»Kein Anspruch, weil das Gesetz geändert wurde«

Allein in Berlin gibt es unzählige erwerbslose EU-Bürger, die keinerlei finanzielle Unterstützung bekommen, weil die Bundesregierung vor einem Jahr gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) einen Vorbehalt eingelegt hat. Giulia Tosti, eine vom Hartz-IV-Entzug Betroffene, berichtet von ihren Erfahrungen.

Wann haben Sie mit dem deutschen Hartz-IV-System zu tun bekommen?
Ich bin im Sommer 2010 nach Berlin gekommen und habe als Assistentin in einer Galerie gearbeitet. Ein Jahr später musste die Galerie schließen und ich wurde erwerbslos. Nach einigen Monaten Jobsuche auf eigene Faust habe ich dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt, der auch genehmigt wurde. Im Februar 2011 ging die erste Zahlung auf meinem Konto ein. Als einen Monat später dann kein Geld kam, dachte ich, es würden wohl noch Dokumente fehlen. Doch die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich keinen Anspruch mehr auf Hartz IV habe, weil das Gesetz geändert worden sei.
Wurden Sie im Jobcenter über Ihre Rechte informiert?
Nein, die Sachbearbeiterin sagte mir, es täte ihr leid, aber mir blieben nur drei Möglichkeiten: Ich müsse schnell wieder einen Job bekommen, nach Italien zurückkehren oder mir einen reichen deutschen Freund anschaffen.
Das waren für Sie aber keine Optionen?
Nein, ich informierte mich bei einer Beratungsstelle über meine Rechte. Ich stellte einen Eilantrag und bekam dann auch schnell wieder Hartz-IV-Leistungen ausgezahlt. Leider war der Erfolg aber nur von kurzer Dauer. Mein Folgeantrag wurde nämlich mit der Begründung abgelehnt, dass ich wegen des EFA-Vorbehalts keinen Anspruch mehr hätte. Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als ein Jahr in Deutschland lebte, ist dieser Vorbehalt in meinem Fall aber gar nicht anwendbar. Obwohl ich alle Belege und Rechnungen an das Jobcenter schickte, erhielt ich nach drei Wochen erneut eine Ablehnung, und das mit derselben Begründung wie beim ersten Mal. Ich nahm mir dann einen Rechtsanwalt und klagte.
Wie ist der derzeitige Stand?
Obwohl ich mittlerweile wieder in einer Galerie arbeite und theoretisch Hartz IV als »Aufstockerin« beantragen könnte, halte ich die Klage aus Prinzip aufrecht. Bisher gab es noch keine endgültige Entscheidung. Zum Glück bin ich jetzt aber über meinen deutschen Freund, der ebenfalls Hartz IV bezieht, krankenversichert.