»Es kommt immer auf den Einzelfall an«

Die GEZ, jetzt »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«, hat neue Gebühren und die Haushaltspauschale eingeführt. Doch was versteht sie unter »Haushalt« und wer kann wie befreit werden? Eine größere WG hat mal nachgefragt.

Guten Tag! Bin ich da richtig bei der GEZ?
Ja, beim Beitragseinzug.
Wir wohnen zu acht in einer WG und blicken bei den neuen Gebühren nicht durch. Der monatliche Beitrag gilt nur einmal für uns alle, oder?
Also pro Wohnung ein Beitrag. Das ist so die Faustregel. Es spielt keine Rolle, ob das eine WG oder eine Familie ist. Also, Sie wohnen ja gemeinsam in einer Wohnung. Für die ist ein Beitrag fällig von 17,98 Euro. Es ist dabei völlig egal, wie viele dort wohnen.
In der WG sind vier Studierende und zwei ALG-II-Empfänger, und wir sind acht Leute. Können wir uns von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Sie können einen Befreiungsantrag stellen. Der wird auf jeden Fall geprüft werden. Aber ich kann nicht sagen, ob dem dann stattgegeben wird. Da müssen Sie die Unterlagen erst einreichen.
Wenn wir einen in der WG hätten, der davon befreit wird, dann wäre dann die ganze WG von den Leistungen befreit?
Theoretisch ja. Das kommt halt immer auf den Einzelfall an.
Das steht nicht ganz genau in der Gebührenverordnung?
Doch, das steht schon ganz genau darin. Das kommt aber darauf an, nach welchen sozialen Leistungen befreit werden soll, und wer in diesen Bescheiden mit aufgeführt ist. Bei einer WG ist es eigentlich naheliegend, dass die Personen nicht alle im Leistungsbescheid vom ALG-II-Empfänger aufgeführt sind. Das ist eher bei einer Familie so, wenn da unterhaltspflichtige Kinder mit aufgeführt sind.
Und wenn das bei uns nicht der Fall ist?
… muss man das halt im Einzelfall sehen. Also, einen Antrag kann man ja auf jeden Fall stellen. Es kommt darauf an, wer in diesem Leistungsbescheid mit aufgeführt ist.
Ich vermute niemand.
Dann wird für die ganze Wohnung auch nicht befreit werden.
Und was ist mit dem ALG-II-Empfänger?
Der kann dann schon befreit werden. Aber nicht die ganze WG. Die Befreiungen gelten immer nur für den Ehepartner bzw. für die Familienangehörigen aufgrund von den Hartz-IV-Leistungen.