Warum die parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste nicht funktioniert

Die Grenzen der Aufklärung

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sollen Sachverhalte klären, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Sie sind jedoch nur so erfolgreich, wie der Staat es zuläßt.

Untersuchungsausschüsse sind das wichtigste parlamentarische Instrument, um politische Skandale von Exekutivbehörden und vor allem von ­Geheimdiensten aufzuarbeiten. Aber die Untersuchungsausschüsse zum Bundesnachrichtendienst, zur NSA-Affäre, zur NSU-Mordserie und zum ­Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz zeigen, dass der parlamentarischen Aufklärung Grenzen gesetzt sind. Die Exekutivbehörden haben in allen Untersuchungsausschüssen die Aufklärungsarbeit behindert. Akten wurden an den interessantesten Stellen geschwärzt, öffentlich Bedienstete sagten nicht von sich aus, was sie wissen. Die Behörden können auf Zeit spielen.

Wegen des parlamentarischen Diskontinuitätsgrundsatzes muss der Untersuchungsausschuss seine Arbeit bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode beenden. Wenn kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme noch wichtige Akten auftauchen oder interessante Zeugen bekannt werden, hat der Untersuchungsausschuss kaum noch Möglichkeiten, diese Informationen in seinem Abschlussbericht zu würdigen.

Doch nicht nur die Blockaden durch die Polizei und Geheimdienste machen den Aufklärern in den Parlamenten zu schaffen, auch das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt seine Rechtsprechung geändert, die über lange Jahre hinweg die Informations- und Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Exekutive gestärkt hatte. Im Juni 2017 betonte das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Oktoberfest-Beschluss – es ging darin um mutmaßliche V-Leute im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen Anschlag auf das Münchner Oktoberfest im Jahr 1980 – die hohe Bedeutung des Quellenschutzes für die »Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste«. Unter besonderer Berücksichtigung der angeblichen Schutzbedürftigkeit der V-Leute zog das Gericht dem Informationsanspruch des Parlaments enge Grenzen. Auf diesen Beschluss bezieht sich auch die Bundesregierung im Untersuchungsausschuss zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz.

Nicht nur den Namen eines V-Manns aus der Berliner Fussilet-Moschee will die Regierung nicht preisgeben, sondern auch die Identität des V-Mann-Führers aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein zentraler Zeuge in der Causa Anis Amri könnte somit einer Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss entgehen. Dabei hatte sich das Bundesverfassungsgericht in seinem vielfach kritisierten Oktoberfest-Beschluss nur in Bezug auf die besondere Schutzbedürftigkeit der V-Leute geäußert, nicht aber über die Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter. Die Opposition im Amri-Untersuchungsausschuss hat deshalb bereits im ­Dezember 2018 eine Organklage eingereicht, um die V-Mann-Führer ­anhören zu können; eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Trotz der praktischen Hindernisse, mit denen die Exekutive und die Rechtsprechung die Aufklärung erschweren, hat der Amri-Untersuchungsausschuss bereits einiges herausgefunden über das Netzwerk des Täters sowie über die Informationen, die den Behörden vor dem Anschlag vorlagen. Doch die zahlreichen Skandale, die der Untersuchungsausschuss offenlegt, werden in der Öffentlichkeit nur von einem kleinen Kreis derjenigen Journalistinnen und Journalisten wahrgenommen, die sich intensiv mit der Materie befassen. Schon bei den NSU-Untersuchungsausschüssen zeigte sich: Je länger eine parlamentarische Aufarbeitung andauert, desto mehr nimmt das öffentliche Interesse an den konkreten Ergebnissen ab.