Ein Gesetz soll transgeschlechtlichen Personen mehr Selbstbestimmung bringen

Debatte über Selbstbestimmung

Anfang November diskutierte der Innenausschuss des Bundestags mehrere Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz, das das beinahe 40 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll.

Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz soll den staatlichen Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf den »Stand der Wissenschaft« bringen, wie es in dem Gesetzentwurf der Grünen heißt. Bei der Anhörung Anfang November diskutierte der Innenausschuss des Bundestags Entwürfe von Grünen und FDP für ein Gesetz, das das beinahe 40 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren in mehreren Urteilen weite Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt.

Ein solches Selbstbestimmungsgesetz würde den von der Bundesregierung im September beschlossenen Gesetzentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor medizinisch unnötigen Eingriffen (Jungle World 41/2020) obsolet machen und deutlich darüber hinausgehen. Bei der Anhörung im Ausschuss standen die Auswirkungen einer erleichterten Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Mittelpunkt. Diese soll mit einer einfachen Erklärung bei einem Standesamt für alle Betroffenen ab 14 Jahren möglich werden.

Transgeschlechtliche Personen brauchen zurzeit zwei Gutachten, für deren Kosten sie selbst aufkommen müssen. Kritiker halten das für unzumutbar und nicht mit den Grundrechten vereinbar. Der Gesetzentwurf der Grünen nennt den »psychopathologisierenden Begutachtungszwang« verfassungsrechtlich bedenklich. Kalle Hümpfner vom »Bundesverband Trans*« bezeichnete die Gesetzentwürfe als »wichtiges Signal« zur »Entpathologisierung von Transgeschlechtlichkeit«. Er verwies in seiner Stellungnahme auf die ICD-11, die elfte Version der internationalen Krankheitsklassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Sie führt Transgeschlechtlichkeit nicht mehr als psychische Störung, sondern als »Geschlechtsinkongruenz«; die Version soll allerdings erst im Januar 2022 in Kraft treten.

Während alle juristischen Sachverständigen bei der Anhörung den verfassungsrechtlichen Änderungsbedarf betonten, warnte der Oberarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum der Universität München, Alexander Korte, vor negativen Folgen. Er betonte die Gefahr, die eine zu liberale Regelung für die betroffenen Jugendlichen bedeuten würde. Dabei unterschied er nicht zwischen der rein rechtlichen Anerkennung durch einen vereinfachten Geschlechts- und Namenseintrag und der Gabe von Pubertätsblockern oder geschlechtsangleichenden Operationen, obwohl es sich um sehr unterschiedlich invasive Vorgänge handelt. Bei der Anhörung zeigte er sich überzeugt, dass die Ärzte und nicht die Betroffenen darüber entscheiden sollten, ob eine Störung vorliege und wie diese zu behandeln sei. Mehrfach gab er dabei auch rechtliche und gesellschaftspolitische Einschätzungen ab. So sagte er, dass eine »ausschließliche Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit einer problematischen Beliebigkeit in der offiziellen geschlechtlichen Zuordnung mit dann auch verwirrenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen« den Weg ebnen würde.

Mit solchen Warnungen vor geschlechtlicher Verwirrung stieß Korte bei der Bundestagsabgeordneten Bea­trix von Storch (AfD), die als Mitglied des Innenausschusses an der Anhörung teilnahm, auf offene Ohren. Sie fragte nach detransitionierenden Jugendlichen, oder in ihren Worten »Jugendlichen, die transitionieren oder, wie sagt man, sich verwandelt haben und sich dann zurückverwandelt haben«. Korte konnte nur vage auf nicht näher benannte Studien über die damit verbundenen Probleme verweisen. Hümpfner verwies hingegen auf internationale Erfahrungen, nach denen der Anteil der Menschen, die ihre rechtliche Geschlechtsänderung wieder rückgängig machten, bei unter einem Prozent liege.

Einige Feministinnen, die sich gegen ein Selbstbestimmungsgesetz engagieren, beziehen sich stark auf Kortes Argumentation. Dieselben Personen lehnen Zwangsberatungen im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen vehement ab, eine Zwangsbegutachtung würde hier als nicht hinzunehmender Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung gelten. Der feministische Furor über männliche Ärzte, die über weibliche Körper bestimmen wollen, lässt sich für einige offenbar nicht übertragen auf Ärzte, die über die Körper und Geschlechtsidentitäten von transgeschlechtlichen Personen bestimmen. Ärztinnen und Ärzte wiederum geben die Definitionsmacht über Gesundheit und Krankheit in der Regel ungern ab und können mit dem Konzept der Selbstdefinition entsprechend meist wenig anfangen.

Die SPD als Regierungspartei sieht nach der Anhörung, ebenso wie die Oppositionsparteien, die die Anträge einbrachten, rechtlichen Regelungsbedarf. Der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl-Heinz Brunner, sagte der Jungle World, die Fraktion stimme »der überwiegenden Zahl der Sachverständigen zu, dass es eines Selbstbestimmungsgesetzes bedarf«. Dazu werde »die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, sobald die Abstimmung ­zwischen Justiz- und Innenministerium abgeschlossen ist«.