»Pauschal speichern geht nicht«

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat in der vergangenen Woche sechs Telekommunikationsunternehmen angezeigt. Sie sollen nach seinen Erkenntnissen unter anderem eingehende Telefonverbindungen ihrer Kunden und den Aufenthaltsort von Handynutzern illegal gespeichert haben. Werner Hülsmann vom AK Vorrat gibt Auskunft.

Der AK Vorrat beruft sich für seine Anzeige auf eine Verschlusssache der Generalstaatsanwaltschaft München. Wie sind Sie an die Informationen gekommen?
Sie sind uns zugespielt worden.
Gibt es schon Reaktionen der angezeigten Unternehmen?
Auf dem »Jour Fixe Telekommunikation«, einer Veranstaltung, die zweimal im Jahr vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgehalten wird, gab es in der vergangenen Woche Aussagen nach dem Motto: »Wir dürfen doch 180 Tage lang speichern.« Da scheint es in den Unternehmen mit der Kenntnis des Telekommunikationsgesetzes nicht allzu weit her zu sein. Die Maximalfrist von 180 Tagen gilt nur für Daten, die zu Abrechnungszwecken, für Einzelverbindungsnachweise oder andere im Gesetz festgelegte Zwecke nötig sind. Pauschal speichern geht nicht.
Haben die Unternehmen einen Verwendungszweck für die höchstwahrscheinlich illegal gespeicherten Daten?
Das wird die Bundesnetzagentur aufgrund unserer Anzeige ermitteln müssen.
Welche Höchststrafe droht den Unternehmen?
Sollte die Bundesnetzagentur die Datenspeicherung als unzulässig bewerten, würde ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro anfallen.
Ihr Arbeitskreis empfiehlt besorgten Bürgern, zu anderen Anbietern zu wechseln. Ist es sicher, dass andere Firmen ordnungsgemäß mit den Daten umgehen?
Ich gehe davon aus, dass die bayerische Generalstaatsanwaltschaft, in deren uns zugespielten Dokumenten alle Unternehmen mit ihren jeweiligen Speicherfristen aufgeführt werden, gut recherchiert hat. Der AK Vorrat fragt auch regelmäßig bei den Providern an, wie es mit ihren Speicherzeiten aussieht. Die Angaben decken sich zwar nicht zu 100 Prozent. Das kann daran liegen, dass die Informationen der Generalstaatsanwaltschaft nicht aktuell sind. Aber es ist auch möglich, dass die Angaben, die uns gegenüber gemacht werden, Informationen für die Öffentlichkeit sind, während die interne Speicherpraxis dann doch anders ist. Genaues muss die Bundesnetzagentur ermitteln.