Besitzansprüche des deutschen Adels

Der Clan vom Cecilienhof

Die Adelsfamilie Hohenzollern verlangt von der Bundesregierung Kunstgegenstände, historische Objekte und lebenslanges Wohnrecht in Schlössern, die sich derzeit in staatlicher Hand befinden.

Schon das Wort klingt in diesem Zusammenhang höhnisch – »Entschädigungszahlungen«. Diese fordern Angehörige des Hauses Hohenzollern von der Bundesrepublik Deutschland. Die Familie um Georg Friedrich Prinz von Preußen, den Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, streitet seit Jahren mit der Bundesregierung um Kunstgegenstände und Immobilien. Die geheimen Verhandlungen wurden erst im Juli dieses Jahres bekannt (Jungle World 32/2019). Neben Tausenden Kunstwerken, die in Berlin und Brandenburg in Museen lagern, fordert die Familie Hohenzollern die Rückgabe eines Teils der Hausbibliothek sowie ein dauerhaftes mietfreies Wohnrecht im Schloss Cecilienhof in Potsdam (oder vergleichbaren Immobilien).

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) antwortete den Hohenzollern, dass Berlin, Brandenburg und die Bundesregierung in den Forderungen »keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgversprechende Verhandlungen sehen«. Dass die Familie Ansprüche auf verschiedene Schlösser erhebt, ist schon länger bekannt. Neu war der Umfang – und dass Verhandlungen darüber seit fünf Jahren laufen.

Was die Kunstwerke angeht, wurden Mitte August weitere Details bekannt. Dem RBB bestätigte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dass es sich um 5 000 Objekte aus ihrem Besitz handle. Diese befinden sich insbesondere in der Gemäldegalerie, dem Kunstgewerbemuseum, dem Münzkabinett, der Staatsbibliothek und dem Geheimen Staatsarchiv. Die meisten liegen allerdings in Depots. Sollten sie tatsächlich an den Adelsclan zurückgegeben werden, könnte dieser die Kunstwerke verkaufen. Die Familie hat immer wieder wertvolle Objekte verkauft, um ihren fürstlichen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Objekte von großem historischen Wert könnten so auf den privaten Kunstmarkt gelangen und der Öffentlichkeit entzogen werden – es sei denn, sie werden in die Liste des national wertvollen Kunsterbes aufgenommen. Zu den Objekten, die die Bundesrepub­lik hergeben soll, gehören dem Kunsthistoriker Nikolaus Bernau zufolge zum Beispiel Uniformen und der Sterbesessel Friedrichs II.

 

Dass die Familie überhaupt die Forderungen stellen kann, liegt an der vertrackten historischen und rechtlichen Lage. Im Gegensatz zu manch anderem Staat Europas ging die Weimarer Republik äußerst sanftmütig mit dem Adel um. Oder wie die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) damals monierte: »Fünf Gramm Blei gab Russland seinen Fürsten, was gibt Deutschland seinen Fürsten?« Bekanntermaßen folgte nicht nur in Russland dem Ende der Monarchie 1917 bald die Hinrichtung des gestürzten Monarchen. In Frankreich wurde 1793 Ludwig XVI. guillotiniert. Nachdem die Monarchie als Kaiserreich 1804, als Königreich 1815 sowie erneut als Kaiserreich 1852 zurückgekehrt war, entschied sich die Dritte Republik 1870 (die ironischerweise aus der Niederlage Napoleons III. gegen die Preußen hervorgegangen war, die auf der anderen Seite des Rheins zur Einheit Deutschlands und dem Kaisertum der Hohenzollern führte) zu einem weniger drastischen, aber konsequenten Schnitt: Alle Adelstitel wurden aberkannt, alle Angehörigen der ehemaligen Herrscherfamilien Bourbon, Orléans und Bonaparte wurden des Landes verwiesen. Sie durften erst nach dem Zweiten Weltkrieg zurückkehren.

Die Hohenzollern und alle anderen adeligen Herrscher, die in Deutschland wegen der Novemberrevolution 1918 zurücktreten mussten, machten der jungen Republik dagegen zu schaffen. In den zwanziger Jahren wurde um das Eigentum der Herrscherfamilien gestritten. Die Lage war verzwickt: Wo zieht man die Grenze zwischen privatem und staatlichem Eigentum, wenn Staat und Regierung als mit dem Familienoberhaupt identisch gelten? Zwar gab es ab 1820 eine formale Trennung zwischen dem Eigentum des Staates Preußen und dem der Familie Hohenzollern. Eindeutig war diese jedoch nie.

Eine eindeutige Klärung wäre 1926 möglich gewesen. Zuvor waren in einigen Fällen Gerichtsentscheidungen zugunsten des Adels ausgefallen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern stieß dies sauer auf, zumal die Hyperinflation doch kurz zuvor zahllose Ersparnisse vernichtet hatte. Die Gelegenheit nutzte die KPD, um mit der Forderung nach Umverteilung des Adelsvermögens auch kleinbürgerliche Wählerschichten zu erreichen. Auf Initiative der Kommunisten und schließlich sogar mit Unterstützung der bei solchen Gelegenheiten stets zögerlichen SPD fand letztlich ein Volksentscheid statt. Nicht nur die Haus- und Kronvermögen, auch das Privatvermögen der geschassten Herrscher sollte eingezogen werden – entschädigungslos. Zwar gewannen die Adelsgegner den Volksentscheid, erreichten aber nicht das Quorum. Die Gegner des Referendums hatten für Nichtteilnahme geworben. Die Fürstenenteignung scheiterte, da lediglich 14 Millionen statt der notwendigen absoluten Mehrheit der etwa 40 Millionen Wahlberechtigten zustimmten.

 

Auch eine reichsweite gesetzliche Regelung kam nicht zustande. Also mussten sich die einzelnen Länder mit ihren vormaligen Herrschern vertraglich einigen. Insgesamt wurden 26 solcher Vereinbarungen geschlossen. Im Herbst 1926 einigte sich auch Preußen mit den Hohenzollern. Der Familie fiel der Großteil des Grundes zu, dazu einige Schlösser wie die Burg Hohenzollern bei Sigmaringen (im heutigen Baden-Württemberg). Außerdem erhielten Kronprinz Wilhelm und seine Frau Cecilie ein lebenslanges Wohnrecht im Schloss Cecilienhof. Preußen übernahm 75 Schlösser sowie Gärten und Grundstücke und ei­nige Kunstobjekte. Das Hausarchiv wurde einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt.

Ein freundlicher Vertrag, der bis heute gültig wäre, gäbe es nicht zwei weitere historische Daten, die die Angelegenheit verkomplizieren: 1945 und 1990. Mit dem Vorrücken der sowjetischen Armee und dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland fiel ein Großteil der Grundstücke und Schlösser unter die Hoheit der Sowjetunion. Die scherte sich wenig um den Vertrag von 1926 und war nicht unbedingt bekannt für ihr Mitleid mit Monarchen. Sie enteignete die Hohenzollern kurzerhand, weil sie diese als Kriegsverbrecher einstufte. Hinter dem Eisernen Vorhang blieb ein Großteil des Besitzes den Rückgabeforderungen des Clans entzogen.

Im Zuge des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik durch den Vertrag vom 3. Oktober 1990 witterte der Hochadel jedoch eine neue Chance. Nun unterlag der alte Familienbesitz wieder der Jurisdiktion einer bürgerlichen Demokratie, der bekanntlich nichts teurer ist als das Privateigentum. Alle Versuche, an die verlorengegangenen Besitztümer zu kommen, scheiterten jedoch bislang. Die Hohenzollern argumentieren, es gebe »rechtliche Unklarheiten, die unmittelbar aus der Formulierung des Vermögensauseinandersetzungsvertrages folgen«. So zitiert der Tagesspiegel aus einem aktuellen Vergleichsentwurf beider Parteien.

Ob der Vertrag von 1926 heute noch gilt oder die Enteignungen von 1945, hängt maßgeblich an einer Frage. Diese ist jedoch nicht rechtlicher, sondern historischer Natur: Das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 schließt Entschädigungen aus, wenn der Betroffene dem nationalsozialistischen Regime »erheblichen Vorschub« geleistet hat. Haben die Hohenzollern den Aufstieg der Nazis an die Macht begünstigt? Historiker streiten über diese Frage. Ein Sohn des Kaisers war ein hochrangiger SA-Offizier und verschiedene Familienmitglieder agitierten, wie die meisten Adligen, gegen die Republik, die Herrschaft des Pöbels. Kronprinz Wilhelm gab noch 1932 eine Wahlempfehlung für Hitler ab und verhandelte mit diesem über eine politische Zusammenarbeit. Die konservative Geschichtsauffassung, wonach der Adel gemeinsam mit anderen Rechtskonservativen lediglich versuchte, Hitler einzuhegen, um Schlimmeres zu verhindern, wird inzwischen von den meisten ­Experten als Mythos verworfen. Der Anwalt der Familie sagt jedoch, einen direkten Effekt könne man gar nicht nachweisen. So sei zum Beispiel nicht festzustellen, ob die Wahlempfehlung des Kronprinzen tatsächlich zu mehr Stimmen für die NSDAP geführt habe. Der Kronprinz selbst prahlte hingegen nach der Reichspräsidentenwahl 1932, er habe Hitler zwei Millionen Stimmen eingebracht.

Seit dem ersten Entschädigungsantrag der Familie 1991 sind inzwischen 28 Jahre vergangen. Dass es bald zu einer Einigung kommt, ist zu bezweifeln. Aber was sind schon 30 Jahre gegen mehrere Jahrhunderte monarchischer Herrschaft?