichen Freiheitsentzug außerhalb des regulären Strafrechts, wie er in Xinjiang dokumentiert ist, gibt es keine rechtliche Grundlage. Nach der chinesischen Verfassung und anderen Gesetzen ist Freiheitsentzug nur auf der Basis eines vom Nationalen Volkskongress erlassenen Gesetzes erlaubt.
Das ist auch der Grund, warum die chinesische Regierung in jedem Statement sowie der Binnenberichterstattung und Außenpropaganda darauf achtet, konsequent von beruflichen Bildungseinrichtungen zu sprechen, in denen die »Auszubildenden« freiwillig seien, die sie verlassen könnten und wo sie vom Bildungsangebot profitierten. Lediglich Behördendokumente sprechen da – teils unbeabsichtigt – eine realistischere Sprache.

Interniert werden auch Kinder, die von ihren Eltern getrennt in sogenannte Kindergärten gebracht werden, in denen sie schlafen und ­morgens zum Appell antreten. Familientrennung auf Chinesisch?
Auch dies wird in der Propaganda als staatliche Dienstleistung und Sicherstellung des Wohlbefindens der Kinder bezeichnet.

Ist das, was in Xinjiang passiert, rassistisch?
Hier werden auf jeden Fall ganze Bevölkerungsgruppen systematisch ins ­Visier genommen, nicht nur Uiguren, sondern auch Angehörige anderer dort ansässiger Minderheiten wie zum Beispiel Kasachen, Kirgisen und Tadschiken. Auch sind nicht alle von ihnen Muslime, manche sind nicht religiös oder gehören anderen Religionen an. Insgesamt geht die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) stärker gegen Gruppen mit religiöser oder ethnischer ­Zugehörigkeit oder einem gemeinsamen Anliegen vor, die Loyalitäten und Netzwerke jenseits der Partei und des gesellschaftlichen Mainstreams stiften könnten. Dies geschieht sowohl mit rechtlichen als auch mit außerrechtlichen Mitteln.

Bedeutet das Vorgehen in Xinjiang eine Abkehr von formal rechts­staatlichen Prinzipien, wie sie seit einiger Zeit in China eingeführt wurden?
Nach dem Tod Maos und dem Ende der Kulturrevolution wurde seit Ende der siebziger Jahre schrittweise ein Rechtssystem aufgebaut. Den Sicherheits­behörden wurde immer mehr Macht entzogen, zuletzt durch die Abschaffung von Umerziehung durch Arbeit. Was gerade in Xinjiang geschieht, läuft dieser Entwicklung zuwider.
Die derzeitige Führung hat zwar den Aufbau einer rechtsbasierten Regierungsführung ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Trotz der vielen Maßnahmen zur Schaffung von Rechtssicherheit wurde allerdings nie der ­Anspruch aufgegeben, dass Justiz- und Polizeiwesen der absoluten Führung der KPCh unterstehen. Einen Rechtsstaat im europäischen Sinne gibt es in China nicht.


Katja Drinhausen ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programm Innenpolitik am Mercator Institute for China Studies (MERICS) in Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Recht und Regierungsführung in China.