Missverständnisse über Meinungsfreiheit

Das wird man doch wohl noch sagen dürfen

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Gastbeitrag Von

Als die betroffene Autorin davon Wind bekam, lehnte sie den Preis augenblicklich ab und veröffentlichte ein Statement, in dem sie unter anderem den Tod zweier Palästinenser bei gewalttätigen Demonstrationen an der Grenze zu Gaza als absichtlichen Mord und die „Aberkennung“ des Preises als bewusste Unterstützung von Mord durch Israel hinstellte. Seitdem verbreiten 250 Personen des öffentlichen Lebens, darunter viele Schriftsteller und Akademiker, in einem mutmaßlich von BDS-Aktivisten wie Frank Barat vorbereiteten offenen Brief die Version, die Stadt Düsseldorf habe Shamsie „für ihren Menschenrechtsaktivismus bestraft“ und halten es gar für einen Skandal, dass das erwähnte Statement von Shamsie nicht auch noch öffentlich verbreitet wird. Schlimmer noch, die Nichtauszeichnung Shamsies durch die Stadt Düsseldorf wird als Einschränkung der Meinungsfreiheit, von Eintreten für Menschenrechte und der Freiheit für Kritik dargestellt.

Eine eigentümliche Auffassung, wenn man bedenkt, dass

  1. Shamsie den Preis selbst ablehnte
  2. der Nelly Sachs-Preis explizit nach einer jüdischen Emigrantin benannt wurde
  3. auf die Verbesserung der kulturellen Beziehungen abzielt und zuletzt
  4. Meinungsfreiheit nicht mit dem Recht auf die Verleihung von Preisen öffentlicher Stellen verwechselt werden darf.

Wer dagegen protestiert, sagt de facto, dass die Stadt Dortmund kein Recht dazu hat, selbst zu entscheiden, an wen sie ihre Preise verleiht bzw. ihre Fehler bei der Preisvergabe korrigiert.

Das Berliner Landesgericht – ein „Volksgerichtshof“?

Der Artikel geht aber noch weiter. Die Autorin behauptet, die palästinensische Community in Deutschland werde pauschal zensiert und bedroht und zitiert einen Palästinenser, der Israel als Apartheid-Staat, die IDF als „Terrororganisation“ bezeichnet und mit dem nationalsozialistischen Regime vergleicht und unter anderem nicht nur gegenüber der liberalen israelischen Abgeordneten Aliza Lavie, sondern auch gegenüber einer Holocaust-Überlebenden Anti-Israel-Parolen rief. Zudem vergleicht man sich mit der „Weißen Rose“, deren Mitglieder wegen ihres Verbreitens von Flugblättern vom „Volksgerichtshof“ der Nazis in einem Schauprozess exekutiert worden waren. Eine „Israel-Lobby“ des „Apartheid-Regimes“, dessen „Arm bis nach Deutschland reiche“, sei verantwortlich für den anschließenden Prozess wegen Hausfriedensbruch und versuchter Körperverletzung (in der der Angeklagte beim „Volksgerichtshof“ unter anderem die Zeit fand, antisemitische Flyer im Gerichtssaal zu verbreiten und ihm maximal eine kleine Geldstrafe droht). Der Prozess selbst wurde von den Angeklagten derart politisch für „Apartheid“-Vorwürfe und dem Verteilen von Flyern und Störung der Beweisaufnahme instrumentalisiert, dass er dermaßen in die Länge gezogen wurde. Das Gericht schob den Prozess erst einmal auf, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zu den geringen zu erwartenden Ordnungsstrafen stünde. Was den Aktivisten nicht davon abhielt, sich als Opfer zu inszenieren.