Die Bundesregierung will das Heilpraktikerwesen stärker reglementieren

Heilen per Multiple Choice

Heilpraktiker verfügen über keine geregelte Ausbildung, arbeiten aber dennoch im medizinischen Bereich. Die Bundesregierung will die Branche deshalb stärker reglementieren. Im Oktober soll ein Gutachten zeigen, wie es mit dem Berufsstand weitergehen kann.

Ausbildungen im Gesundheitsbereich sind anspruchsvoll: Die zur Pflegefachkraft etwa dauert drei Jahre, sie vermittelt Kenntnisse im medizinischen Bereich, in Psychologie und Verwaltung. Weitere Spezialisierungen, zum Beispiel für die Tätigkeit bei Operationen oder in kardiologischen Stationen, kosten Zeit und Mühe.
Das Medizinstudium gehört zu den langwierigsten Ausbildungen. Zwischen dem Beginn des Studiums und der Approbation, der Zulassung als Arzt, liegen mindestens sechs Jahre. Im Verhältnis zur Qualität und Länge der Ausbildung sind die Gehälter in der Medizin oftmals eher mittelmäßig. Eine gute Facharbeiterstelle in der Industrie ist besser bezahlt als eine Tätigkeit in der Pflege, Manager verdienen mehr als Ärzte. Und die Arbeitszeiten in Krankenhäusern, im Schicht- und Bereitschaftsdienst, gehören zu den unattraktivsten überhaupt.

Der in Deutschland existierende Beruf des Heilpraktikers wird von den anderen Staaten der Europäischen Union nicht anerkannt.

Anders sieht es in der Welt der Heilpraktiker aus: Wer sich auf Homöopathie, Akupunktur und Chakren spezialisiert, darf zwar kranke Menschen behandeln, benötigt jedoch keine Ausbildung. Zur Heilpraktikerprüfung kann sich anmelden, wer einen Hauptschulabschluss hat, 25 Jahre alt und nicht vorbestraft ist. Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden, besteht aus 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, von denen 45 richtig beantwortet werden müssen. Dem schließt sich eine mündliche Prüfung an, die man alleine oder in einer kleinen Gruppe hinter sich bringen muss.

Es ist wenig überraschend, dass ein medizinischer Beruf mit derart niedrigen Ansprüchen zwielichtige Gestalten anzieht, deren Wirken im schlimmsten Fall Menschenleben kostet. So sprach das Krefelder Landgericht im vergangenen Jahr einen nordrhein-westfälischen Heilpraktiker wegen schwerer Verletzungen der Sorgfaltspflicht schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Drei Menschen waren ­gestorben, weil er sie experimentell behandelt hatte. Die Krebspatienten hatten zuvor eine konventionelle Chemotherapie abgelehnt.

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Heilpraktikerwesen jüngst, nachdem eine Frau, die diese Tätigkeit ausübt, auf der Demonstration der »Coronarebellen« Ende August in Berlin zum »Sturm auf den Reichstag« aufgerufen hatte. Die in der Eifel lebende Tamara K. steht den Reichsbürgern nahe und hängt dem Verschwörungsglauben Qanon an, demzufolge demokratische Po­litiker in den USA von einer Pizzeria in Washington, D.C., aus einen Menschenschmuggel- und Kindersexring leiten und ein »tiefer Staat« versucht, die Arbeit des US-Präsidenten Donald Trump zu sabotieren. Beruflich beschäftigt sie sich mit Massage, Bachblüten und anthroposophischer Medizin.

Dass die Qualifikation von Heilpraktikern beziehungsweise deren Mangel ein Problem ist, hat auch die Bundesregierung erkannt. Im Koalitionsvertrag von 2018 vereinbarten CDU, CSU und SPD: »Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen.«
Auf Anfrage der Jungle World sagte Karin Maag (CDU), die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion: »Zum Thema Heilpraktiker ist für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz wichtig: Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker muss gesichert bleiben, wenngleich wir eine Reformierung des ­Berufs, etwa in Bezug auf einheitliche Kriterien der Berufsausübung, an­streben.« Der Koalitionsvertrag sehe eine Neujustierung der Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe vor. »Im Mittelpunkt steht für uns als Unionsfraktion nach wie vor eine konsequente Gesundheitsüberwachung und Aufsichtsbefugnis über Heilpraktiker.«

In Vorbereitung auf eine mögliche Novellierung der Vorschriften für die Berufsausübung schrieb das Bundesgesundheitsministerium im Oktober 2019 Maag zufolge ein Rechtsgutachten aus, um zu klären, welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber zur Stärkung der Patientensicherheit hat. »Aktuell liegt dieses Gutachten noch nicht vor. Die Frist zur Vorlage des Gutachtens endet nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums am 31. Oktober«, sagte die Bundestagsabgeordnete. Auf dieser Grundlage werde dann über die Möglichkeiten einer Reform des Heilpraktikerrechts diskutiert.

Damit wird die Bundesrepublik an einem Sonderweg festhalten. Denn den Beruf des Heilpraktikers gibt es sonst nur in Österreich und der Schweiz. Diese berufsmäßige Ausübung der Heilkunde in Deutschland, schreibt das Magazin Medizindoc, sei »in seiner Form weltweit einzigartig«. Der Beruf des Heilpraktikers wird trotz zahlreicher Abkommen über Ausbildungen und Abschlüsse von den anderen Staaten der Europäischen Union nicht anerkannt.

Und so lasch wie in Deutschland geht es auch in Österreich und der Schweiz nicht zu: In der Schweiz ist einem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahr 2019 zufolge eine Ausbildung mit mehreren Modulen Pflicht, zu denen von Anfang an auch die Vermittlung medizinischer Kenntnisse gehört. Die Ausbildung darf nur an zugelassenen Schulen erfolgen. »Die berufliche Tätigkeit als Heilpraktiker ist in Österreich durch einen umfassenden Arztvorbehalt in weiten Teilen eingeschränkt und unter Strafe gestellt«, stellt der Wissenschaftliche Dienst zur Lage der Heilpraktiker in Österreich fest. Diese dürfen dort weder eine »Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind«, vornehmen, noch solche Zustände behandeln. Die Vorbeugung von Erkrankungen ist ihnen ebenso verboten wie »die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und medizinisch diagnostischen Hilfsmitteln«.

Im Bundestag gibt es allerdings Abgeordnete, die sich dafür einsetzen, die Betätigungsmöglichkeiten der Heilpraktiker zu erweitern. So ist der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Krauß, ein Freund der sogenannten Alternativmedizin. Auf seiner Website berichtete er im Juli von einem Besuch in einer »Naturheilpraxis« im sächsischen Marienberg. Die Branche stehe häufig »im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit«, beklagt er in dem kurzen Text. »Zu Unrecht, denn immerhin besuchen 130 000 Menschen täglich in Deutschland einen Heilpraktiker.« Krauß und die von ihm besuchte Heilpraktikerin seien sich einig, dass »Alternativ- und Schulmedizin im guten Miteinander betrachtet werden müssen«. So übernahm der Bundestagsabgeordnete schon sprachlich die Sicht der Heilpraktiker. Es gibt jedoch nicht zwei Arten von Medizin, sondern nur eine Wissenschaft mit diesem Namen, deren Maßstäben jedes Verfahren zur Bekämpfung und Verhinderung von Erkrankungen genügen muss.

Kurz nach seinem Besuch in der »Naturheilpraxis« forderte Krauß, das bestehende Kooperationsverbot zwischen Ärzten und Heilpraktikern aufzuheben. Ärzte halten allerdings nichts von dieser Idee. Dem Tagesspiegel sagte Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, im August: »Die Menschen in unserem Land müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat bei seinen Regelungen zur Ausübung von Heilkunde der Sicherheit von Patientinnen und Patienten höchste Priorität einräumt.« Damit sei die fast unbegrenzt zulässige Betätigung von Heilpraktikern nicht vereinbar. Das Heilpraktikerwesen stehe »außerhalb der sonst im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen an klar definierte fachliche Qualifikationen auf der Basis fundierter Standards«.