Umstrittener Prozess wegen Gewalt gegen die Polizei in Berlin

Die Gewaltbereitschaftspolizei

Der Fall Anne H. oder wie mit Hilfe eines Handyvideos der polizeiliche Corpsgeist ins Wanken gerät.

Die Anklage war eindeutig: Am 17. April, nach dem Gastspiel des FC St. Pauli bei Union Berlin, soll Anne H. nahe dem Gästeeingang des Stadions an der Alten Försterei einen Polizisten der Berliner Bereitschaftspolizei angegriffen und verletzt haben. Im Prozess gegen sie zeichneten Zeugenaussagen und ein vorgelegtes Handyvideo jedoch ein deutlich anderes Bild der Geschehnisse und legen den Schluss nahe, die Angeklagte sei vielmehr Opfer brutaler Polizeigewalt geworden.
Der hinreichend bekannte ACAB-Spruch (»All cops are bastards«) ist bei den Anhängern des FC St. Pauli eher selten zu vernehmen – immerhin jubeln sie Woche für Woche Fabian Boll zu, einem Spieler, der neben seiner fußballerischen Karriere auch als Oberkommissar bei der Hamburger Kriminalpolizei tätig ist. Dass jedoch zumindest einige seiner Kollegen von einem ganz anderen Schlag sind, zeigte sich jüngst wieder bei einem Gerichtsprozess, der in den vergangenen Wochen am Amtsgericht Tiergarten in Berlin geführt wurde.
Der Vorfall, um den es in dem Prozess ging, trug sich auf dem Gelände einer Tankstelle gleich neben dem Gästeeingang des Stadions an der Alten Försterei in Berlin-Köpenick zu. Einige Zeit nach dem Abpfiff der Zweitligapartie zwischen Union und St. Pauli befanden sich dort noch immer einige Fans der Gastmannschaft, als einige Mitglieder der Hell’s Angels auf ihren Motorrädern auftauchten und prompt von der anwesenden Bereitschaftspolizei kontrolliert wurden. Während die Personalien der Gangmitglieder überprüft wurden, versuchte der Fahrer eines Mannschaftswagens der Polizei, rückwärts auf die Tankstelle zu fahren. Im Einfahrtsbereich befanden sich zu diesem Zeitpunkt jedoch noch immer einige Fußballfans, von denen einer offenbar so stark alkoholisiert war, dass er der wiederholten Aufforderung der Polizei, den Weg frei zu machen, nicht ohne fremde Hilfe nachkommen konnte. Die ebenfalls anwesende Anne H. wollte ihm ihrer eigenen Aussage zufolge zu Hilfe kommen, geriet dabei jedoch in eine Situation, die sich heute nicht mehr in Gänze nachvollziehen lässt.
Was sich jedoch mit Sicherheit aus den Zeugenaussagen und einem vorgelegten Handy­video rekonstruieren lässt, ist, dass einige St.-Pauli-Fans und Beamte der Bereitschaftspolizei aneinandergerieten und einander schubsten. Nach Aussagen von Polizisten soll dabei auch mit Bier gespritzt worden sein, außerdem seien auch Beleidigungen gefallen.
Marcus P., einer der vor Ort eingesetzten Bereitschaftspolizisten, hatte nach dem Einsatz zu Protokoll gegeben, er sei in dieser Situation von der Angeklagten an den Hals gefasst und verletzt worden. Dies wurde vor Gericht allerdings von keinem einzigen Zeugen bestätigt – übrigens auch von ihm selbst nicht, denn er verweigerte die Aussage.
Was jedoch vier Zeugen – darunter auch einer der Kollegen P.’s – und das Handyvideo belegen, ist, dass P. in der Folge der Angeklagten mit der Faust ins Gesicht schlug, nach Aussage von Anne H. mindestens dreimal. Anschließend packte der Beamte sie an den Haaren und drückte sie mit Gewalt zu Boden, um sie dann festzunehmen. Mehrere der Umstehenden empörten sich sofort lautstark über dieses Vorgehen, ein Augenzeuge erstattete noch an Ort und Stelle Anzeige gegen den Polizeibeamten.
Anne H. selbst trug schwere Verletzungen davon. Ihre Nase war gebrochen, vier Zähne waren abgesplittert, beide Augen wiesen Schwellungen und Hämatome auf. Nach drei Stunden in Polizeigewahrsam kam die junge Frau endlich ins Krankenhaus, aus dem sie erst am nächsten Tag entlassen wurde.
Während des Gerichtsprozesses schienen selbst der Richter und die Staatsanwaltschaft überrascht bis geschockt über die Gewalt, die von Marcus P. ausgegangen war. Das Ausmaß der Unstimmigkeiten zwischen den zunächst protokollierten Aussagen der Bereitschaftspolizisten und dem, was diese nun, da sie wussten, dass es ein Video des Vorfalls gab, vor Gericht aussagten, verblüfft: Hatten die Beamten zuvor noch die Angeklagte belastet, gaben sie nun zu, keinen Angriff der Angeklagten mit eigenen Augen gesehen zu haben. Sie hätten lediglich zu Protokoll gegeben, was sie erst später von Marcus P., also eben jenem Polizisten, der die Angeklagte krankenhausreif geprügelt hatte, gehört hätten.
Anne H. wurde daraufhin in fast allen Anklagepunkten freigesprochen. Für die Beleidigung, die sie auch selbst zugegeben hatte, beließ es der zuständige Richter »in Anbetracht der Umstände« bei einer Verwarnung und einer niedrigen Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er blieb damit sogar noch hinter den ohnehin schon bescheidenen Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die Angeklagte und ihr Verteidiger zeigten sich entsprechend erleichtert über das Urteil.
Das Strafverfahren gegen Marcus P. wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger war zu diesem Zeitpunkt schon längst wieder eingestellt worden. Immerhin dürfte das Verfahren auf Grundlage der nun vorliegenden neuen Beweise und Zeugenaussagen noch einmal aufgerollt werden, zumal jetzt auch die Betroffene Strafantrag gestellt hat.
Dass es um die Strafverfolgung von Polizei­gewalt in der Bundesrepublik nicht gerade gut bestellt ist, zeigte vor einiger Zeit ein Bericht von Amnesty International zu eben diesem Thema. So gab es alleine in Berlin in jedem der vergangenen Jahre mehrere hundert Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung – zu Verurteilungen kam es jedoch in weniger als einem Zehntel der Fälle. Sehr viel öfter als in Verfahren gegen Menschen, die nicht der Polizei angehören, kam es nicht einmal zu einem Gerichtsverfahren. Auch dass Verfahren gegen gewalttätige Polizeibeamte – wie in diesem Fall – erst ins Rollen kommen, nachdem zunächst die Betroffenen selbst vor Gericht gestanden haben, ist keine Seltenheit. Eine Ursache hierfür dürfte in der mangelnden Unabhängigkeit der Untersuchungen liegen oder, wie es Katharina Spieß von Amnesty International ausdrückt: »Wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt, ermittelt sie häufig nicht umfassend.« Auch die enge Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Vertrauensvorschuss, den erstgenannte bei letztgenannter offenbar genießt, stellt immer wieder ein Problem dar.
Der Verlauf des jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit anstehenden Prozesses gegen Marcus P. darf mit Spannung erwartet werden. Sollte der Fall wider Erwarten nicht neu aufgerollt werden, wäre das ein Skandal, der die Staatsanwaltschaft in einige Erklärungsnöte bringen dürfte. Immerhin hat selbst der zuständige Richter im Prozess gegen Anne H. in seiner Urteilsbegründung das Verhalten des Polizeibeamten als »aggressiv« bezeichnet und davon gesprochen, dass das, was Anne H. zugestoßen ist, möglicherweise sogar als Misshandlung zu werten sei. Es ist auch nicht ganz ohne Komik, dass Marcus P. in der Zwischenzeit – und das trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe – sogar zum Kommissar befördert wurde. Ob ihm das beim nun fälligen Rückspiel hilft, ist fraglich.