Der Streit über die Rentenversicherung geht weiter

Volle Kassen, arme Rentner

Im Gegensatz zur kapitalgedeckten Altersvorsorge geht es der oft totgesagten gesetzlichen Rentenversicherung prächtig. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Sozialverbände haben unterschiedliche Vorstellungen, wie das SPD-geführte Arbeitsministerium damit umgehen soll.

So sieht es also aus, wenn sich Freidemokraten um Altersvorsorge kümmern: Die vorige FDP-Bundestagsfraktion hatte wegen der Betriebsrenten ihrer Mit­arbeiter bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Schulden von mehr als fünf Millionen Euro – und diese einfach nicht bezahlt. Denn nachdem die FDP 2013 aus dem Bundestag geflogen war, war die Partei extrem klamm. Nun hat die Zusatzversorgungskasse aufgegeben, sie sieht keine Chance mehr, das Geld einzutreiben. Den Schaden haben diejenigen, die eine niedrigere Betriebsrente bekommen. Folgen für den Arbeitgeber: keine.

So geht das mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber einfach nicht zahlen will. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das deutlich schwieriger. Zahlt der Arbeitgeber Sozialbeiträge nicht, kann er schlimmstenfalls ins Gefängnis kommen.

Nicht nur wegen der zwangsweise guten Zahlungsmoral der Arbeitgeber sieht es in der Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung zurzeit bestens aus. Die Konjunktur boomt, nie zuvor ­waren in der Bundesrepublik so viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Rentenkasse aus, weil automatisch Beiträge von jedem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Versuchen Arbeitgeber, die Zahlungen zu verzögern, werden Sozial­versicherungsträger schnell rabiat. Aus den Beiträgen der heutigen Versicherten werden die Bezüge der heutigen Rentner gezahlt, für weitere Leistungen gibt es zudem Steuerzuschüsse. Das ist das sogenannte Umlageverfahren.

Nach der rot-grünen Rentenreform von 2002 sind die Rentenansprüche allerdings erheblich zugunsten der ­privaten Altersvorsorge eingeschränkt worden. Bei dieser und vielen Betriebsrenten gilt das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren. Dabei wird Kapital angesammelt, das verzinst und mit dem später die Auszahlung finanziert wird. Die Höhe hängt vom Zustand der Kapitalmärkte ab. Dieses Verfahren ist ­zurzeit in der Krise, weil die Zinsen so niedrig sind.

Der so oft totgesagten gesetzlichen Rentenversicherung dagegen geht es prächtig. »Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach wie vor sehr erfreulich. Die Löhne steigen seit Jahren kräftig und die ­Beschäftigung nimmt kontinuierlich zu«, so Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der gesetzlichen Rentenversicherung. Man habe »beträchtliche finanzielle Reserven« aufgebaut. Nach Auszahlung der Renten bleibt noch eine ganze Menge übrig. Im vergangenen Jahr war es eine halbe Milliarde Euro.

»In Österreich ist der Renten­versicherungsbeitrag der Arbeit­geber höher als der Beitrag der Arbeitnehmer.« Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK

Obwohl der Beitragssatz zu Beginn des Jahres um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt wurde – die von Beschäftigten und Arbeitgebern je zur Hälfte zu bezahlen sind –, sollen in diesem Jahr Prognosen zufolge sogar 1,4 Milliarden übrigbleiben. Die fließen in die sogenannte Nachhaltigkeitsreserve für Rentenzahlungen, die dann bei rund 35 Milliarden liegen würde. Damit könnte die Rentenversicherung, wenn auf einen Schlag alle Einnahmen ausblieben, 1,62 Monate lang die Renten weiterzahlen.

Die Nachhaltigkeitsreserve ist politisch wichtig. Denn an ihre Höhe ist der Beitragssatz gekoppelt. Gesetzlich vorgesehen ist, dass sie bei mindestens 0,2 Monatsausgaben liegt. Fällt sie ­darunter, muss der Beitragssatz angehoben werden. Liegt sie über 1,5 Monatsausgaben, soll der Beitragssatz sinken. Dafür entscheidend ist aber die Prognose für das kommende Jahr – und damit die Pläne der Großen Koalition.

 

Die Bundesregierung hat einiges vor, unter anderem eine erweiterte Mütterrente, leichte Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und eine Entlastung für Geringverdiener bei den Beiträgen ohne Rentenabstriche, wie Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil (SPD) kürzlich ankündigte. »Eine Senkung des Rentenbeitrags wäre möglich, wenn die Koalition auf die teuren Leistungsausweitungen in der Rentenversicherung verzichten würde«, sagte dagegen Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA).

Auf den ersten Blick profitieren ­Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einer Beitragssatzsenkung gleichermaßen. Doch während bei Beschäftigten der Nettolohn nur geringfügig steigt, sparen Unternehmen unter Umständen große Summen – umso mehr, je mehr Leute sie angestellt haben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt denn auch vor »kurzsichtigen« Beitragssenkungen. Die Arbeitnehmervertreter wollen, dass die gute Kassen­lage der Rentenversicherung für ein »dauerhaft höheres Rentenniveau« ­genutzt wird.

Das Rentenniveau ist ein statistischer Wert. Er ergibt sich aus dem Verhältnis des aktuellen Durchschnitts­verdiensts und der Rentenhöhe eines Beschäftigten, der 45 Jahre lang diesen Durchschnittsverdienst hatte, dem sogenannten Eckrentner. Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet, dass der Eckrentner 48 Prozent des Durchschnittslohns bekommt. Wer weniger verdient hat als der Eckrentner, bekommt entsprechend weniger. Wer mehr hatte, bekommt mehr.

Arbeitsminister Heil hat angekündigt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent bleiben soll. Was danach geschehen soll, bleibt offen. Gleichzeitig will Heil, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt. Diese »doppelte Haltelinie« wird voraussichtlich 30 Milliarden Euro kosten, wobei 19 Milliarden aus Beiträgen und elf Milliarden als Steuerzuschuss in die Rentenkasse fließen sollen. Der DGB begrüßte Heils Pläne geradezu enthusiastisch. Mit dem Paket werde »endlich der automatische Renten-Sinkflug gestoppt, und zwar per Gesetz«, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Für Schritte in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend hält der Sozialverband VdK Heils Pläne. Der VdK fordert, dass das Rentenniveau wieder auf 50 Prozent erhöht wird. Ein Staat wie Deutschland müsse sich ein ­gerechtes Rentensystem leisten können und wollen, findet der Verband. Um das zu erreichen, sollten nicht nur Steuerzuschüsse eine Option sein. »In ­Österreich ist beispielsweise der Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber höher als der Beitrag der Arbeitnehmer. Solche Formen der Finanzierung dürfen kein Tabu sein«, sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Bereits jetzt können allerdings viele Menschen nicht mehr von ihre Rente leben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind Rentner die größte Gruppe unter den sogenannten Minijobbern. Die Zahl der Rentner mit ­Minijob hat sich zwischen 2003 und 2017 auf mehr als eine Million ver­doppelt – und das in einer Generation, die noch nicht unter dem vollen Ausmaß der Kürzungen der rot-grünen Reform von 2002 und der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre leidet.