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In der vorigen Woche debattierte der Bundestag über die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit deutscher Behörden und Ministerien. Viele Akten sind weiterhin nicht zugänglich.
70 000 Mark Abfindung kassierte Carl-Theodor Schütz, nachdem ihm der Bundesnachrichtendienst (BND) 1964 wegen seiner NS-Vergangenheit gekündigt hatte. Schütz erstritt die Summe vor Gericht, wegen der Entlassung von seinem Posten als Abteilungsleiter beim BND war er vorübergehend in Geldnot geraten und musste sein Haus verkaufen. Dabei konnte sich Schütz auf eine exzellente berufliche Beurteilung berufen. Reinhard Gehlen, der während der NS-Zeit als Leiter der Gruppe Ost der Heeresabteilung maßgeblich am Unternehmen Barbarossa beteiligt war, setzte sich besonders für ihn ein. Gehlen, der bis 1968 Präsident des BND war, erläuterte dem vormaligen Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, Adenauers Staatssekretär Hans Globke, in einem Schreiben, warum die NS-Elite auch nach dem Ende des NS-Regimes gebraucht werde: Die ehemaligen Beamten der Gestapo seien die »einzig kriminalistisch geschulten Beamten (…), die die Gewohnheit des Umgangs mit intelligenten Gegnern haben, wie sie im Kreise der Kriminellen regelmäßig nicht anzutreffen sind«. Für Gehlen und seinen Adressaten war klar, wer damit gemeint war. Es ging vor allem um Kommunisten.
Schütz hatte bereits 1924 diesen Gegner fest im Blick, als er als Mitglied des Freikorps Rhein-Ruhr gegen streikende Arbeiter kämpfte. Er trat bereits im Oktober 1931 in die SS ein. 1933, als er schon als angehender Jurist beim Oberlandesgericht Köln beschäftigt war, beteiligte er sich an Überfällen auf Wohnungen von Kommunisten. Im selben Jahr wurde er wegen schwerer Misshandlung von wehrlosen Frauen und Männern von der noch nicht vollständig gleichgeschalteten Justiz zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, aber bald begnadigt. Seine NS-Mordkarriere führte ihn nach Polen, in die Ukraine und nach Italien. Beim Massaker in den Ardeatinischen Höhlen, bei dem 335 Geiseln der SS ermordet wurden, kommandierte Schütz die Erschießungskommandos. Am Massaker beteiligte Täter sagten später aus, Schütz sei einer der Haupttäter gewesen.
Dass ein solcher Mann seine Karriere in der Bundesrepublik fortsetzen und wegen seiner Entlassung gerichtlich eine Abfindung erstreiten konnte, war keine Ausnahme. Die Karriere eines Carl-Theodor Schütz, der 1985 in Köln starb, ohne jemals gerichtlich belangt worden zu sein, beschäftigte in der vorigen Woche noch einmal den Bundestag.
Am 8. November debattierte das Parlament knapp zwei Stunden lang über die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit deutscher Behörden und Ministerien. Dass es sich dabei keineswegs um ein Thema der Vergangenheit handelte, wurde schnell deutlich. Noch heute sind Akten gesperrt, die den Schutz belegen, den bundesdeutsche Behörden und Geheimdienste NS-Verbrechern wie Klaus Barbie, Adolf Eichmann oder Walter Rauff gewährten. Auch die Vita von Carl-Theodor Schütz wurde wegen der Geheimhaltung erst Ende Oktober durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung bekannt. Jan Korte, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, wies auf die Nachkriegskarriere von Schütz in der Debatte ebenso hin wie Wolfgang Thierse (SPD) und die Parteivorsitzende der Grünen, Claudia Roth. Mit dem pflichtschuldigen Entsetzen über den Fall Schütz waren aber die Gemeinsamkeiten schon beendet.
Die Linkspartei möchte in die Erforschung der NS-Verstrickung deutscher Behörden auch die sechziger und siebziger Jahre einbeziehen und fordert die Öffnung sämtlicher Akten. Es dürfe keine Handhabe mehr geben, um Akten über die braunen Kontinuitäten in der Bundesrepublik mit dem Verweis auf das Staatsinteresse zurückzuhalten, betonte Korte. Die SPD hingegen hat sich mit FDP und Union auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt, der sich auf die Erforschung der frühen Jahre der Bundesrepublik beschränkt. Vor allem anhand des jeweiligen Forschungsinteresses zeigte sich die völlig unterschiedliche Stoßrichtung der Anträge, über die am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag debattiert wurde.
SPD, FDP und Union wollen untersuchen, warum aus der Bundesrepublik trotz der Beschäftigung zahlreicher NS-Funktionäre in ihren Institutionen eine stabile Demokratie wurde. In der Bundestagsdebatte betonten besonders die Redner von Union und FDP, dass es sich nach so langer Zeit erübrige, nachzurechnen, wie viele NS-Täter in den Ministerien und Behörden beschäftigt waren. So waren bei Stefan Ruppert von der FDP zwar einige selbstkritische Töne über die Landesverbände seiner Partei zu hören, die in den fünfziger Jahren in mehreren Bundesländern zu Nachfolgeorganisationen der NSDAP geworden waren, doch kurz darauf stimmte er ein Loblied auf die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik an. Dabei führte Ruppert ausdrücklich das Verbot der KPD an. Dass dieses Verbot von einem Bundesverfassungsgericht verhängt wurde, dessen Personal im NS-Staat für die Jagd auf Kommunisten geschult worden war, war ihm keiner Erwähnung Wert.
Dagegen ging Korte auf die Konsequenzen ein, die die Präsenz der Nazis in den staatlichen Institutionen für die wenigen Antifaschisten in der Bundesrepublik hatte. Sie wurden erneut an den Rand gedrängt, bedroht und nicht selten verfolgt. In ihrem im Oktober mit dem Deutschen Buchpreis 2012 ausgezeichneten Roman »Landgericht« hat die Schriftstellerin Ursula Krechel mit dem Protagonisten Richard Kornitzer, einem aus der Emigration zurückgekehrten Richter, exemplarisch eine solche Biographie bekannt gemacht.
»Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich Feindesland«, sagte der antifaschistische Staatsanwalt Fritz Bauer, der wesentlich dazu beitrug, dass die Frankfurter Auschwitz-Prozesse zustande kamen. Informationen über den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann, die er von einem in Argentinien lebenden ehemaligen KZ-Häftling erhalten hatte, leitete er 1960 an die israelischen Behörden weiter, weil er den deutschen Ämtern misstraute.
Korte ging in seiner Rede auch auf Tausende unbekannte Menschen ein, die in den fünfziger Jahren als tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten wieder verfolgt und inhaftiert wurden. In dem kürzlich fertiggestellten Film »Verboten – verfolgt – vergessen. Die Verfolgung Andersdenkender in der Adenauerzeit« gibt der Regisseur Daniel Burgholz einen Einblick in das Ausmaß und die Folgen dieser deutschen Verfolgung von Linken. Im Zentrum steht das Ehepaar Ingrid und Herbert Wils aus dem Ruhrgebiet. Als Mitglieder der in Westdeutschland 1951 verbotenen Freien Deutschen Jugend waren beide wegen der Herstellung einer Betriebszeitung und des Singens von als staatsfeindlich eingeschätzten Liedern jahrelang inhaftiert. Der Film verzichtet auf Heroisierung, seine Stärke liegt darin, dass er auch zeigt, wie sich die Verfolgung auf das Umfeld der Betroffenen auswirkte. Manche haben die zweite Verfolgung nicht überlebt.
Herbert Wils berichtet im Zeitzeugengespräch, viele Genossen hätten nicht begreifen können, wieso sie nur wenige Jahre, nachdem sie die Konzentrationslager der Nazis überlebt hatten, erneut im Gefängnis saßen, und nicht nur das Gefängnispersonal, sondern auch die zuständigen Richter sich noch in Positionen befanden, die sie bereits vor 1945 innehatten.