Der geplante europäische Mindestlohn ist umstritten

Mindestlohn oder Tarifautonomie

Die EU will eine europäische Richtlinie für Mindestlöhne einführen. Vor allem nordeuropäische Länder mit einem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad befürchten allerdings Verschlechterungen für ihre Beschäftigten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet ihn als »richtig und notwendig«, der schwedische Gewerkschaftsdachverband LO als »Desaster für die schwedischen Arbeiter«. Es geht um den Plan der EU-Kommission für einen europäischen Mindestlohn. Nach dem Europäischen Parlament hat Anfang dieser Woche auch der Rat der Europäischen Union dafür gestimmt, eine entsprechende EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen.

Einen ersten Entwurf hierzu hatte der zuständige EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, der Luxemburger Sozialdemokrat Nicolas Schmit (LSAP), bereits im Oktober vergangenen Jahres vorgestellt. Ziel ist es, klare und überprüfbare Kriterien zu etablieren, an denen sich ein gesetzlicher Mindestlohn in der Europäischen Union orientieren soll. Ein auskömmliches Leben oberhalb der Armutsgrenze soll damit sichergestellt werden. In der Mehrheit der EU-Staaten mit gesetzlichem Mindestlohn ist dies bislang nämlich nicht der Fall.

»Die beste Lohnfindungspolitik ist Tarifpolitik; Mindestlöhne sind immer nur die zweitbeste Lösung.« Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte

Keine solche Regelung haben bislang neben Österreich, Italien und Zypern auch Finnland, Dänemark und Schweden. Hierin liegt der Grund für den nicht nur gewerkschaftlichen Dissens. Vor allem in den nordischen EU-Mitgliedstaaten fürchten sowohl Unternehmen als auch Gewerkschaften, dass eine entsprechende EU-Richtlinie die bewährte Tarifautonomie gefährden und der Staat oder gar die EU über den Europäischen Gerichtshof Einfluss nehmen könnte. Die Tarifabdeckung ist in diesen Ländern dem Europäischen Gewerkschaftsbund zufolge sehr hoch: In Schweden lag sie 2020 bei 90 Prozent, in Dänemark bei 82 Prozent, in Finnland bei 91 Prozent (in Deutschland hingegen nur bei 54 Prozent) – entsprechend stark ist auch die gewerkschaftliche Verhandlungsposition.

»Die beste Lohnfindungspolitik ist Tarifpolitik; Mindestlöhne sind immer nur die zweitbeste Lösung«, beteuert EU-Kommissar Schmit im Gespräch mit der Jungle World. Primäres Ziel der Richtlinie sei es daher, »die Tarifabdeckung entscheidend zu verbessern, die ja in vielen Ländern unter 50 Prozent liegt«. Zudem habe die EU-Kommission in ihrem Entwurf klar formuliert, »dass kein Staat gezwungen werden kann, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen«, wenn es einen solchen nicht bereits gibt.

Viele nordische Gewerkschaften und EU-Abgeordnete wollen sich darauf nicht verlassen. Letztere hatten eine Abstimmung im Europäischen Parlament Ende November überhaupt erst notwendig gemacht. Bereits zwei Wochen zuvor nämlich hatte der Beschäftigungsausschuss des Parlaments eine erweiterte Version des Entwurfs der EU-Richtlinie präsentiert und sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, Verhandlungen der drei gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union – Parlament, Kommission und Rat – über die genaue Ausgestaltung der Richtlinie zu beginnen. Dann jedoch sammelten EU-Abgeordnete aus Dänemark und Schweden genügend Unterschriften, um eine Abstimmung im Plenum zu erzwingen. Ihr Ziel, die Initiative für einen europäischen Mindestlohn zu verhindern, erreichten sie jedoch nicht: Mit 443 Ja- und 192 Nein-Stimmen sprach sich das Parlament am 25. November dafür aus, mit dem im Bericht beschriebenen Mandat in die Verhandlungen zu ziehen.

»Wirklich deprimierend, dass wir den Kampf in Schweden darum, wer über die niedrigsten Löhne entscheidet, verloren haben«, twitterte die EU-Abgeordnete der schwedischen Zentrumspartei, Abir al-Sahlani, nach der Abstimmung am 25. November. Sie blieb indes kämpferisch: »Brüssel legt nicht die schwedischen Gehälter fest.«

Davon allerdings ist in dem Entwurf der Richtlinie auch gar nicht die Rede. Dieser schlägt lediglich vor, der gesetzliche Mindestlohn solle 50 Prozent des Durchschnittslohns und 60 Prozent des Medianlohns (der so bestimmt ist, dass genau die Hälfte aller Löhne höher, die andere Hälfte niedriger als er ist, und aufgrund der Überzahl niedriger Löhne unter dem Durchschnittslohn liegt) eines Landes nicht unterschreiten. Dadurch allein wäre allerdings längst nicht in allen Ländern ein Leben oberhalb der Armutsgrenze garantiert. Dem versucht das Europäische Parlament mit seiner überarbeiten Fassung des Kommissionsentwurfs Rechnung zu tragen.

»Grundsätzlich kann man sagen, dass mit dem Parlamentsvorschlag die soziale Komponente und Zielsetzung des Mindestlohns stärker betont wird«, sagt dazu Torsten Müller vom gewerkschaftsnahen European Trade Union Institute (ETUI) in Brüssel der Jungle World. Der Vorschlag sehe unter anderem präzisere »Kriterien vor, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen beurteilen zu können«, so Müller. Das jedoch kann letztlich nur auf Grundlage der Lebenshaltungskosten im jeweiligen Mitgliedsstaat geschehen. Das Parlament hat den ursprünglichen Entwurf daher beispielsweise um einen sogenannten Güterkorb ergänzt, dem die Kaufkraft des Mindestlohns entsprechen soll und der neben den unmittelbaren Bedürfnissen auch einen Katalog sportlicher, kultureller und sozialer Aktivitäten umfasst. Damit soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden.

Auch bei der Tarifpolitik erkennt Müller »zentrale Verbesserungen« im überarbeiteten Entwurf. Während die ursprüngliche Version vorsah, dass ein Mitgliedstaat der EU aktiv werden muss, falls in ihm weniger als 70 Prozent aller Arbeitsverträge an tariflich vereinbarte Löhne gebunden sind, fordert die nun vom Parlament verabschiedete Fassung eine Tarifabdeckung in Höhe von mindestens 80 Prozent. Nicht zuletzt Deutschland wäre hier also deutlich in der Pflicht.

Der Rat der Europäischen Union wird – ohne die Unterstützung Ungarns und Dänemarks – ebenfalls mit einer überarbeiteten Version des Kommissionsentwurfs in die Verhandlungen gehen. Diese wird allerdings gerade dort noch unverbindlicher, wo das Parlament auf Präzisierung drängt. Die beiden Überarbeitungen streben also in entgegengesetzte Richtungen, weshalb EU-Kommissar Schmit erwartet, dass sich ein Kompromiss eher wieder an den von ihm vorgeschlagenen Formulierungen orientieren wird.

Frankreich, das zum Jahreswechsel die Ratspräsidentschaft übernimmt, hat sich vorgenommen, eine Einigung zu erzielen, noch ehe es Mitte 2022 die Ratspräsidentschaft an die Tschechische Republik übergibt. Schmit hofft daher nicht nur bei der Kompromissfindung auf die neue deutsche Bundesregierung, denn deren Stimme habe »ein gewisses Gewicht«. Anders als die scheidende Regierung, die beim Thema europäischer Mindestlohn uneinig und daher zurückhaltend war, wird dieser von der Ampelkoalition zumindest laut Koalitionsvertrag unterstützt.