Asylbewerber mußten 1 000 000 Mark zahlen

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Mehr als eine Million Mark hat die Bundesrepublik Deutschland bislang von Asylbewerbern kassiert, die die Kosten für ihre eigene Abschiebung zahlen mußten. Die Möglichkeit, bei den Flüchtlingen gefundenes Geld zur Deckung von Kosten einzubehalten, gibt es der Einführung des neuen Asylverfahrensgesetzes 1993. Aus der Antwort der Bundesregierung ist unter anderem ersichtlich, daß jeder Flüchtling Pech hat, der auf einen Grenzschutz-Beamten des gehobenen Dienstes trifft: Der kostet 90 Mark die Stunde, ein Grenzschützer des mittleren Dienstes nur 63 Mark.