Die IG Metall ist mitverantwortlich für die Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitern

Vier Jahre Leiharbeit

Die Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeiter waren in Deutschland bisher schon nicht gut. Der IG Metall ist es nun gelungen, sie noch weiter zu verschlechtern.

Eigentlich ist es die Aufgabe von Gewerkschaften, die Lohn- und Arbeitsbedingungen abhängig Beschäftigter zu verbessern und Tarifverträge abzuschließen, die den Mitgliedern mehr Schutz bieten, als es die gesetzlichen Mindeststandards vorschreiben. Viele Beobachter reagierten daher verständnislos, als in der vergangenen Woche eine Vereinbarung zwischen der IG Metall und dem für die Metall- und Elektroindustrie zuständigen Arbeitgeberverband Gesamtmetall bekannt wurde, die die Situation von Leiharbeitnehmern drastisch verschlechtert.
Die am 1. April in Kraft getretene Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) schreibt eine maximale »Überlassungshöchstdauer« von 18 Monaten vor. Leiharbeitnehmer dürfen also für höchstens anderthalb Jahre im selben Betrieb arbeiten. So soll Leiharbeit als Dauerzustand verhindert werden. Die neue Tarifvereinbarung der IG Metall sieht eine Höchstdauer von 48 Monaten vor. Bei konkreten Sachgründen kann die Verleihdauer sogar diese vier Jahre überschreiten. Möglich wird diese erhebliche Verschlechterung für die betroffenen Leiharbeitnehmer durch eine Öffnungsklausel im Gesetz: Die Tarifparteien haben nach dessen Verabschiedung sechs Monate Zeit, vom Gesetz abweichende Regelungen für ihre Branche zu vereinbaren.

»Diesen Abschluss hätte ich von christlichen Gewerkschaften erwartet, aber nicht von der IG Metall.« Jutta Krellmann, Linkspartei

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben IG Metall und Gesamtmetall schon frühzeitig mit den Verhandlungen für eine solche Regelung begonnen. Bereits seit Februar liegt die nun bekannt gewordene Rahmenvereinbarung zum neuen »Tarifvertrag zum Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern« (TV LeiZ) unterschrifts­reif vor und muss nur noch regional umgesetzt werden. Eigentlich hätte dies bereits im März abgeschlossen sein sollen, damit die neuen Tarifvereinbarungen gleichzeitig mit dem AÜG in Kraft hätten treten können.

Die IG Metall will jedoch zuerst den Tarifvertrag über neue Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer unter Dach und Fach bringen. Bereits vor fünf Jahren hatten die Tarifparteien vereinbart, dass Leiharbeitnehmer nach sechs Wochen Einsatzdauer 15 Prozent Branchenzuschlag, nach drei Monaten 20 Prozent, nach fünf Monaten 30 Prozent, nach sieben Monaten 45 Prozent und nach neun Monaten 50 Prozent erhalten. Nun will die IG Metall eine höhere Branchenzuschlagstufe nach 15 Monaten Einsatzdauer einbauen. Erst nach Abschluss dieser Verhandlungen soll auch der neue TV LeiZ abgeschlossen werden.

Die nun für Kopfschütteln sorgende Ausweitung der Höchstverleihdauer auf vier Jahre kommt der Gewerkschaft zufolge nur in Ausnahmefällen zur Anwendung. »Das ist aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertreter dem freiwillig zustimmen«, so IG-Metall-Vorstandsmitglied Juan-Carlos Rio Antas gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen. Voraussetzung sei in jedem Fall eine Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat, mit der die Leiharbeit im Betrieb geregelt wird. Da es sich bei solchen Vereinbarungen um ein Geben und Nehmen handle, könnten die Betriebsräte als Gegenleistung für eine 48monatige Überlassungsdauer andere Vorteile für Leiharbeiter verlangen, so der Gewerkschaftssprecher. Trotz dieser Einschränkungen ist die Empörung an der Basis über die geplante tarifliche Regelung groß.

»Diesen Abschluss hätte ich von christlichen Gewerkschaften erwartet, aber nicht von der IG Metall«, sagte Jutta Krellmann, die Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Bundestagsfraktion der Linkspartei und selbst Gewerkschaftssekretärin der IG Metall. »Wenn das Gesetz am Ende besser ist als der Tarifvertrag, dann fragt sich der mündige Gewerkschafter, wozu er eine Gewerkschaft braucht, die solche Tarifverträge abschließt.« Besonders kritisch sieht sie die Pläne, die Verhandlungen über die Verleihdauer weitgehend den Betriebsräten zu überlassen: »Leiharbeiter werden zur Verhandlungsmasse zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern gemacht. Unter den Augen und mit Zustimmung der IG Metall wird die Zwei-Klassen-Belegschaft weiter zementiert. Indem man Normalarbeitsverhältnisse abbaut und die Spaltung der Belegschaften vorantreibt, verbessert man nicht die Arbeits- und Lebensbedingungen abhängig Beschäftigter.«

Tatsächlich fühlen sich bereits jetzt viele Arbeitnehmervertreter mit dem Problem der Leiharbeit von ihrer Gewerkschaft alleingelassen. Auf sie wird die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit abgewälzt – obwohl sie im Gegensatz zu den Gewerkschaften nur sehr beschränkte Möglichkeiten haben, sich gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Für ihre Forderungen zum Streik aufrufen dürfen beispielsweise nur Gewerkschaften, nicht Betriebsräte. Zugleich sind Betriebsräte stärker dem Druck der Arbeitgeber ausgesetzt. Droht das Unternehmen mit Standortverlagerungen oder Arbeitsplatzabbau, sind Arbeitnehmervertretungen nachvollziehbarerweise erpressbar. Die meisten Betriebsräte haben zudem vor allem die Interessen der Stammbeschäftigten und deren Arbeitsplatzsicherheit im Sinn; die Leiharbeitnehmer könnten beim von den Gewerkschaften gepriesenen »Geben und Nehmen« schnell die Leidtragenden sein.

Die Betroffenen laufen deshalb Sturm gegen die Pläne von IG Metall und Arbeitgebern. Im Internet äußert sich heftige Entrüstung und auch innerhalb der IG Metall wächst der Widerstand. »Zoom«, das Netzwerk der IG Metall für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, kritisiert: »Kein Wort zu gleichem Geld für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag! Kein Wort zur Beteiligung von Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit an der Entscheidungsfindung von Betriebsräten in den Entleihbetrieben.«

Die IG Metall rechtfertigt ihr Vorgehen nun mit der schlechten gesetzlichen Ausgangslage. Das neue AÜG sei hinter den gewerkschaftlichen Erwartungen zurückgeblieben und verbessere nur wenig, sagte der Kölner IGM-Vorsitzende Wittich Roßmann. Der bisherige Tarifvertrag werde nur an das neue Gesetz angepasst und nutze dabei »die kleinen Verbesserungen, die in diesem Gesetz enthalten sind«, so Roßmann. Für die Kritiker wirkt dies wenig glaubhaft, waren es doch die Gewerkschaften, die noch vor wenigen Monaten für den Gesetzentwurf demonstrierten. Zudem ist es nicht das erste Mal, dass die Gewerkschaften gesetzliche Öffnungsklauseln im AÜG nutzen, um tarifliche Vereinbarungen zu schließen, die die Situation von Leiharbeitnehmern verschlechtert statt verbessert. So schreibt das Gesetz für Leiharbeitnehmer eigentlich gleiche Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen vor wie für Stammkräfte. Mit ihrem Tarifvertrag mit den Arbeitgebern in der Zeit- und Leiharbeit unterlaufen die DGB-Gewerkschaften jedoch bereits seit Jahren diesen Gleichheitsgrundsatz.

Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken wirft der IG Metall deshalb vor, eine gelbe, also arbeitgebernahe, Gewerkschaft zu sein. Andere sprechen von »Arbeiterverrat« durch die IG-Metall-Führung. Diese Kritik greift jedoch zu kurz. Vielmehr scheinen die Gewerkschaften die Spaltung in Leiharbeitnehmer und Stammbeschäftigte bereits akzeptiert zu haben und entsprechend abzuwägen.

Denn die viel gerühmte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Indus­trie in der Weltmarktkonkurrenz fußt auch auf dem billigen und flexiblen Einsatz von Leiharbeit. Gerade den Industriegewerkschaften, die vorwiegend in exportorientierten Branchen präsent sind, ist dies durchaus bewusst. Im möglichen Verlust dieses Wettbewerbsvorteils sehen viele Beobachter nicht nur ein Risiko für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Exportindustrie, sondern auch für die Arbeitsplätze der dort traditionell gut organisierten Stammbelegschaften. Es ist daher wenig erstaunlich, dass die Gewerkschaften zwar auf eine gewisse Regulierung der Leiharbeit drängen, um so den Druck auf die Stammbeschäftigten etwas zu mindern, den Wettbewerbsvorteil billiger Leiharbeiter aber erhalten möchten.