Der Bundestag hat die beiden letzten NS-Opfergruppen anerkannt

Aufnahme ins Gedenken

Der Bundestag hat die zwei bislang übergangene NS-Opfergruppen am Donnerstag vergangener Woche anerkannt. Auf die Schultern klopfen kann sich die deutsche Politik deswegen nicht.

Menschen, die im Nationalsozialismus als Asoziale oder Berufsverbrecher bezeichnet wurden, bilden zwei Gruppen, die dem Deutschen Bundestag am Herzen zu liegen scheinen. Anträge von gleich vier Fraktionen, die eine Anerkennung und Entschädigung für im Nationalsozialismus erlittenes Unrecht fordern, standen am Donnerstag vergangener Woche zur Abstimmung. In der Aussprache achteten alle Redner und Rednerinnen auf sprachliche ­Distanzierung, sprachen von »sogenannten Asozialen« und setzten Anführungszeichen. Wird der Beschluss diesem reflektierten Sprachgebrauch gerecht?

Initiativen zur Anerkennung der genannten Opfergruppen hat es bereits mehrfach gegeben. Zuletzt hatte 2018 ein emeritierter Professor aus Frankfurt am Main, dessen Onkel als »Berufsverbrecher« KZ-Haft erlitten hatte, eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Es gehe darum, zwei der letzten bislang ignorierten Gruppen von NS-Opfern zu würdigen und so ein ­Signal an die Nachkommen und Freunde zu setzen, dass das Schweigen auch für sie ein Ende hat.

Die Kennzeichnung als »asozial« war im Nationalsozialismus ein variables und projektionsoffenes Stigma. Mögliche Gründe der Zuschreibung waren neben Kriterien der Sittlichkeit auch solche der Nützlichkeit. Faktisch waren sehr verschiedene Personengruppen gemeint: Arbeitslose, Bettler und Tagelöhner wurden als »Arbeitsscheue« bezeichnet. Andere wurden als Homosexuelle, Zuhälter, Prostituierte oder sexuell freizügige Frauen geschmäht, weil sie den abgespaltenen Teil der bürgerlichen Sexualität repräsentierten. Fürsorgezöglinge, Wohnsitzlose und Suchtkranke wurden verfolgt, weil sie den Versorgungskassen zur Last fielen. Ging es gegen Roma und Sinti, waren fast alle Facetten der volksgemeinschaftlichen Projektionstätigkeit versammelt. Die Bezeichnungen »Berufs-« und »Gewohnheitsverbrecher« resultierten aus der kriminalbiologischen Suche nach einer Quelle der Delinquenz in der jeweiligen Abstammung.

Um in der Bundesrepublik als NS-Opfer anerkannt zu werden, reichte es keineswegs aus, in KZ-Haft gesessen zu haben. Den als »Asoziale« oder »Berufsverbrecher« Bezeichneten wurde in den Nachkriegsjahrzehnten die ­Anteilnahme, die unschuldig Verfolgten gemeinhin zukommt, ebenso ­verweigert wie anderen Opfergruppen, etwa den Zwangssterilisierten. Unterstellt wurde, dass gegen sie auch unter demokratischen Verhältnissen ähnliche Maßnahmen ergriffen worden wären und es sich deshalb nicht um spezifisch nazistische Verfolgung gehandelt habe. Das gewährt allerdings Einsichten in die bürgerliche Gesellschaft und ihre ordnungspolizeilichen Prinzipen.
Im Bundesentschädigungsgesetz von 1956 wurden Asoziale und Berufsverbrecher nicht berücksichtigt, sie sind nur an wenigen Orten als Opfer des Nationalsozialismus repräsentiert – es gibt es kaum Opfergruppen, die weniger im öffentlichen Gedächtnis verankert sind als diese. Daran lässt sich der erinnerungspolitische Fortschritt ermessen, der mit der Annahme des entsprechenden Antrags der Regierungskoalition einhergeht.

Der Leitsatz, auf den sich die demokratischen Parteien nach der öffentlichen Anhörung von vier Sachverständigen Anfang November einigen konnten, lautet: Niemand war zu Recht in einem KZ! Wer sich wunderte, dass das erst jetzt der Erkenntnisstand des Bundestags ist, dem wurde beschieden: besser spät als nie. Darüber hinaus fragte niemand nach dem Zusammenhang zwischen dem jahrzehntelangen Desinteresse und den Verfolgungsgründen. Bezugspunkte hätte es gegeben; so wies die als Sachverständige geladene Dagmar Lieske in ihrer Studie darauf hin, dass die »präventive Kriminalitätsbekämpfung« viele Jahrezehnte lang nicht als NS-Unrecht, sondern als eine Variante der Kriminalpolitik galt. Blickt man auf heutige Debatten zur Sicherungsverwahrung, wird deutlich, dass ähnliche Kategorien noch immer einflussreich sind.

Die sich gedenkkulturell verstehende Debatte im Bundestag folgte zentralen Motiven der NS-Aufarbeitung: Entpolitisierung und Pädagogisierung. Die Anerkennung durch den Bundestag sollte nicht nur als ein ermutigendes Zeichen an die Opfer und Hinterbliebenen verstanden werden und als mahnendes an jene, die einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des Nationalsozialismus fordern. Darüber hinaus soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine modulare Ausstellung in Auftrag gegeben werden, die »historische Information und gedenkendes Erinnern« verbindet. Weitere Forschungsarbeiten sollen finanziert und insbesondere für pädagogische Zwecke nutzbar gemacht werden. Eine solche Ausstellung könnte dann in Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen gezeigt werden. Gerade deren Diskurs ist dominiert von der individualethischen Feier der Vielfalt: Verhalte dich korrekt, respektiere den anderen, und die Welt wird ein besserer Ort. In der Pädagogisierung der deutschen Vergangenheit werden die Widersprüche, die der jahrzehntelangen Missachtung dieser Opfergruppen zugrunde liegen, gewiss nicht zum Thema.

Den Opfern selbst ist auch etwas zugedacht: Die beiden Verfolgtengruppen sollen in die Aufzählung der Leistungsempfänger in Paragraph 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien) aufgenommen werden, zur Zeit fallen sie dort unter »u. a.«. Bislang, so hieß es im Antragstext, erfolgten Zahlungen an 288 als Asoziale sowie an 46 als Berufsverbrecher Verfolgte. Geschätzt wird, dass etwa 70 000 Personen aus den beiden Opfergruppen in Konzentrationsla­gern inhaftiert waren. Dass künftig weitere Betroffene Zahlungen erhalten, ist wenig wahrscheinlich. Die Aufnahme in die deutsche Gedenkkultur erfolgt post mortem.

Neben der Geste der Anerkennung an zwei NS-Opfergruppen ging vom Bundestag am Donnerstag vergangener Woche noch ein weiteres Signal aus. Die Petition forderte die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, »Die Linke« und FDP auf, in einer gemeinsamen Entschließung die ehemaligen KZ-Häftlinge mit den schwarzen und grünen Winkeln als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Die Union war jedoch nicht bereit zu einem interfraktionellen Antrag. Kein starkes Zeichen der Solidarität des Bundestags mit diesen Opfern also, sondern Bekräftigung der Linie durch die Union: keine Zusammenarbeit mit der Fraktion »Die Linke« – das hat Priorität.