Knappes Geld

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Nein, zögerliches Vorgehen will man sich im Berliner Kabinett nicht vorwerfen lassen. Und so haben die Minister vergangene Woche den Gesetzentwurf zur Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter verabschiedet, obwohl die Vorlage von den Opferverbänden heftig kritisiert wurde. Nun sollen alle schon erhaltenen Leistungen auf die noch anstehenden angerechnet werden. Wer also bereits für die erlittenen Qualen in Konzentrationslagern Geld bekommen hat, hat keinen Anspruch auf Zahlungen. Ebenso wenig die Zwangsarbeiter, die außerhalb der Grenzen des deutschen Reiches von 1937 eingesetzt wurden. Obwohl das Geld ohnehin viel zu knapp ist - in absehbarer Zeit kann höchstens die Hälfte der geplanten Summe ausgezahlt werden - soll eine Milliarde Mark in einen Zukunftsfonds fließen, für den es bislang kein Konzept gibt. Wenn es überhaupt so weit kommt. Denn noch immer sind nur 145 Firmen bereit, der Stiftungsinitiative beizutreten. Folglich fehlen noch fast drei der zugesicherten fünf Milliarden Mark. Konsequenzen aus der harten Haltung der Minister hat der Münchner Opferanwalt Michael Witti gezogen: Er empfahl seinen US-Kollegen, aus Protest in dieser Woche nicht an der nächsten Verhandlungsrunde zwischen Bundes- und US-Regierung teilzunehmen.