Ein der Linkspartei nahestehender Gutachter kritisiert, dass sich die »Arbeitsdefinition Antisemitismus« auch auf Israelhasser anwenden lässt

Nur rechts ist echt

Der Antisemitismus in Deutschland ist äußerst bedrohlich. Doch ein von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten wendet sich gegen die von Experten und Behörden anerkannte Arbeitsdefinition.

Ist es Ignoranz, verzerrte Wahrnehmung der Realität oder bewusste Politik? Kurz nach dem versuchten antisemitischen Massenmord von Halle, der ­Bekanntgabe erschreckender Studienergebnisse des World Jewish Congress zu antisemitischen Einstellungen in Deutschland, erneuten körperlichen Angriffen auf Juden und Jüdinnen und Wahlerfolgen der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen wird wieder einmal der »Antisemitismusvorwurf« kritisiert und eine internationale Arbeitsdefini­tion des Antisemitismus angegriffen.

Auch nach dem Anschlag in Halle scheint die angebliche Bedrohung der Meinungsfreiheit sogenannter Israel-Kritiker viele Gemüter noch immer am meisten zu bewegen.

Auslöser der jüngsten Debatte ist ein »Gutachten zur ›Arbeitsdefinition Antisemitismus‹ der IHRA«, das der ­Soziologe und Kulturwissenschaftler Peter Ullrich für die Rosa-Luxemburg-Stiftung und Medico international angefertigt hat. Darin greift der Autor, wie er auf seinem Blog schreibt, die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vom Mai 2016 als ein »begriffliches Instrumen­tarium« an, das »inhaltlich und hinsichtlich seiner Legitimität höchst umstritten« sei.

Die IHRA, der über 30 Staaten angehören, wollte mit der Arbeitsdefinition eine Grundlage für eine vergleichbare Erfassung und Bekämpfung von Anti­semitismus schaffen, mit der Behörden, Bildungsträger sowie politische Insti­tutionen arbeiten können. Sie ist bewusst als »Arbeitsdefinition« gefasst und ist rechtlich nicht bindend. Die Kerndefinition lautet: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.« Ergänzt wird die Definition um Erläuterungen und eine Liste von Beispielen. Die Bundesregierung hat sich der Definition im September 2017 angeschlossen und sie um den Satz erweitert: »Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der ­dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.«

 

Ullrichs Gutachten empfiehlt, von der Definition Abstand zu nehmen; sie könne als Arbeitsgrundlage nicht verwendet werden. Neben begrifflicher, theoretischer und anwendungspraktischer Kritik stört den Autor vor allem eines: Positionen zum Palästina-Konflikt könnten aufgrund der IHRA-Defi­nition »vorschnell als antisemitisch klassifiziert werden«. In der Debatte seien »die Maßstäbe komplett verrutscht«, sagte Ullrich in einem Taz-Interview. Die Definition lenke davon ab, dass Gefahr für Juden vor allem von rechts und nicht von muslimischen, linken oder antizionistischen Gruppen wie der Boykottbewegung BDS ausgehe. Im Rechtsextremismus habe der Antisemitismus »seinen genuinen Platz und ist weltbildstiftend«, sagte Ullrich in ­einem Interview mit der FR. In der Linken seien mittlerweile »antisemitische Positionen, auch sehr radikale Kritik an Israel, weitgehend marginalisiert« worden. Die Beschäftigung mit Anti­semitismus sei »völlig auf Israel, den Nahostkonflikt und vor allem die BDS-Bewegung fixiert«.

Während Ullrich die fehlende Auseinandersetzung mit christlichen Wurzeln und Traditionen des Antisemitismus sowie mit rechtsextremen Bewegungen in der IHRA-Definition kritisiert, verliert er kein Wort über den für Juden weltweit oft mörderischen islamischen Antisemitismus. Er beklagt lieber, dass die Arbeitsdefinition, wie er der Taz sagte, »politisch enorm einflussreich« sei. Sie habe, so Ullrich auf ­seinem Blog, eine »quasi-rechtliche Wirkung entfaltet«, obwohl ihre Legitimität umstritten sei. Dreh- und Angelpunkt seiner Ablehnung ist: Die Schwächen der Arbeitsdefinition seien »das Einfallstor für ihre politische Instrumentalisierung, etwa um gegnerische Positionen im Nahostkonflikt durch den Vorwurf des Antisemitismus moralisch zu diskreditieren«, wie es in dem Gutachten heißt. Dies habe grundrechtliche Implikationen, da die Definition immer ­öfter im Verwaltungshandeln herangezogen werde; faktisch sei sie ein zu Willkür einladendes Instrument. »Dieses kann ­genutzt werden, um Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, in Bezug auf missliebige israel­bezogene Positionen zu beschneiden.« Das zeige sich bereits in der politischen Realität. Als Beispiele führt Ullrich Beschlüsse verschiedener Kommunen an, die an BDS keine städtischen Räume mehr vermieten; außerdem den Beschluss des Bundestags vom Mai 2019, der BDS verurteilt und dabei die IHRA-Definition erwähnt.

Ullrichs Argumentation erinnert an dieser Stelle an die von Vertretern der extremen Rechten, etwa von der AfD, die sich zu Opfern stilisieren, weil sie nicht an jedem Ort reden können, an dem sie wollen. Doch Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Zensur; BDS-Vertreter können aber in Deutschland ihre Meinung frei äußern, ihre Publikationen werden nicht zensiert. Unerwidert müssen sie allerdings nicht bleiben; und staatliche oder städtische Gelder oder Räume muss BDS nicht erhalten.

 

Ullrich hatte bereits 2011 in der Debatte über Antisemitismus in der Partei »Die Linke« Stellung bezogen und den Vorwurf des Antisemitismus kritisiert. Die neue Studie, wie bereits andere zuvor, verfasste er im Auftrag der parteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung, bei der er zuvor Stipendiat gewesen war. Darin suggeriert er, die IHRA-Befürworter verfolgten politische Ziele, während er ein objektiv arbeitender Wissenschaftler sei.
»Ullrich nutzt das Gutachten für seine politische Agenda«, sagt Timo Reinfrank, der Geschäftsführer der Amadeu-Antonio-Stiftung, der Jungle World. Diese Agenda bestehe in der Abwehr der Tatsache, dass es israelfeindlichen ­Antisemitismus gebe. »Das Gutachten ist nicht auf der Höhe der Zeit, was die Antisemitismusforschung angeht«, so Reinfrank.

Sigmount Königsberg, der Beauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gegen Antisemitismus, empfindet das Gutachten vor allem als »unerträglichen Paternalismus«, wie er der Jungle World sagt. Wieder einmal erkläre ein Unbeteiligter Juden, was Antisemitismus sei. Zugleich liefere das Gutachten »keine überzeugende Darstellung, weil wesentliche Aspekte ausgeblendet werden: dass es rechten, linken, islamistischen wie Antisemitismus der Mitte« gebe.

Diese kleine Neuauflage einer alten Debatte könnte unter anderen Umständen wohl gut ignoriert werden. Doch Ullrich wird ausdrücklich als ­Experte und Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin (ZfA) präsentiert, und das Institut ­bewirbt das Gutachten auf seiner Facebook-Seite als »Lesetipp« und – in ­einer ersten, später veränderten Version – mit den Worten: »Kontroversen löste die Arbeitsdefinition unter Israel-Kritikern aus«.

Wer nach dem Anschlag in Halle dachte, dass sich endlich eine gesamtgesellschaftliche Ächtung und Bekämpfung jeglicher Form von Antisemitismus durchsetzen würde, wird erneut eines Besseren belehrt. Die angebliche Bedrohung der Meinungsfreiheit sogenannter Israel-Kritiker scheint viele ­Gemüter noch immer am meisten zu bewegen. Im Fall von Ullrichs Gutachten zeigt sich zudem besonders deutlich, dass nach dem Weggang des Politikwissenschaftlers Samuel Salzborn, der die Anpassungsfähigkeit des glo­balen – und nicht nur rechtsextremen – Antisemitismus seit langem erforscht, kaum noch Gegenwartskompetenz am ZfA vorhanden ist. Königsberg sieht Ullrichs Rolle sehr kritisch: »Es ist traurig, dass das ZfA so eine Person in seinen Reihen akzeptiert, es demontiert sich damit, es verliert seine Glaubwürdigkeit.«