Immer mehr Menschen in Deutschland gehen schon heute im Alter von 63 bis 67 Jahren einer Beschäftigung nach. Die meisten tun das nicht aus Langeweile, sondern aus ökonomischer Notwendigkeit.
Kolumne »Schicht im Schacht«
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Deutschland erließ im vergangenen Juli ein Gesetz mit dem klangvollen Namen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und setzte damit eine EU-Richtlinie um, die eine derartige Regelung bereits seit 2019 forderte. Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen seit Dezember interne Anlaufstellen schaffen, die Meldungen vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
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