Deutsches Haus

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Am 20. Februar berichtete der MDR, dass der FSV Zwickau (Sachsen) seinen Stürmer Robin Hölzel für einen Monat suspendiert habe. Der 18jährige hatte sich zuvor fremdenfeindlich auf seiner Facebook-Seite geäußert. Dort hatte er beklagt, dass eine »Nichtdeutsche« die Casting-Show »Voice of Germany« gewonnen habe. Trotz der Suspendierung nahm der Verein den Fußballspieler in Schutz, seine Äußerungen seien »naiv« und »spontan« gewesen. Indessen sind die Ermittlungen wegen rechtsextremer und antisemitischer Fangesänge während eines Spiels des Vereins im vergangenen November eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, man habe die Täter nicht identifizieren können, daran Schuld trage auch die Vereinsspitze, die sich nicht an der Aufklärung beteiligt habe. In Berlin ist am 20. Februar eine Schulklasse von 10- bis 11jährigen in einer S-Bahn rassistisch beschimpft worden. Dem Tagesspiegel zufolge befanden sich die 18 Schüler einer Kreuzberger Schule, die einen hohen Anteil an Migranten aufweist, auf einem Ausflug, als ein Fahrgast mittleren Alters sie als »Scheißtürken« bezeichnete und »Türkenpack ab nach Auschwitz« rief. Die Schule erklärte, dass sie Anzeige gegen unbekannt erstatten werde. Wie ein Gerichtssprecher am 20. Februar der Süddeutschen Zeitung mitteilte, hat das Amtsgericht Gemünden (Bayern) eine Anklage gegen den 35jährigen Neonazi Martin Wiese zugelassen, der bereits 2005 wegen eines geplanten Sprengstoffanschlags auf das Jüdische Zentrum in München verurteilt worden war. Dieser muss sich nun wegen Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft ihm vor, im vergangenen August beim »Nationalen Frankentag« in Roden vor Medienvertretern die NS-Gewaltherrschaft in einer »die Würde der Opfer verletzenden Weise« gebilligt zu haben. Am 16. Februar gab der türkisch-islamische Verband Ditib in Berlin bekannt, dass ein in der vorangegangenen Woche bekannt gewordener Drohbrief an die Şehitlik-Moschee in Neukölln auch seine Gemeinde in Tegel erreicht habe. Der Taz zufolge handelt es sich um ein neunseitiges Schreiben, in dem »alle raum-, wesens-, und kulturfremden Ausländer« aufgefordert werden, binnen sechs Monaten das Land zu verlassen, anderenfalls müssten sie um »Gesundheit und Leben« fürchten. Wie die Taz berichtete, hat am 16. Februar das Magdeburger Landgericht im Fall des in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh den Antrag der Nebenklage zurückgewiesen, ein neues Brandgutachten einzuholen. Das Gericht argumentierte, dass neue Erkenntnisse zu den Brandursachen keine Rückschlüsse auf die Rolle des verantwortlichen Dienstgruppenleiters zuließen. Zuvor hatten Ermittlungen ergeben, dass dieser nach der Festnahme Jallohs rüde rassistische Scherze mit dem diensthabenden Polizeiarzt gemacht hatte und auf dem polizeilichen Video aus der Brandzelle entscheidende Stellen gelöscht worden waren.   hm