In Brandenburg wird über die Rückgabe von den Nazis enteigneter Grundstücke gestritten

Umstrittenes Land

1935 enteigneten die Nazis den Landbesitz der Jüdischen Landarbeit GmbH in Südbrandenburg. Die Forderungen der Jewish Claims Conference, die Grundstücke an die Nachkommen ihrer ehemaligen Besitzer zu übertragen, stoßen bei den derzeitigen Eigentümern auf Widerstand. Ein Schlichter soll vermitteln.

Die Aufregung ist groß. »Juden wollen in Cottbus Deutsche aus ihren Häusern vertreiben«, titelte die neonazistische Kleinpartei »Der III. Weg« auf ihrer Homepage. Doch auch viele Anwohner meinen, man könne vergangenes Unrecht nicht mit neuem Unrecht vergelten. Es geht um märkischen Grund und Boden, den die Nationalsozialisten jüdischen Siedlern raubten. Die Frage der Restitution der betreffenden Grundstücke schwelt seit mehr als 25 Jahren in Groß Gaglow, einem Ortsteil von Cottbus. 

Der Ortsvorsteher von Groß Gaglow verweigerte sich im Namen seiner Mitbürger einem Dialog mit der Jewish Claims Conference.

Anfang der dreißiger Jahre begannen antizionistische Juden im Süden Brandenburgs ein landwirtschaftliches Projekt. Sie waren mehrheitlich Mitglieder des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten. Die von ihnen gegründete Jüdische Landarbeit GmbH kaufte 1930 ein Rittergut in Groß Gaglow, um es in 29 Parzellen aufzuteilen. So wollte die GmbH eine Möglichkeit schaffen, dem anwachsenden Antisemitismus im Osten der Weimarer Republik zu entfliehen, ohne nach Palästina auswandern zu müssen. 

Der Widerstand gegen die Neuankömmlinge formierte sich schnell in der Region. Im August 1932 detonierten im Keller eines fast fertiggestellten Wohnhauses der jüdischen Siedler zwei Bomben. Die Ermittlungen konzentrierten sich bald auf die lokale NSDAP. Die Partei bestritt eine Beteiligung an der Tat. Knapp einen Monat nach dem Anschlag nahm die Polizei fünf NSDAP-Mitglieder aus Cottbus fest. 

Im Mai 1935 enteigneten die Nazis die jüdischen Siedler schließlich und übergaben die Siedlung einer »arischen« Gesellschaft. Die Mindestanforderung für die Bewerber gab die Reichshauptabteilung I des Reichsnährstandes in einer Dienstanordnung bekannt: Jeder Bewerber um eine Neubauernstelle sollte »in politischer Hinsicht unbedingt zuverlässig sein«.