Am 8. Mai hielt der VVN-BdA seine traditionelle Gedenkveranstaltung ab, Gregor Gysi kritisierte in seiner Rede die Nato. Am Abend veranstalteten Ukrainer:innen einen »stillen Erinnerungsmarsch«. Dazwischen lagen Welten.
Das 2016 verabschiedete bayerische Verfassungsschutzgesetz räumte der Behörde weitreichende Befugnisse wie Wohnungsüberwachungen ein. Vorige Woche erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig. Die »Jungle World« sprach mit Harald Munding, dem Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA), der an der Klage gegen das Gesetz beteiligt war.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten ist wieder als gemeinnützig anerkannt. Bei anderen Vereinen steht eine endgültige Entscheidung noch aus.