Das Islamische Zentrum ­Hamburg ist ein Außenposten des iranischen Regimes

Außenposten der Revolution

Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz hat neue Belege für die Verflechtung zwischen dem Islamischen Zentrum Hamburg und dem iranischen Regime.

Seit 28 Jahren beobachtet der Verfassungsschutz das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Hamburg erwähnt das Zentrum, das in der Imam-Ali-Moschee, auch »Blaue Moschee« genannt, an der Außenalster ansässig ist, seit 1993 regelmäßig in seinen Berichten. Ein »strategischer Außenposten des iranischen Regimes in Europa« sei das IZH, heißt es dort, es richte sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gebe Bücher heraus, die sich antisemitischer Stereotype bedienten und brutale Körperstrafen bis hin zur Folter und Steinigung befürworteten. Das IZH, so der Verfassungsschutz, trete allerdings »nicht offen erkennbar islamistisch auf«, sondern inszeniere sich vielmehr als Begegnungsstätte.
Die Verantwortlichen des Zentrums haben dagegen stets bestritten, vom iranischen Regime Weisungen zu empfangen, und darauf beharrt, dass es sich um eine religiöse und keine politische Einrichtung handele. Man kümmere sich, so beteuern sie, lediglich um die Glaubensangelegenheiten der in Europa lebenden schiitischen Muslime. Weder vor noch nach der »Islamischen Revolution« von 1979 habe das IZH Verbindungen zum iranischen Staat gehabt, schrieb der derzeitige Leiter des Zentrums, Mohammed Hadi Mofatteh, in einer Stellungnahme auf der Website des Zentrums Mitte Juli. Glaubwürdig waren solche Beteuerungen nie, schon weil direkt vom geistlichen und politischen Oberhaupt der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Ali Khamenei, bestimmt wird, wer Zentrumsleiter wird.

Dem Hamburger Verfassungsschutz zufolge sei das Islamische Zentrum Hamburg »weisungsgebunden« an den Iran und solle dabei helfen, die »islamische Revolution« weltweit zu exportieren.

Nun hat das LfV Hamburg einen ­Bericht veröffentlicht, dem zufolge »neuere Informationen und Dokumente« zeigten, dass das IZH »weisungsgebunden« an den Iran sei und dabei helfen solle, die »Islamische Revolution« weltweit zu exportieren. Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu, aber es sind jetzt noch einige Beweise hinzugekommen. Der Behörde liegen nach eigenen Angaben unter anderem von der iranischen Staatsführung direkt an Mofatteh gerichtete Schreiben vor, in denen dieser als »geehrter Vertreter des Obersten Führers, Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg« bezeichnet werde.

Dadurch werde »quasi amtlich bestätigt, dass Mofatteh als offizieller Stellvertreter von Ayatollah Khamenei ­anzusehen ist«, heißt es im LfV-Bericht. Aus den Dokumenten ergebe sich auch, dass Mofatteh direkt an das »Büro des Revolutionsführers« angebunden sei, Weisungen erhalte und berichtspflichtig sei. Aufgrund dieser direkten Stellvertreterrolle komme, so der Verfassungsschutz weiter, »nur eine linientreue Person für diese Position des IZH-Leiters in Betracht«. Auch das treffe auf Mofatteh zu.

Nach Angaben der Bild-Zeitung war es Mofatteh selbst, der dem Hamburger LfV unfreiwillig zu den Dokumenten verhalf: Als er von einem Iran-Aufenthalt zurückgekommen sei, hätten ihn Bundespolizisten aufgehalten und sein Gepäck durchsucht. Dabei hätten die Beamten die betreffenden Schreiben gefunden. Das IZH bestreitet in seiner Stellungnahme weiterhin, dem ­iranischen Regime unterstellt und weisungsgebunden zu sein. Mofatteh vertrete vielmehr auch andere schiitische Lehrautoritäten, ist dem Statement zu entnehmen. Die Bezeichnung »geehrter Vertreter des Obersten Führers« werde »im iranischen Sprachgebrauch nicht differenziert« und sei »als eine höfliche Ansprache gemeint«.

Eine wenig überzeugende Erklärung, die kaum geeignet sein dürfte, die nun noch erdrückender gewordenen Belege für die Verflechtung zwischen dem IZH und dem iranischen Regime zu entkräften und glaubhaft zu machen, dass es sich beim IZH um eine Organisation handelt, die bloß für die Belange von schiitischen Muslimen da sei und den friedlichen interreligiösen Dialog ­suche. Zumal das Hamburger LfV auch noch darlegt, dass es persönliche und ideologische Verbindungen des IZH zu örtlichen Strukturen der libanesischen Terrororganisation Hizbollah gibt, die in Deutschland verboten ist.

Demnach habe der stellvertretende Leiter des Zentrums, Seyed Mousavifar, auf Facebook mehrmals der Hizbollah gehuldigt und sie »als eine der legitimen Vertreterinnen des schiitischen Islams im Kampf gegen den Westen« bezeichnet. Außerdem ist er dem Verfassungsschutz zufolge 2019 als Redner auf einer Veranstaltung des Hizbollah-Vereins »Menschen für Menschen« aufgetreten, der im Mai 2021 vom Bundesinnenministerium verboten wurde. Überdies besuchten immer wieder Anhänger und Funktionäre der Hizbollah das IZH, so das LfV, und zwar aufgrund ihrer Nähe zu den ideologisch-religiösen Einstellungen der IZH-Vertreter.

Unterdessen haben Unbekannte Ende Juli die Außenwände der Blauen Moschee, also des IZH-Sitzes, besprüht – »mit islamfeindlichen Parolen und politischen Todesdrohungen«, so der Leiter der »Dialogabteilung« des Zentrums, Mohammed Ale Hosseini, auf der Website des IZH. Gegenüber der Taz präzisierte er, es seien in der iranischen Sprache Farsi »Tod der Islamischen Republik Iran« und andere Parolen, die sich auf die regierungskritischen Proteste im Iran in den vergangenen Jahren beziehen, an die Wände ­gesprüht worden. Das würde allerdings nicht auf eine rassistische Motivation hindeuten, sondern vielmehr auf einen fortschrittlichen Protest gegen das ­Regime in Teheran und dessen Außenposten in Hamburg.

Unter Druck gerät derweil die Schura, der Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, dem auch das IZH angehört. Die Schura hat mit dem rot-grünen Hamburger Senat einen Staatsvertrag geschlossen, der dem Rat ­unter anderem den Weg zum eigenverwalteten schulischen Religions­unter­richt ebnen soll, und deckt das Zentrum bislang. CDU, FDP und AfD fordern deshalb eine Aufkündigung des Vertrags, SPD und Grüne wollen die neuesten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes auswerten. Das IZH wiederum hat schon Ende des vergangenen Jahres eine Klage gegen das LfV Hamburg eingereicht, wegen »verschiedener Einzelaussagen des Verfassungsschutzes über das IZH und die Einstufung als Verdachtsfall«. Dabei ist den Verfassungsschützern, so kritisch man sie grundsätzlich sehen muss, hier zur Abwechslung einmal kein Vorwurf zu machen.