Der Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange sorgt erneut für Aufsehen

In der Falle

Der UN-Rechtsexperte Nils Melzer hat den Fall Julian Assanges in einem aufsehenerregenden Interview analysiert und das Vorgehen gegen den Wikileaks-Gründer scharf kritisiert.

In knapp zwei Wochen soll in Großbritannien das Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange beginnen, das mit der Überstellung des Wikileaks-Gründers an die USA enden könnte. Kurz vor dem Beginn des Verfahrens hat ein Interview des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Nils Melzer, das auf seinen annähernd einjährigen Recherchen beruht, für Aufsehen und eine internationale Kampagne für Assanges Freilassung gesorgt. Die von Melzer dargelegten Fakten legen es nahe, von einem Komplott in dieser Angelegenheit auszugehen. Ihm zufolge zeigt Assange zudem mittlerweile die Symptome eines Opfers andauernder psychischer Folter.

Im Fall einer Auslieferung in die USA drohen Assange 175 Jahre Haft in einem Militärgefängnis nach dem Espionage Act, der seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr angewandt wurde.

Nach der Veröffentlichung der »Afghan War Diaries«, geheimer Dokumente, die Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten in Afghanistan belegten, bemühten sich die USA, Assanges habhaft zu werden. Dieser hielt sich 2010 zunächst in Schweden auf, das er als sicher erachtete. Doch im November 2010 stellte die schwedische Staatsanwaltschaft gegen den mittlerweile nach London Ausgereisten einen internationalen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Vergewaltigung aus. Aber diese Anschuldigungen gegen Assange waren nach Ansicht von Melzer, der Schwedisch beherrscht und einen Teil der schwedischen Polizeiprotokolle und Ermittlungsakten einsehen konnte, fabriziert worden.

Melzer zufolge spotteten die Details einem rechtsstaatlichen Verfahren: Die Aussagen der beiden schwedischen Frauen, die zunächst keine Anzeige gegen Assange hätten erstatten wollen, seien durch die übergeordneten Polizeibehörden »umgeschrieben« und manipuliert, falsche Informationen an die Presse weitergegeben worden. Zudem hätten sich die Behörden zunächst geweigert, die Aussage des Australiers aufzunehmen, und schließlich das britisch-schwedische Kooperationsabkommen umgangen, nach dem die Verhöre wie üblich hätten in London stattfinden können. Zudem hätten britische Behörden Druck ausgeübt, damit das Verfahren nicht eingestellt wird.

Am 7. Dezember 2010 stellte sich Assange der britischen Polizei, kam zunächst in Untersuchungshaft, wurde aber später gegen Kaution und unter Auflagen freigelassen. Im Jahr 2012 begab sich Assange aus Furcht vor einer Auslieferung in die USA in die ecuadorianische Botschaft in London, wo ihm diplomatisches Asyl gewährt wurde. Im April 2019 wurde ihm dieses wieder entzogen. Vermutlich hatte Assange Ecuador als Faustpfand für die Gewährung von US-Krediten gedient. Als diese im vorigen Jahr flossen, war sein Schicksal besiegelt.

Die britische Polizei verhaftete Assange, als er die Botschaft verlassen musste. Im November wurde Assange in einer lediglich 15 Minuten währenden Verhandlung zu 50 Wochen Haft verurteilt, weil er sich den Kautionsauflagen durch seine Flucht in die ecuadorianische Botschaft entzogen habe. Normalerweise werden Verstöße gegen Kautionsauflagen mit Geldbußen oder einigen Tagen Haft geahndet.

Im selben Monat stellten die schwe­dischen Behörden das Verfahren gegen Assange wegen Sexualdelikten endgültig ein. Lisa Longstaff, eine Sprecherin der britischen Organisation Women Against Rape, hat jüngst auf einer Veranstaltung in London darauf verwiesen und gefolgert, die konstruierte schwedische Untersuchung habe »nichts mit Gerechtigkeit für Vergewaltigungsopfer«, aber viel mit der Einschränkung der freien Meinungsäußerung zu tun gehabt.

Im Fall einer Auslieferung an die USA drohen Assange 175 Jahre Haft in einem Militärgefängnis nach dem Es­pionage Act, der seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr angewandt wurde. Als Ort der Verhandlung in den USA wurde Alexandria im Bundesstaat Virginia bestimmt, wo wegen der sozialen Zusammensetzung der Gemeinde eine Jury mit einem hohen Anteil an Angehörigen der US-Militär- und Sicherheitsorgane zu erwarten ist.

Allem Anschein nach wollten die beteiligten Staaten ein Exempel statuieren, das kritischen Journalisten als Warnung dienen sollte, inbesondere bei der Enthüllung von Kriegsverbrechen. »Es geht um die Einschüchterung anderer Journalisten«, sagt Melzer in dem Interview mit der Republik.

Im Gegensatz etwa zu dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel, der von der Bundesregierung gegen die Türkei, in der er inhaftiert war, verteidigt wurde, fand Assange nirgendwo Unterstützung: Weder von den Regierenden in seinem Herkunftsland Aus­tralien noch in der sich stets mit ihrer Bürgerrechtspolitik brüstenden EU. Keiner der 123 Staaten, für die Schwedens Internationaler Haftbefehl galt, war bereit, die Fakten zu prüfen. Noch nach den Berichten Melzers ließ etwa das Auswärtige Amt in Berlin verlautbaren, aus Sicht der Bundesregierung bestehe trotz der ungewöhnlich hohen Dauer der Haftstrafe für Assange »kein Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz«.

Was international gilt, gilt auch national. Sollte Assange etwa wegen seiner Kontakte zu hochrangigen Vertretern der US-Republikaner und der Veröffentlichung geleakter E-Mails über die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton gehofft haben, eine republikanische Regierung in den USA würde nicht gegen ihn vorgehen, so wurde er enttäuscht. Unter Präsident Barack Obama hatten FBI und CIA argumentiert, Assange sei ein Hacker, der nicht unter dem Schutz der für Journalisten geltenden Regeln stehe. Aber Obama und andere aus seiner Regierung lehnten ein Verfahren gegen Assange wegen Geheimnisverrats und Spionage nach dem Espionage Act noch ab, nicht zuletzt um »einen schädlichen und anstrengenden Kampf um Redefreiheit« zu vermeiden, wie der Guardian im April vergangenen Jahres schrieb. Nun war es die Regierung unter Donald Trump, die das Verfahren eröffnete. Angesichts nationaler Sicherheitsinteressen waren seine Liebesgrüße an Wikileaks aus dem Wahlkampf 2016 schnell vergessen. Aber auch linke Oppositionspolitiker wie Bernie Sanders oder in Groß­britannien Jeremy Corbyn verweigern bis heute jegliche Solidarität mit Assange.

In dem Verfahren scheint sich die Idee bestätigt zu haben, die das Wikileaks-Manifest von 2006 bereits im Ti­tel führte: »Verschwörung als Regierungshandeln«. Natürlich ist die kapitalistische Produktionsweise samt ­ihrer Kollateralschäden damit ebenso wenig analysiert, wie die ewigen vul­gärmarxistischen Reden vom »automatischen Subjekt« Kapital das Handeln der herrschenden Klassen samt ihrer mehr als gelegentlichen Komplotte erklären. Aber das wäre eine andere Debatte. Zunächst ist Melzer recht zu geben: »Das wirklich Erschreckende an diesem Fall ist der rechtsfreie Raum, der sich entwickelt hat: Mächtige können straflos über Leichen gehen, und aus Journalismus wird Spionage. Es wird ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen.«