Ankara - Strasbourg - Ankara

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Nun bleibt nur noch das Parlament: Die oberste türkische Staatsanwaltschaft hat das Todesurteil gegen Abdullah Öcalan, den Chef der Arbeiterpartei Kurdistans, am vergangenen Donnerstag bestätigt. Der juristische Weg ist mit der Entscheidung von Generalstaatsanwalt Vural Savas, neue Ermittlungen nicht zuzulassen, beendet. Das im Juni in erster Instanz gegen Öcalan gefällte Todesurteil war bereits im November von der türkischen Justiz bestätigt worden. Nach Ansicht von Savas kann »der Fall Öcalan« nun dem türkischen Parlament überstellt werden, dieses soll dann über eine Hinrichtung entscheiden. Allerdings hat die türkische Regierung angekündigt, eine Entscheidung aus Strasbourg abzuwarten: Auf Antrag von Öcalans Anwälten befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Fall des PKK-Chefs. An eine hier getroffene Entscheidung ist die Türkei aber nicht gebunden.