Schuldig bei Verdacht – Bayern auf dem Weg in den Überwachungsstaat

Vorbeugen bis zum Verfassungsbruch

Mit einem neuen Polizeiaufgabengesetz will die bayerische Landesregierung die Befugnisse der Beamten erheblich ausweiten. Kritiker sehen in dem Vorhaben einen weiteren Schritt zum Überwachungs- und Präventionstaat.

Angetan von einer »sehr positiven Entwicklung« zeigte sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der vergangenen Woche. Er sagte im Fernsehen, die Zahl der Straftaten in Bayern im Jahr 2017 läge etwa auf dem Niveau von vor 20 Jahren. Die bayerische Staatsregierung ist jedoch offensichtlich noch nicht zufrieden. Sie hat eine Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) vorgelegt, in der eine erhebliche Ausweitung der polizeilichen Befugnisse vorgesehen ist. Die CSU bedient sich hierfür des Begriffs der »drohenden Gefahr«, der erstmals im Juli 2017 bei der Verschärfung des sogenannten Gefährdergesetzes an Stelle der zuvor üblichen »konkreten Gefahr« eingeführt wurde. So wurde damals die rechtliche Möglichkeit geschaffen, um sogenannte Gefährder mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen oder unbefristet in Vorbeugehaft zu nehmen – ohne dass eine Straftat vorliegt.

Im geplanten PAG spielt der Begriff eine noch wichtigere Rolle, obwohl er nicht eindeutig definiert ist. Unter Berufung auf ihn soll die Polizei in Zukunft nicht nur Daten sicherstellen können, auch Eingriffe in die Telekommunikation, die Überwachung der Online-Kommunikation sowie die Beschlagnahmung der Post sollen möglich werden. Das neue PAG bezieht sich dabei ausschließlich auf den präventiven Bereich – sofern ein Richter zustimmt, könnten diese Maßnahmen also ergriffen werden, noch bevor überhaupt Straftaten begangen worden sind. Auf diese Weise erhielte die Polizei eine Reihe von Befugnissen, die gemäß dem Trennungsgebot eigentlich den Geheimdiensten vorbehalten sind.

Zudem beinhaltet das PAG Befugnisse, die die Freiheits- und Bürgerrechte unbeteiligter Personen verletzen. Läge eine von der Polizei als drohende Gefahr bewertete Situation vor, dürfte sie auf öffentlichen Versammlungen Bild- und Tonaufnahmen von einzelnen Personen anfertigen. Sollte das nicht möglich sein, weil es beispielsweise zu unübersichtlich ist, um Aufnahmen von einzelnen Personen zu machen, dürften die Beamten sogar das gesamte Geschehen aufzeichnen, also auch diejenigen Versammlungsteilnehmer, die nicht Ziel der polizeilichen Maßnahme sind. Die so gesammelten Materialien könnten dann jeweils in Systeme zur »automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern« eingespeist werden, in besonderen Fällen wäre darüber hinaus der Einsatz einer Personenerkennungssoftware möglich. Als Begründung reichten demnach »tatsächliche Anhaltspunkte« aus, dass Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden könnten.

 

»Der Gesetzentwurf ist in meinen Augen nicht nur verfassungswidrig, sondern im Kern demokratie­feindlich.« Claudia Stamm, fraktionslose Abgeordnete im bayerischen Landtag

 

Kritiker sehen in diesen Maßnahmen einen Schritt in den Überwachungs- und Präventionstaat. Der vorgelegte Entwurf hebele den Datenschutz aus, sagt etwa die fraktionslose Landtagsabgeordnete Claudia Stamm. Sie verließ 2017 aus Protest die Grünen und gründete die Partei »Mut«, mit der sie eine progressive linke Politik vertreten möchte. Es sei mittlerweile deutlich, so Stamm, »wohin die Reise geht«. »Der Gesetzentwurf ist in meinen Augen nicht nur verfassungswidrig, sondern im Kern demokratiefeindlich.«
Mit ihrer Kritik ist die Abgeordnete nicht allein. Neben dem Angriff auf die Bürger- und Freiheitsrechte sorgt vor allem die Einführung einer »erweiterten DNA-Analyse« für Unmut. Mit dieser Technik sollen bei »Spurenmaterial unbekannter Herkunft« zusätzlich zur Haar- und Augenfarbe auch die Hautfarbe sowie die »biogeographische Herkunft« bestimmt werden können. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Feststellung der vermeintlichen »Ethnie«, ohne dass die CSU diesen Begriff direkt aufgreift. Das Verfahren ist jedoch alles andere als sicher. Kritiker haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sich mit dieser Analyse keine sicheren Aussagen treffen lassen, sondern lediglich eine Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann. Fehlerhafte Analysen seien deshalb programmiert, die Folgen könnten weitreichend sein.

Bei einer Expertenanhörung im Landtag nahm jüngst auch Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, Stellung zu dem Gesetzentwurf. Er sprach von einem »gewaltsamen Paradigmenwechsel im bayerischen Polizeirecht«. Die Befugnisse würden mit dem neuen PAG weit über jene hinausgehen, die dem Bundeskriminalamt bei der Terrorismusbekämpfung zur Verfügung stehen. Es sei zwar erforderlich, der Polizei im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus eine angemessene Unterstützung anzubieten, betonte der Richter. In dem Entwurf würden jedoch »von der Verfassung gesetzte Grenzen« überschritten.

Ähnlich sieht das der SPD-Abgeordnete Franz Schindler, der dem Rechtsausschuss des Landtags vorsitzt. »Eine immer öfter verdeckt agierende Polizei trägt nicht zu mehr Sicherheit bei«, so der Rechtspolitiker, »sondern gefährdet die Freiheitsrechte auch von unverdächtigen Personen.« Nach seiner Einschätzung ist die Polizei ohne neue Befugnisse bereits in der Lage, »ihre Aufgaben gut zu erledigen«.

Die harsche Kritik wird das Vorhaben kaum aufhalten. Die Expertenanhörung war vermutlich der letzte Schritt, bevor das Gesetz den Landtag passieren wird. Manche Vorgaben, beispielsweise zur erweiterten DNA-Analyse, haben in leicht abgeschwächter Form sogar schon Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung gefunden. Es ist daher wahrscheinlich, dass das bayerische PAG als Blaupause für eine weitere bundesweite Einschränkung der Bürgerrechte dient.