Deutsches Haus

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Die Zahl der Asylbewerber ist im August erneut gesunken: 8 356 Menschen suchten in Deutschland Zuflucht, das sind 1 012 weniger als im August 1996. Gleichzeitig müssen sich immer mehr Flüchtlinge auf die Dienste professioneller Schleuser verlassen, um in die BRD zu kommen. 3 622 Personen wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres von der Grenzpolizei erwischt, die sich von Profis ins Land bringen lassen wollten. In den sechs Monaten vorher waren es nur rund 3 000 gewesen. Insgesamt wurden an Deutschlands Grenzen im ersten Halbjahr 15 400 Menschen festgenommen, die versuchten, illegal einzureisen - fast 5 000 mehr als in den sechs Monaten vorher. Zwei der ursprünglich zwölf Nigerianer, die in Hannover Kirchenasyl gegen ihre drohende Abschiebung gefunden hatten, sind nach Kanada ausgereist. Anders als in Deutschland werde dort ihren Aussagen, warum sie aus der Militärdiktatur geflohen seien, Glauben geschenkt, sagten die Flüchtlinge. Sieben indische Asylbewerber wurden am 4. September im sächsischen Pirna von jugendlichen Rechtsradikalen attackiert. Die 13 bis 18 Jahre alten Angreifer zeigten den Hitlergruß, brüllten Parolen und prügelten mit Ledergürteln auf die Flüchtlinge ein, von denen einer verletzt wurde. Die Bundesregierung soll den Beitritt Polens und Tschechiens zur Europäischen Union von der "Heilung des Vertriebenenunrechts" abhängig machen. Das hat Erika Steinbach, Vizevorsitzende des Bundes der Vertriebenen und Bundestagsabgeordnete der CDU, auf dem diesjährigen "Tag der Heimat" in Berlin gefordert. Insbesondere das "Recht auf Heimat" der aus den östlichen Nachbarländern stammenden Deutschen dürfe "nicht länger ignoriert" werden. Ein solches "Heimatrecht" für Menschen, die nicht seßhaft leben, enthält die europäische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten nicht. Darum wurde die Konvention am 10. September auch von der Bundesrepublik unterzeichnet - nach jahrelanger Verzögerung, die vor allem darauf zurückzuführen ist, daß laut Konventionstext auch Sinti und Roma als nationale Minderheit anzusehen sind. Ein in Bayern lebender Asylbewerber sollte in den Iran abgeschoben werden, weil seiner Aussage, er sei aktives Mitglied der Opposition in dem islamisch-fundamentalistisch regierten Staat gewesen, kein Glauben geschenkt wurde. Er war aber als Oppositioneller so aktiv gewesen, daß er auf den Bildern gleich mehrerer deutscher Fernsehsender als Teilnehmer von Demonstrationen gegen das Mullah-Regime identifiziert werden konnte. Nun muß das Verwaltungsgericht Ansbach ein neues Verfahren einleiten. Im Ostberliner Bezirk Pankow wurde in der Nacht des 8. September ein Brandanschlag auf ein Ausländerwohnheim verübt. Kurz vor Mitternacht beobachteten Heimbewohner, wie zwei Männer Molotow-Cocktails gegen die Wand des von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien bewohnten Hauses schleuderten. Die Brandsätze prallten jedoch ab und verbrannten auf dem Rasen. Drei Polizeibeamte aus Frankfurt/Main haben vor dem dortigen Landgericht die Mißhandlung von Ausländern gestanden. Sie hatten die Festgenommenen mit Fäusten und Schlagstöcken traktiert; einer der Angeklagten, die in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 27 und 36 Monaten verurteilt wurden, hat einem Gefangenen die Dienstpistole in den Mund gehalten, "um ihm einen Schreck einzujagen". Die Waffe sei aber "nicht durchgeladen" gewesen.