Deutsches Haus

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Wie die Schweriner Volkszeitung am 14. Juli berichtete, wurde in Pritzwalk (Brandenburg) ein Flugblatt der Organisation »Neue Ordnung« an private Haushalte verteilt, das unter der Überschrift »Michel, wach auf!« unter anderem rassistische Äußerungen wie »Invasive Arten verursachen Massensterben – Einwanderung stoppen« enthielt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin sah auf Nachfrage der Schweriner Volkszeitung »keine strafrechtliche Relevanz«, einzig das fehlende Impressum sei ein zu ahndender Gesetzesverstoß. Die Äußerungen hingegen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Anfang Juli erhielt eine Familie in Hoffeldt (Baden-Württemberg) einen rassistischen Drohbrief. Der anonyme Autor diffamierte sie darin als »Niggerfamilie« und beschimpfte sie mit Sätzen wie »Verpisst euch endlich, ihr schwarzen Bastarde und Hurensöhne« und »Wir wollen keine Nigger – Ausländer raus«. Wie die Stuttgarter Zeitung am 11. Juli berichtete, wurde in der Zwischenzeit eine in der Nachbarschaft angebrachte Solidaritätserklärung, die die fremdenfeindlichen Motive des Absenders verurteilte, von Unbekannten mehrfach heruntergerissen. Am 8. Juli verurteilte das Landgericht Leipzig (Sachsen) den aus Erfurt stammenden Marcus E. wegen Mordes an einem jungen Mann irakischer Herkunft zu einer Haftstrafe von 13 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der zweite Angeklagte, Daniel K. aus Leipzig, erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine dreijährige Haftstrafe, die er in einer therapeutischen Einrichtung verbüßen muss. Im Urteil wurde herausgestellt, dass die Tat fremdenfeindlich motiviert war. Bis zum Schluss hielten Ermittler und Anklagebehörden in dem Mordfall ein rassistisches Motiv für nicht erwiesen, da die beiden Männer während der Tat »keine eindeutig fremdenfeindlichen Aussagen geäußert« hätten. Die langjährigen Aktivitäten von Marcus E. und Daniel K. in der Nazi-Szene waren jedoch bekannt. Wie die Taz berichtete, stellte sich im Prozessverlauf heraus, dass die Täter Tätowierungen wie den Schriftzug »Rassenhass«, ein Bild von Adolf Hitler, ein Hakenkreuz sowie weitere Symbole und Parolen mit eindeutigen politischen Botschaften trugen. Einem 19Jährigen wurde unter anderem mit dem Verweis auf seine Hautfarbe an zwei Abenden hintereinander der Eintritt in Diskotheken in Gießen (Hessen) verwehrt. Wie die Giessener Allgemeine am 7. Juli berichtete, verweigerte ein Türsteher den Einlass mit den Worten: »Wir stehen heute nicht auf Braun.« Zuletzt berichteten Gießener Tageszeitungen 2006 über rassistische Vorfälle ähnlicher Art. Durch einen Artikel des Gießener Anzeigers wurde damals bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund am Eingang einer Diskothek ungewöhnlich häufig abgewiesen wurden. Im selben Jahr berichtete die Gießener Allgemeine Zeitung, dass eine 22jährige Angestellte einer anderen Diskothek entlassen wurde, weil sie sich geweigert hatte, einen bekannten Nazi zu bedienen.   HS