Der Prozess wegen des Mordes an Walter Lübcke hat begonnen

»Lübcke könnte vielleicht noch leben«

Seit einem Monat läuft am Frankfurter Oberlandesgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten. Der Verdächtige ist auch eines weiteren versuchten Mordes angeklagt.

Vor einem Monat begann vor dem Fünften Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main einer der ­bedeutendsten Strafprozesse der jüngeren deutschen Vergangenheit. Es geht um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) am 1. Juni 2019, den laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft der Neonazi Stephan E. begangen haben soll. E. war zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden.

Bereits seit Ende der achtziger Jahre war E. in der rechtsextremen Szene von Nordhessen aktiv und verübte unter anderem 1989 einen Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus, 1992 einen Messerangriff auf einen türkischen Imam und 1993 einen Rohrbombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft. Mit Markus H. ist zudem ein weiterer Neonazi wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Das antifaschistische Netzwerk NSU-Watch, das sich zur Begleitung des Münchner Prozesses wegen der Taten des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) gegründet hatte und das auch den Lübcke-Prozess beobachtet, teilte zu dessen Auftakt mit: »Wäre der NSU-Komplex aufgeklärt worden, wäre das Neonazinetzwerk aufgedeckt und entwaffnet und der Verfassungsschutz abgeschafft worden – Walter Lübcke könnte heute vielleicht noch leben. Stattdessen ging vom NSU-Prozess ein Signal aus, dass die terroraffine Neonaziszene noch ermutigt haben muss.« Sie bezogen sich damit auf die vergleichsweise milden Strafen für André Eminger und Ralf Wohlleben, deren Verkündung im Juli 2018 im Münchner Gerichtssaal Applaus bei den anwesenden Neonazis auf der Zuschauertribüne auslöste.

Tatsächlich sind viele Hintergründe zum Netzwerk des NSU, zum möglichen Unterstützermilieu in Nordhessen und etwaige Verbindungen zwischen dem NSU-Komplex und dem Mord an Lübcke weiterhin ungeklärt, trotz zahlreicher parlamentarischer Untersuchungsausschüsse und diverser ­Sitzungen der Innenausschüsse im Bund und in den Ländern. Auch der Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht dürfte in dieser Hinsicht kaum einen umfassenden Beitrag zur Aufklärung leisten. Wie so oft konzentriert sich die Strafverfolgung bei rechtsterroristischen Attentaten auf vermeintliche Einzeltäter und wenige Unterstützer, anstatt die größeren Netzwerke in den Blick zu nehmen.

Weniger Beachtung als der Mord an Lübcke fand in der Öffentlichkeit indes eine weitere Tat, die ebenfalls in dem Verfahren verhandelt wird. Der Hauptangeklagte E. soll im Januar 2016 den irakischen Asylsuchenden Ahmed I. im nordhessischen Lohfelden mit ­einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Im Prozess tritt I. als Neben­kläger auf, genauso wie die Familie von Walter Lübcke.

Wie Zeit Online berichtete, wandte sich der Vorsitzende Richter Thomas ­Sagebiel am ersten Prozesstag direkt an den Angeklagten Stephan E. und riet ihm: »Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich.« Der Richter wollte E. offenkundig zu einem Geständnis motivieren, das sich strafmildernd auswirken könnte. Eine schriftliche Stellungnahme von E. wird für die Prozesstage Ende Juli oder Anfang August erwartet.

Die bisherigen Prozesstage waren geprägt von Videoaufnahmen der Vernehmungen E.s. Er hatte in der ersten Vernehmung am 25. Juni 2019 ein ­detailreiches Geständnis zum Mord abgelegt, das die Polizei unter anderem zum Versteck der Tatwaffe führte. In den Aufnahmen der Vernehmungen, die vor Gericht gezeigt wurden, räumte E. zudem ein, Spenden an die AfD und die Identitäre Bewegung geleistet zu haben. Eine Woche später widerrief er dieses Geständnis. Am 8. Januar 2020 legte E. ein Teilgeständnis ab, in dem er seinen mutmaßlichen Helfer Markus H. als ausführenden Täter dar­stellte. Der Schuss auf Lübcke habe sich versehentlich aus der Waffe von H. ­gelöst, sagte E. damals aus. Man habe dem Kasseler Regierungspräsidenten ­lediglich eine »Abreibung« verpassen wollen.

Diese zweite Version des Tathergangs sei unglaubwürdig, meinte der Oberstaatsanwalt im Prozess. Das umfangreiche Beweismaterial, unter anderem Aufnahmen von Wärmebildkameras und Daten von einem USB-Stick aus dem Besitz von E., sprächen für ein geplantes Attentat.

Die unterschiedlichen Geständnisse von E. werden nicht nur die Beweisfindung erschweren. Es dürfte auch zu Konflikten zwischen den Verteidigern von E. und H. kommen, die unterschiedliche Strategien verfolgen werden, um ihren jeweiligen Mandanten zu entlasten. H. wird im Prozess von Björn Clemens und Nicole Schneiders vertreten, die bereits in zahlreichen Verfahren Neo­nazis vertreten haben – nicht zuletzt im Münchner NSU-Prozess.

Neben dem Strafprozess wird sich auch ein Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags mit der Aufklärung des Mords an Lübcke und den behördlichen Versäumnissen befassen. »Wir hätten diesen Ausschuss nicht gebraucht«, sagte die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus während der Plenardebatte, aber aus »Verantwortung und Verpflichtung zu unserem Freund Walter« stimme man dem Einsetzungsbeschluss der Opposition zu. Die Einlassung der CDU lässt nicht darauf schließen, dass man dieses Mal dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz kritische Fragen stellen will.

Interessant wird sein, wie sich der hessische Koalitionspartner der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, im Ausschuss verhalten wird. Im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss zeigten die Grünen wenig Bereitschaft, den Mord an Halit Yozgat und die Rolle der Landesregierung und des Verfassungsschutzes grundlegend aufzuarbeiten. Bei der Ermordung Yozgats im April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel war Andreas Temme anwesend, ein Mitarbeiter des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz, der von den zwei Schüssen nichts mitbekommen haben will. Yozgat, ein 21 Jahre alter Deutscher türkischer Abstammung, war das neunte Mordopfer des NSU. Temme war als Verfassungsschutzmitarbeiter auch mit Stephan E. befasst, auch wenn er Recherchen des Fernsehmagazins Panorama zufolge in einer Vernehmung der Bundesanwaltschaft Ende 2019 behauptete, sich nicht mehr an E. zu erinnern. Später wurde Temme versetzt – ins Regierungspräsidium Kassel, dessen Leiter Lübcke bis zu seiner Ermordung war.

Nun räumten die Grünen immerhin ein, dass die Enthaltung bei der Abstimmung über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses rückblickend ein Fehler gewesen sei. Zum ersten Mal wird zudem das neue hessische Untersuchungsausschussgesetz Anwendung finden, das die Rechte der Opposition stärkt. Ob die Abgeordneten aber eine rückhaltlose Aufklärung anstreben, wird am Ende weniger von den rechtlichen Voraussetzungen als vom öffent­lichen Druck auf den Ausschuss abhängen.