Stammheimer Landrecht

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Wer genau am 7. April 1977 Siegfried Buback und seine Begleiter erschoss, tut politisch eigentlich nicht viel zur Sache. Doch mag es für die Angehörigen des damaligen Generalbundesanwalts, seines Mitarbeiters und seines Fahrers eine wichtige Information sein. Für den mutmaßlichen Schützen Stefan Wisniewski könnte es noch einmal ungemütlich werden. Und viele, die in jener Zeit die kollektive Verurteilung der RAF-Mitglieder als »Stammheimer Landrecht« kritisierten, könnten ihre späte Bestätigung finden.

Der Spiegel, der jenen Ausdruck 1977 im Hinblick auf das Urteil gegen Andreas Baader gebraucht hatte, meldete am Wochenende, Stefan Wisniewski habe geschossen, Günter Sonnenberg das Motorrad gefahren und Christian Klar im Fluchtauto gewartet. Diese Informationen habe der Verfassungsschutz bereits Anfang der achtziger Jahre von dem ehemaligen Mitglied der »Bewegung 2. Juni«, Verena Becker, erhalten, das habe auch die Stasi erfahren. Der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Richard Meier, sagte der Bild, nach seinem Wissen seien »keine Erkenntnisse zum Täterkreis der RAF unterdrückt« worden. Das Bundeskriminalamt wiederum habe nach Angaben des Spiegel vor 17 Jahren von Silke Maier-Witt erfahren, dass Knut Folkerts sich zum Zeitpunkt der Morde im Ausland befand. Seine Tatbeteiligung, die für die Justiz »auf der Hand« lag, wäre danach widerlegt.

regina stötzel