In Südkorea formieren sich Massenproteste gegen Spannerporno

Der digitale Maulwurf

Von Yana Berg

In Südkorea formiert sich Protest gegen das heimliche Anfertigen und Verbreiten von Pornobildern.

In Südkorea hat die Verbreitung sogenannter Molka-Aufnahmen (mole camera) im Frühjahr 2018 eine große Protestbewegung ausgelöst. Mehr als 50 000 Frauen demonstrierten unter dem Motto »My life is not your porn«. Der Slogan, der nun auch in Deutschland eine Protestbewegung inspirierte, lässt die Alltäglichkeit der Taten erkennen.

Viele Frauen in Südkorea spüren in öffentlichen Räumen Verunsicherung und versuchen sich vor heimlichen Aufnahmen zu schützen. In Toiletten sind deshalb kleinste Löcher und Ritzen mit Toilettenpapier verstopft oder mit Klebeband überklebt. Inzwischen müssen Smartphone-Hersteller dafür sorgen, dass ihre Geräte beim Foto­grafieren ein lautes Klickgeräusch machen. Einige Täter nutzen aber spezielle Apps, um das Geräusch auszuschalten.

Jedes Jahr ermittelt die südkoreanische Polizei in über 6 000 Molka-Fällen. In rund 80 Prozent der Fälle sind Frauen aufgenommen worden. Trotz großer öffentlicher Aufmerksamkeit für das Thema ist die Aufklärungsquote niedrig: Nach einer Studie der Korean Women Lawyers Association kommt es nur in etwa einem Drittel der Fälle, in denen ein Verdächtiger ermittelt wurde, zu einem Verfahren. Meistens werden nur jene bestraft, die die Aufnahmen illegal weiterverbreiten, und nicht die, die sie herstellen.

Für Deutschland gibt es keine offiziellen Zahlen über Fälle sogenannter Spannervideos. Unter den Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs fallen auch nichtsexuelle Delikte, bei denen beispielsweise Unfallopfer ohne Einwil­ligung gefilmt werden. Dem Deutschlandfunk zufolge wurde 2018 in über 7 300 Fällen wegen Verstoßes gegen Paragraph 201a ermittelt. Bei wie vielen dieser Fälle es um Aufnahmen mit sexueller Motivation geht, wird nicht erfasst.

Unter dieses Gesetz fällt übrigens nicht das weitverbreitete und verharmlosend als »Upskirting« bezeichnete Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt. Dies ist in Deutschland nur dann strafbar, wenn es in einem ansonsten vor Blicken geschützten Raum geschieht. Die meisten »Upskirting«-Delikte finden aber in der U-Bahn oder auf Rolltreppen statt – also im öffentlichen Raum. Im November hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Paragraphen 201a so ergänzt, dass unbefugte Aufnahmen von Genitalien, Gesäß und weiblicher Brust sowie diese Bereiche bedeckende Unterbekleidung strafbar werden sollen.

In vielen Ländern, etwa Großbritannien, Frankreich, Singapur und Belgien, sind in den vergangenen Jahren Gesetze in Kraft getreten, die »Upskirting« als Sexualdelikt strafbar machen. In anderen Ländern werden solche Taten da­gegen gar nicht oder nur als Verletzung der Privat- oder Intimsphäre gewertet. In Südkorea sind heimliche Aufnahmen der Genitalien oder sexueller Handlungen nur dann illegal, wenn sie sexuelle Erregung oder Scham hervorrufen. Da bei Aufnahmen in Toiletten oder auf der Straße oftmals keine sexuelle Dimension erkannt wird, werden diese dann auch nicht bestraft.

Im November vergangenen Jahres wurde die südkoreanische Sängerin Goo Hara tot in ihrer Wohnung gefunden. Man geht von Suizid aus. Hara war in die Schlagzeilen geraten, nachdem sie öffentlich gemacht hatte, dass ihr Ex-Freund ihr mit der Veröffentlichung eines Sexvideos drohte.