2017 ließ das Bundesinnenministerium (BMI) die Internetplattform »Linksunten Indymedia« verbieten, weil diese der »gewaltbereiten linksextremistischen Szene« als Medium diene. Zur gleichen Zeit durchsuchten Sicherheitsbehörden das autonome Vereinszentrum KTS in Freiburg, das das BMI als »Infrastruktur« der Plattform bezeichnete. Vorige Woche urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Rechtsanwalt Peer Stolle, der das KTS-Zentrum vor Gericht vertritt, hat mit der »Jungle World« gesprochen.
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Die unabhängige Internetplattform »Linksunten Indymedia« bleibt vorerst verboten. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte aus formalen Gründen.
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Berliner Autonome haben anonyme Drohbriefe erhalten. Die Absender kündigen darin an, die Daten der Empfänger an organisierte Nazis weiterzugeben. Die Betroffenen vermuten, dass Polizisten dahinterstecken.
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