Anschlusstreffer

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Für die Geschäftsführung des Babylon Mitte müssen sie ein nicht endender Alptraum sein, diese »Anarchisten«, die »keine Verhandlungspartner« seien, weil sie Böses im Schilde führten und »Guerillamethoden« anwendeten. Was klingt wie die Rhetorik eines Staatschefs, der sich keinen Terroristen beugen möchte, sind die Worte eines Kinochefs, dessen Beschäftigte sich in einer syndikalistischen Gewerkschaft organisiert haben. In einer Gewerkschaft, genau! Man kann es ruhig laut sagen. Denn die FAU Berlin darf sich gemäß Gerichtsbeschluss von vergangener Woche wieder so nennen.
Zuvor war der FAU ein Boykott des Kinos untersagt worden, mit dem sie Tarifverhandlungen erzwingen wollte. Sie ließ dennoch nicht locker, was in einer einstweiligen Verfügung gipfelte, wonach sich die Gewerkschaft nicht mehr als solche bezeichnen durfte. Irgendwie sei das »geschäftsschädigend« für das Kino, argumentierten dessen Anwälte. Die Gewerkschaft, die keine sein durfte, nannte die Verfügung »absurd« und einen »Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit«. Sie klagte sich daraufhin durch zwei Instanzen.
Der Richter des Berliner Kammergerichts war sich seiner Sache sicher. Bereits nach 15 Minuten hielt er den Fall für »ausverhandelt«. Die einstweilige Verfügung sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die etwa 50 FAU-Anhänger durften jubeln, zogen mit einer Spontandemonstration vor das Babylon und feierten am Abend zusammen mit Emmely-Unterstützern einen doppelten Erfolg an diesem Tag.
Wegen anderer Urteile ist es für die FAU Berlin immer noch schwierig, für ihre Forderungen im Kino zu kämpfen. Aber die Situation ist entspannter, nachdem es schon so aussah, als würde die FAU unter den Klagen zusammenbrechen. Gefühlt steht es nur noch 6:5 für das Babylon. Denn schon zuvor musste das Kino Rückschläge in Prozessen gegen FAU, Betriebsrat und Beschäftigte einstecken. Es ist ein teures Hobby, das sich die Geschäftsführung da gönnt, und so auch kein Wunder, wenn es nichts zu verteilen gibt.